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Freitag, 26.08.2022 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
"Stiefmutter behandelt Stiefkinder schlechter", "Stiefvater bevorzugt eigenes Kind"…innerhalb von Patchworkfamilien können verschiedene Sorgen aufkommen. Dabei wächst jedes 7. Kind heutzutage mit Halb- oder Stiefgeschwistern auf. Mit Geduld und gegenseitiger Rücksichtnahme kann es Ihnen jedoch gelingen, als Familie zusammenzuwachsen. Ein wichtiger Faktor dabei: Eigene Kinder und Stiefkinder gleich zu behandeln.
Wie ist die Rechtsbeziehung zwischen Stiefelternteil und Stiefkind?
Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner ein leibliches Kind in die Ehe ein, sind Sie Stiefelternteil. Als Stiefmutter oder Stiefvater gelten Sie nach dem Gesetz mit dem Stiefkind als verschwägert. Trotz der Schwägerschaft stehen Sie Ihrem Stiefkind rechtlich wie ein fremder Dritter gegenüber. Das Kind ist deshalb nicht mit Ihnen verwandt und hat kein gesetzliches Erbrecht. Allerdings sind Stiefkinder erbschaftssteuerrechtlich den leiblichen Kindern gleichgestellt (Steuerklasse I). Daneben gibt es nach einer Reihe weiterer rechtlicher Besonderheiten.
GUT ZU WISSEN
Keine Unterhaltspflicht
Ihrem eigenen leiblichen Kind sind Sie unterhaltspflichtig. Gegenüber Ihrem Stiefkind sind Sie hingegen nicht verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn das Stiefkind dauerhaft in Ihrem Haushalt lebt oder Sie ein besonders hohes Einkommen haben. Faktisch wird so sein, dass Sie das Stiefkind mit unterhalten – und zwar mit Ihrem Beitrag zum Familienunterhalt. Sie werden sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin wahrscheinlich ausdrücklich oder stillschweigend darauf verständigen, dass Ihr Unterhaltsbeitrag zum Familienunterhalt auch die Bedürfnisse des Stiefkindes beinhaltet. Daraus lässt sich aber nicht ohne Weiteres auf eine vertragliche Verpflichtung schließen, dass Sie das Stiefkind auch künftig bedingungslos unterhalten werden (OLG Nürnberg FamRZ 1965, 217).
Was tun, wenn man das Stiefkind nicht mag?
Haben Sie neu geheiratet, gehört das leibliche Kind, das Ihr Partner oder Ihre Partnerin mit in die Ehe und den gemeinsamen Haushalt einbringt, als Stiefkind zu Ihrer neuen Familie. Sie werden sich irgendwie arrangieren müssen. Nur so dürfte es gelingen, zum Wohle aller Familienmitglieder den Alltag zu gestalten. Es kann dauern, bis Sie als Patchworkfamilie zusammengewachsen sind. Sie sollten nicht versuchen, den leiblichen Elternteil zu ersetzen. Als Stiefelternteil sollten Sie ein guter Freund und Kamerad sein und dem Stiefkind zeigen, dass Sie es als Familienmitglied akzeptieren.
Wie ein Stiefkind behandeln?
Akzeptieren Sie, dass das Stiefkind wahrscheinlich Zeit braucht, um sich an Ihre Person als Stiefelternteil zu gewöhnen. Schließlich muss das Kind die Trennung seiner leiblichen Eltern verkraften. Sein ursprünglich vielleicht heile Welt ist zerbrochen. Dafür braucht es meist Zeit. Wenn Sie dann als Stiefelternteil in diese Trauer- und Rückzugsphase zu sehr eindringen, wird das Stiefkind sich verschließen. Es ist zu hoffen, dass es gelingt, im Laufe der Zeit eine auf Sympathie beruhende Beziehung aufzubauen. Haben Sie ein eigenes leibliches Kind, sollten Sie das eigene Kind nicht offensichtlich bevorzugen. Gerade, weil das Stiefkind in Ihrem Haushalt lebt, empfiehlt es sich, es mit Ihrem eigenen leiblichen Kind gleich zu behandeln. Machen Sie Unterschiede, provozieren Sie zwangsläufig Konflikte.
Gerade, wenn die Kinder etwa gleich alt sind, ist das Potenzial vorhanden, dass sie sich gegenseitig stärken, eine emotionale Nähe zueinander aufbauen und sich als eine Art Schicksalsgemeinschaft verbunden fühlen:
Beide Kinder müssen sich mit neuen Elternteilen arrangieren.
Beide Kinder müssen verstehen, dass der eigene Elternteil eigene Lebensperspektiven verfolgt und ein Anrecht darauf hat, in einer neuen Familie glücklich zu werden.
Wenn das jeweils eigene Kind sieht, dass der Elternteil glücklich ist, wird es eher bereit sein, Vertrauen in die neue Beziehung zu investieren.
Die Art und Weise, wie Sie die Kinder gleichbehandeln, drückt sich in scheinbaren Nebensächlichkeiten aus. So müssen Sie Lösungen finden,
Die Kinder sollten wahrnehmen, dass keines mehr tun oder unterlassen muss als das andere und sie im Leben ihrer Eltern den gleichen Stellenwert einnehmen. Wichtig ist, dass jedes Familienmitglied in der neuen Familie seine eigene Rolle findet. Vertrauen Sie keinesfalls dem Klischee, dass ein Stiefkind seine Stiefmutter oder seinen Stiefvater ständig demütig und schikaniert. Gibt es Probleme, empfiehlt sich, in Absprache mit dem leiblichen Elternteil eine gemeinsame Basis zu finden, die Sie auch gemeinsam gegenüber dem Kind vertreten, ohne dass das Kind sich benachteiligt, diskriminiert oder ausgegrenzt fühlen. Viele Beziehungen scheitern schlicht daran, dass Vieles viel zu schnell gehen muss und Erwartungen zu hoch angesetzt sind. Konflikte sollten konstruktiv ausgetragen werden. Akzeptieren Sie Rückschläge. Niederlagen sind normal, werfen aber nicht um. Geduld zahlt sich meist aus.
EXPERTENTIPP
Stiefkind adoptieren
Möchten Sie alle Vorbehalte beseitigen, sollten Sie in Betracht ziehen, Ihr Stiefkind zu adoptieren. Mit Adoption erhalten Sie alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Elternteils. Zugleich erhält Ihr Stiefkind alle Rechte und Pflichten eines leiblichen Kindes. In diesem Fall sind Sie dem adoptierten Kind genauso wie gegenüber Ihren leiblichen Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Die Unterhaltspflicht des leiblichen Elternteils erlischt mit Adoption.
Die Beziehung zum Stiefelternteil kann sich nicht nur aus Sicht des Kindes als problematisch erweisen. Es kann sich auch als schwierig erweisen, dass der Partner das Kind des anderen nicht akzeptiert. Auch hier gilt es, über die Gründe nachzudenken. Meist geht es um emotional menschliche Gründe. Vielleicht empfindet der Partner Ihr leibliches Kind als Konkurrenz und hat das Gefühl, dass Sie zu sehr eine Einheit bilden und Sie als Partner nicht Ihre volle Energie in die neue Beziehung investieren. Das kann sich sogar ungewollt abspielen, sodass die betroffene Person selber ins Grübeln kommt: „Warum bin ich eifersüchtig auf sein Kind?“. Dabei geht es oft nur darum, als Patchworkfamilie zusammenzufinden – in der Regel ist für jedes Familienmitglied ist genügend Raum da. Wenn ohne Ihr Kind nichts geht, wird der neue Partner und die neue Partnerin akzeptieren müssen, dass Sie nur im Doppelpack zu haben sind.
Auch Ihr Kind könnte Vorbehalte haben, den neuen Partner als Stiefelternteil zu akzeptieren. Schließlich beansprucht diese Person einen Platz in Ihrem gemeinsamen Leben. Auch Ihr Kind muss bereit sein, dem neuen Stiefelternteil diesen Platz einzuräumen. Ihr Kind muss verstehen, dass Sie in einer Partnerschaft leben möchten und es Ihnen nicht zuzumuten ist, den Rest des Lebens als Single zu verbringen.
Alles in allem
Der Aufbau menschlicher Beziehung braucht Zeit. Möchten Sie Ihren neuen Partner oder Ihre neue Partnerin in Ihr Leben integrieren, müssen Sie auch bereit sein, Ihr Stiefkind einzubeziehen. Auch wenn es oft schwierig erscheint, das Stiefkind für die neue Partnerschaft zu begeistern, sollten Sie es als Ihre Herausforderung verstehen, mit viel Geduld, aber auch mit viel Zuversicht, auf dieses Ziel hinzuarbeiten.