Was sind anwaltliche Erstberatung und Beratungshilfe?
Haben Sie eine rechtliche Frage oder ein rechtliches Problem, können Sie sich im Rahmen einer sogenannten anwaltlichen Erstberatung bei einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl professionell informieren. Diese anwaltliche Erstberatung gibt Ihnen einen ersten Einblick, was Sie rechtlich zum Thema Unterhalt wissen sollten. Erst im nächsten Schritt entscheiden Sie, ob Sie eine eingehende juristische Beratung wünschen und ob Sie den Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen.
Haben Sie nicht die finanziellen Mittel um die Gebühren einer anwaltlichen Erstberatung aufzubringen, können Sie sich dennoch juristisch beraten lassen, indem Sie dem Rechtsanwalt einen Beratungshilfeschein vorlegen. Den Beratungshilfeschein beantragen Sie beim ortsansässigen Amtsgericht. Die Kanzlei rechnet dann die Beratung mit der Gerichtskasse ab.
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Gut vorbereitet ins Anwaltsgespräch
Welche Leistungen umfasst die Erstberatung?
In der anwaltlichen Erstberatung wird der Anwalt oder die Anwältin
- Ihre Fragen, die sich zum Thema Unterhalt ergeben, möglichst beantworten,
- Sie beraten, damit Sie wissen, wie Ihre rechtliche Situation aussieht und wie Sie sich verhalten sollten
- und Sie anwaltlich vertreten, sofern sich die Tätigkeit auf eine einfache Angelegenheit beschränkt, die keine tiefergehende rechtliche Prüfung erfordert und mit einem einfachen Schreiben oder einem Telefonat erledigt werden kann.
Sofern der Anwalt in einer Art und Weise tätig werden muss, die durch die Erstberatungsgebühr und den Beratungshilfeschein nicht abgedeckt ist, wird er Sie informieren. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie es bei der Erstberatung belassen oder darüber hinaus die Dienste des Anwalts in Anspruch nehmen.
Auch Unterhaltsberechnung mit Beratungshilfeschein
Handelt es sich konkret um das Thema Unterhalt, empfiehlt es sich, den Unterhaltsanspruch im Einzelfall berechnen zu lassen. Nehmen Sie die anwaltliche Erstberatung in Anspruch und legen dazu einen Beratungshilfeschein vor, kann der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin ebenfalls eine Unterhaltsberechnung vornehmen.
Wann haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe?
Sie erhalten Beratungshilfe, wenn Sie wirtschaftlich bedürftig sind. Das trifft in der Regel zu, wenn Sie
- Arbeitslosengeld,
- Sozialhilfe
- oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beziehen. Beachten Sie bitte, dass ggf. Ihr (Noch)ehepartner bei genügend Einkommen dazu verpflichtet sein kann, die Kosten der Beratung und ggf. weiteren anwaltlichen Vertretung als Verfahrenskostenvorschuss zu übernehmen. Dies geht der staatlichen Hilfe vor.
Beratungshilfe nur bei Arbeitslosigkeit?
Sie können auch Beratungshilfe erhalten, wenn Sie erwerbstätig sind, sofern Ihr Nettoeinkommen nach Abzug aller in Betracht kommenden Verbindlichkeiten und Freibeträge eine bestimmte Bewilligungsgrenze nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sie einen Beratungshilfeschein bewilligt bekommen, liegen oft höher, als Sie vielleicht vermuten. Der direkte Vergleich mit Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe ist insoweit zu kurz gegriffen, als Ihr Einkommen um eine ganze Reihe von Abzugsmöglichkeiten reduziert werden kann und sich so die Chancen auf Bewilligung von Beratungshilfe deutlich erhöhen.
Wo und wie erhalten Sie den Beratungshilfeschein?
Wünschen Sie Beratungshilfe, gehen Sie zu Ihrem örtlichen Amtsgericht. In der Rechtsantragstelle für Zivilsachen nimmt der Rechtspfleger Ihren Antrag auf Beratungshilfe entgegen. Der Antrag ist auf einem dafür vorgesehenen Formular „Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe“ zu formulieren.
So beantragen Sie Beratungshilfe
Füllen Sie den Antrag aus, sammeln die nötigen Belege und reichen alle Unterlagen beim Amtsgericht ein. Dabei kann Ihnen auch ein Rechtsanwalt helfen.
Sind Sie berechtigt, stellt der Rechtspfleger einen Beratungshilfeschein aus. Mit diesem Beratungshilfeschein suchen Sie dann einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl auf. Der Rechtspfleger macht hierzu keine Vorgaben, weist ggf. aber auch auf andere Möglichkeiten der Hilfe für Sie hin. Das Amtsgericht gewährt teils auch direkt Beratungshilfe, wenn Ihr Anliegen mit einer sofortigen Auskunft geklärt werden kann. Die für komplexere Fragen nötige Rechtsberatung mit umfassender juristischer Prüfung und die Vertretung von Mandanteninteressen ist von Gesetzes wegen allerdings Rechtsanwälten vorbehalten.
Sie sind nicht allein - Hilfe vom Rechtsanwalt
Natürlich können Sie auch direkt einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl aufsuchen und um Beratungshilfe im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung bitten. Rechtsanwälte haben das entsprechende Antragsformular ebenfalls vor Ort und unterstützen Sie gerne, den Antrag ordnungsgemäß mit den notwendigen Angaben zu versehen. Das Formular ist dann innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Beratungstätigkeit beim zuständigen Amtsgericht einzureichen.
Zum Ratgeber: Rechtsschutzversicherung und Unterhalt Welche Angaben sind erforderlich, welche nicht?
Da Sie staatliche Unterstützungsleistungen erwarten, müssen Sie im Formular „Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe“ wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Dazu gehören:
- Angaben zu Ihrer Person,
- Angabe, für welche Angelegenheit Beratungshilfe beantragt wird (schreiben Sie hier "Unterhaltsberechnung" hinein),
- Angabe, ob Sie oder der Ehepartner rechtsschutzversichert sind,
- Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen mit Vorlage der Lohnabrechnung, Bescheid über Arbeitslosengeld I, II, Hartz IV, Rentenbescheid,
- Angabe zu Personen, denen Sie Unterhalt gewähren (Kind, Ehepartner, Elternteil),
- Angaben zu Ihren Vermögenswerten,
- Angaben zu einzelnen werthaltigen Vermögensgegenständen (z.B. Fotoausrüstung),
- Angaben über Ihre Wohnverhältnisse und Wohnkosten unter Vorlage des Mietvertrags und der letzten Nebenkostenabrechnung,
- Angaben, ob Sie Giro-, Spar- und Bankkonten unterhalten,
- Angabe, ob Sie über Immobilienbesitz verfügen,
- Angabe, ob Sie ein Kfz besitzen (Marke, Baujahr, KM-Stand),
- Angabe zu Zahlungsverpflichtungen, möglichst unter Vorlage der Unterlage (bspw. Darlehensvertrag), aus der sich Ihre Zahlungspflicht ergibt,
- Angabe, ob Sie sich bereits an eine Beratungsperson gewandt haben und wann die Beratung stattgefunden hat. Wurde in derselben Angelegenheit bereits Beratungshilfe gewährt oder verwehrt, wird der Antrag auf erneute Beratungshilfe wahrscheinlich zurückgewiesen. Lassen Sie diese Felder also leer, wenn Sie sich erstmals wegen Ihrer Unterhaltssache an jemand wenden.
Belege für Angaben bereithalten
Sie beschleunigen und erleichtern die Antragstellung, wenn Sie für Ihren Besuch beim Amtsgericht die notwendigen Unterlagen mitnehmen, aus denen sich Ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit entnehmen lässt. Dazu gehören insbesondere Ihre letzten Lohnabrechnungen oder die Bescheide über öffentliche Leistungen, Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung und Nachweise Ihrer Zahlungsverpflichtungen.
Beratungshilfe auch bei Rechtsschutzversicherung?
Sind Sie rechtsschutzversichert, besteht kein Anspruch auf Beratungshilfe. Sie sind rechtsschutzversichert, wenn Sie einen eigenen Rechtsschutzversicherungsvertrag haben oder bis zur Scheidung über die Rechtsschutzversicherung Ihres Ehepartners familienversichert sind. Nach den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen ist der Versicherer Ihres Ehepartners verpflichtet, auch dem familienversicherten Ehepartner eine anwaltliche Erstberatung zu bezahlen.
Beratung mit Rechtsschutzversicherung
Sind Sie also rechtsschutzversichert, legen Sie Ihrem Rechtsanwalt am besten die Kopie der Versicherungspolice vor. Es genügt aber auch, wenn Sie die Versicherungsgesellschaft und bestenfalls auch noch die Versicherungsnummer bezeichnen. Der Anwalt kann die Rechtsschutzversicherung dann direkt kontaktieren und dort seine Gebühr abrechnen. Natürlich können Sie sich selbst die Deckungszusage der Versicherung einholen und damit zum Anwalt gehen. Beachten Sie aber, dass die Rechtsschutzversicherung nicht die Kosten für das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht oder für den Unterhaltsrechtsstreit, den Sie vor dem Familiengericht austragen, übernimmt. Für diesen Fall haben Sie bei Bedürftigkeit aber Anspruch auf staatliche Verfahrenskostenhilfe.
Kann das Amtsgericht die Bewilligung von Beratungshilfe ablehnen?
Ihr Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe kann abgelehnt werden, wenn Sie
Wird Ihr Antrag per Beschluss abgelehnt, lässt sich dagegen der Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen. Erinnerung bedeutet, dass Sie das Gericht schriftlich darüber in Kenntnis setzen, dass Sie mit der Ablehnung Ihres Antrags nicht einverstanden sind und darum bitten, den Antrag erneut zu prüfen. Hilft der Rechtspfleger Ihrer Erinnerung nicht ab, entscheidet das Gericht in der Person des zuständigen Richters oder der Richterin.
Muss ich mich an den Kosten der Beratungshilfe beteiligen?
Nehmen Sie bei einem Rechtsanwalt im Wege der Beratungshilfe eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch, zahlen Sie im Regelfall einen Eigenanteil von maximal 15 EUR. In Ausnahmefällen kann aber auch auf diese Gebühr verzichtet werden. Der Anwalt oder die Anwältin ist dazu verpflichtet, Ihnen die Erstberatung zu gewähren und darf die Beratung nur aus einem wichtigen Grunde ablehnen.