Mit dem Altersvorsorgeunterhalt leistet der unterhaltspflichtige Ehepartner nach der Scheidung einen finanziellen Beitrag zur Absicherung des Partners im Rentenalter. Der Anspruch besteht, sobald der Scheidungsantrag dem Ehepartner zugestellt ist und kann bereits in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Der Altersvorsorgeunterhalt ist nicht mit dem Altersunterhalt zu verwechseln. Die Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts erfolgt nach der sogenannten Bremer Tabelle.
Der Altersvorsorgeunterhalt deckt neben dem Elementarunterhalt Ihren Lebensbedarf nach der Scheidung ab. Im Gegensatz zum nachehelichen Unterhalt besteht der Anspruch nicht erst nach der rechtskräftigen Scheidung.
Sie müssen die Beträge, die Ihr unterhaltspflichtiger Ex-Partner für den Altersvorsorgeunterhalt an Sie zahlt, zweckgebunden für die Altersvorsorge verwenden.
Der Altersvorsorgeunterhalt berechnet sich auf der Grundlage der sogenannten Bremer Tabelle. (Diese ist nicht zu verwechseln mit der Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt.)
Es besteht Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt ab dem Zeitpunkt, an dem der Scheidungsantrag dem Ehepartner durch das Familiengericht zugestellt wird. Der Scheidungsantrag ist dann bei Gericht „rechtshängig“. Der Anspruch endet, wenn das Renteneintrittsalter erreicht ist. Der Ehepartner soll für den Zeitraum abgesichert werden, ab dem er in Rente geht.
Wie sind Sie im Hinblick auf Ihre Ehe und Scheidung für das Alter insgesamt abgesichert?
Ihr Recht, für Ihr Alter Vorsorge zu betreiben, lässt sich auf mehreren Ebenen begründen.
Während Ihrer Ehe: Die Pflicht Ihres Ehepartners, zum Familienunterhalt beizutragen, umfasst auch die Vorsorge für die Alterssicherung des Partners (§ 1360 BGB).
Im Zeitraum Ihrer Trennung: Leben Sie vom Partner getrennt, haben Sie ab dem Zeitpunkt, in dem Ihr Scheidungsantrag dem Ehepartner zugestellt und damit rechtshängig wird, Anspruch auf Trennungsunterhalt, der auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters erfasst.
Die Rechtshängigkeit Ihres Scheidungsantrags ist Stichtag für die Berechnung des Versorgungsausgleichs aus Anlass Ihrer Scheidung. Nur Rentenanwartschaften, die bis dahin begründet wurden, fließen in den Versorgungsausgleich ein. Danach begründete Rentenanwartschaften bleiben außen vor.
Zeitraum nach der Scheidung: Haben Sie nach der Scheidung Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, umfasst Ihr Lebensbedarf neben dem Elementarunterhalt auch den Altersvorsorgeunterhalt.
Wie ist das Geld für den Altersvorsorgeunterhalt zu verwenden?
Der Altersvorsorgeunterhalt muss tatsächlich für die Absicherung im Alter ausgegeben werden. Er kann nicht für beliebige Zwecke ausgegeben werden.
Altersvorsorgeunterhalt ist zweckgebunden
Da der Altersvorsorgeunterhalt den Zweck hat, Ihnen die Vorsorge für Ihr Alter zu ermöglichen, dürfen Sie die Zahlungen nicht für den laufenden Lebensunterhalt verbrauchen. Sie können frei wählen, wie Sie damit Ihre Altersvorsorge bilden. Sie können die Beträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, eine private Lebens- oder Rentenversicherung abschließen oder andere Versorgungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Sie sind rechenschaftspflichtig
Der unterhaltspflichtige Ex-Ehepartner hat Anspruch darauf, dass Sie Ihn darüber informieren, wie Sie die Beträge verwenden. Ignorieren Sie dessen Aufforderung, Auskunft zu erteilen, kann der unterhaltspflichtige Ex-Partner die Zahlungen einstellen.
Voraussetzungen für Altersvorsorgeunterhalt
Der Altersvorsorgeunterhalt setzt voraus, dass Sie nach der Scheidung Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben, weil Sie ein Kleinkind betreuen, Unterhalt wegen Alters, Krankheit oder Gebrechlichkeit geltend machen oder erwerbslos sind oder aus sonstigen Gründen (Billigkeitsgründen) ausnahmsweise nachehelichen Lebensunterhalt verlangen können (§ 1578 Abs. III BGB).
GUT ZU WISSEN
Beide Partner haben Anspruch
Auch der Partner, der unterhaltspflichtig ist, kann bei der Berechnung seines bereinigten Nettoeinkommens angemessene Altersvorsorgeleistungen für die private Altersvorsorge in Höhe von mindestens 5 % seines Bruttolohns geltend machen. Ist er nicht sozialversicherungspflichtig und selbstständig tätig, ist ihm/ihr bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens ein Anteil von rund 20 % des Bruttoeinkommens für die Verwendung zur privaten Altersversorgung zuzubilligen.
Wie wird der Altersvorsorgeunterhalt geltend gemacht?
Man muss den Altersvorsorgeunterhalt ausdrücklich geltend machen. Die Zahlung erfolgt nicht automatisch. Bestenfalls vereinbaren Sie den Altersvorsorgeunterhalt in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die Sie außergerichtlich beim Notar beurkunden oder aus Anlass der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht gerichtlich protokollieren lassen.
Zahlt der unterhaltspflichtige Ehepartner nicht freiwillig Altersvorsorgeunterhalt, empfiehlt sich, den Anspruch im direkten Zusammenhang mit Ihrer Scheidung im Scheidungsverbund gerichtlich geltend zu machen. Sie reduzieren durch diesen Scheidungsverbund die Gebühren für Ihr Scheidungsverfahren. Klagen Sie den Unterhaltsanspruch hingegen erst ein, wenn das Familiengericht Ihre Scheidung beschlossen hat, setzen Sie ein eigenständiges Verfahren in Gang. Dafür fallen eigenständige Gebühren für Gerichtskasse und Anwalt an.
EXPERTENTIPP
Separate Berechnung
In der Praxis wird der Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt oft übersehen. Er ist gerade nicht Teil des Elementarunterhalts. Vielmehr muss er eigenständig berechnet werden. Der Anspruch besteht nur, wenn Sie Anspruch auf Elementarunterhalt haben. Ihr Anspruch scheidet allerdings aus, wenn Sie bereits selbst eine gleichwertige Altersvorsorge haben (BGH FamRZ 1999, 372).
Welcher Zusammenhang besteht zwischen Versorgungsausgleich und Altersvorsorgeunterhalt?
Aus Anlass Ihrer Scheidung führt das Familiengericht im Regelfall von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch. Dabei werden Ihre Rentenanwartschaften und die Rentenanwartschaften Ihres Ehepartners zusammengerechnet und unter den Partnern aufgeteilt.
Der Versorgungsausgleich stellt als Stichtag auf den Tag ab, an dem Ihr Scheidungsantrag dem Ehepartner vom Familiengericht zugestellt wird. Bis genau zu diesem Stichtag werden Ihre Ansprüche auf Altersvorsorge aus dem Versorgungsausgleich berechnet. Ansprüche, die Sie oder der Ehepartner nach diesem Stichtag erwerben, spielen für die Durchführung des Versorgungsausgleichs dann keine Rolle mehr.
Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Scheidungsantrag bei Gericht rechtshängig wird, haben Sie dann stattdessen Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt, vorausgesetzt, Sie haben Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.
Was ist der Elementarunterhalt beim Altersvorsorgeunterhalt?
Der Altersvorsorgeunterhalt ist Teil Ihres Unterhaltsanspruchs, den Sie insgesamt nach der Scheidung geltend machen können. Ihr Unterhaltsanspruch umfasst Ihren gesamten Lebensbedarf. Ihr Lebensbedarf setzt sich aus dem Elementarunterhalt und dem Altersvorsorgeunterhalt zusammen.
Wie berechnen Sie den Altersvorsorgeunterhalt?
In der Praxis wird der Altersvorsorgeunterhalt nach der sogenannten Bremer Tabelle berechnet. Die Höhe des Altersvorsorgeunterhalts bestimmt sich nach Ihrem Elementarunterhalt, also dem Unterhalt, den Sie ohne den Vorsorgeunterhalt beanspruchen können. Als Altersvorsorgeunterhalt ist der Betrag zu zahlen, der an die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen wäre, wenn Sie aus einer versicherungspflichtigen Tätigkeit Einkünfte in Höhe des Elementarunterhalts hätten.
Die Bremer Tabelle dient der Berechnung eines fiktiven Bruttolohns, aus dem sich wiederum der Altersvorsorgeunterhalt als wichtiger Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung errechnet. Die Tabelle wird derzeit vom Richter am OLG a. D. Werner Gutdeutsch, München, geführt. Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
Zunächst ist das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Ex-Ehepartners zu ermitteln. Daraus ergibt sich Ihr Anspruch auf den Elementarunterhalt.
Danach erfolgt eine Hochrechnung auf ein fiktives Bruttoeinkommen entsprechend der Prozentsätze in der Bremer Tabelle.
Aus dem so ermittelten fiktiven Bruttoeinkommen ist der aktuell maßgebende Rentenanspruch herauszulösen. Aus der Berechnung ergibt sich der Altersvorsorgeunterhalt.
Rechenbeispiel: Altersvorsorge
Vorsorgeunterhalt:
Bereinigtes Nettoeinkommen
3.500 EUR
Nettobemessungsgrundlage
3.500 * 0,45 EUR
Zuschlag nach Bremer Tabelle
1.575 * 0,18EUR
Fiktives Einkommen (Nettobemessungsgrundlage + Zuschlag) nach Bremer Tabelle
Im Regelfall besteht Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Ehepartner aufgefordert wurde, den möglichst bezifferten Unterhalt zu entrichten. Unterhalt rückwirkend geltend zu machen, dürfte oft mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Sie sollten also unbedingt Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin frühzeitig darauf ansprechen, ob und inwieweit Ihnen Altersvorsorgeunterhalt zusteht.
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.
Was können Sie ehevertraglich vereinbaren?
Im Idealfall einigen Sie sich mit Ihrem Ehepartner im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung über den Grund, die Dauer und die Höhe Ihres nachehelichen Ehegattenunterhalts. In dieser Vereinbarung können Sie auch den Altersvorsorgeunterhalt ansprechen. Da der Altersvorsorgeunterhalt immer zweckgebunden zu verwenden ist und nicht zu Ihrer freien Verfügung steht, kann sich eine entsprechende Vereinbarung empfehlen.
Praxisbeispiel
Unterhalt für Rentenversicherung
Ehepartner A verpflichtet sich hiermit gegenüber Ehepartner B, bei der XY-Versicherung eine Rentenversicherung abzuschließen und die Zahlungen des Ehepartners B auf den Versorgungsunterhalt in voller Höhe und jeweils sofort in diese Versicherung einzuzahlen. Ehepartner A ist verpflichtet, dem Ehepartner B unaufgefordert nachzuweisen, dass diese Versicherung besteht und die Zahlungen der Prämien erfolgt sind.
Was ist der Unterhalt zur Vorsorge für die Alterssicherung während der Ehe?
Der Altersvorsorgeunterhalt lässt sich auch bereits während Ihrer bestehenden Ehe begründen. Während Ihrer Ehe sind Sie einander verpflichtet, durch Ihre Arbeit und mit Ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 BGB). Der angemessene Unterhalt umfasst die Kosten des gemeinsamen Haushalts sowie die persönlichen Bedürfnisse der Ehepartner und den gesamten Lebensbedarf der gemeinsamen Kinder. Darüber hinaus erfasst die Unterhaltspflicht auch die Vorsorge für die Alterssicherung und die Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit der Ehegatten (BGHZ 32, 249).
Sie haben hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge jedoch kein Recht darauf, dass Ihr Ehepartner eine individuelle eigenständige Versicherung für Sie begründet. Wenn, dann erfolgt die Altersvorsorge durch den Ehepartner während der Ehe auf freiwilliger Basis und im Rahmen Ihrer liquiden Möglichkeiten. Sie haben insoweit nur einen Anspruch auf eine von Ihrem erwerbstätigen Ehepartner abgeleitete Sicherung des künftigen Unterhalts, der sich im Versorgungsausgleich bei der Scheidung und im nachehelichen Ehegattenunterhalt niederschlagen kann.
Altersvorsorgeunterhalt während Trennung?
Leben Sie getrennt, sind Sie im Zeitraum des Trennungsjahres über den aus Anlass der Scheidung durchzuführenden Versorgungsausgleich an der Altersversorgung des Ehepartners beteiligt. Ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Scheidungsantrag dem Ehepartner vom Gericht zugestellt wird und damit rechtshängig wird, entfällt die Ausgleichspflicht der Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich.
Ab diesem Zeitpunkt können Sie jedoch im Rahmen des Trennungsunterhalts auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit geltend machen (§ 1361 BGB). Dieser Anspruch endet wiederum in dem Augenblick, in dem Ihre Scheidung rechtskräftig wird.
Danach steht Ihnen der Altersvorsorgeunterhalt wiederum zu, wenn Sie Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt (Elementarunterhalt) haben. Diesen Anspruch müssen Sie wiederum eigenständig geltend machen. Auf diesem Wege können Sie also auch nach Zustellung des Scheidungsantrags zusätzlichen Unterhalt erhalten, um eigenständig Rentenanwartschaften zu begründen.
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Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt nach der Scheidung umfasst den gesamten Lebensbedarf. Sie sollten sich frühzeitig informieren und anwaltlich beraten lassen, um Ihre Scheidung möglichst reibungslos abzuwickeln. Wenn Sie die Unterhaltshöhe vorab gerichtsfest berechnen lassen, gelingt die einvernehmliche Regelung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung einfacher und Sie sind optimal abgesichert.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.
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