Trennungsunterhalt ist eine Form des Ehegattenunterhalts. Er zielt darauf ab, dem Ehepartner, der während der Ehe weniger verdient hat, den Übergang vom Familienunterhalt während der Ehe hin zum eigenen Unterhaltsverdienst zu erleichtern. Anspruch besteht daher ab der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Bitte beachten Sie, dass Unterhaltsberechnungen je nach individueller Situation und möglichen weiteren Unterhaltsansprüchen sehr komplex sein können. Wenn Sie Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt genau wissen möchten, fragen Sie am besten eine individuelle Unterhaltsberechnung an.
Die Berechnung des Trennungsunterhalts ähnelt der Berechnung des nachehelichen Unterhalts. Grundlage ist das bereinigte Nettoeinkommen, das sich aus dem Bruttoeinkommen abzüglich einiger Ausgaben ergibt.
Für einen ersten Überblick können Sie unseren Unterhaltsrechner nutzen, um die genaue Höhe zu erfahren, können Sie bei uns eine individuelle Berechnung anfordern.
Es ist nicht möglich, auf den Trennungsunterhalt vertraglich, etwa in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu verzichten. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig darum zu kümmern und die richtige Höhe zu ermitteln.
So beeinflusst Ihre Eingabe die Höhe des Trennungsunterhalts
Dieser Rechner berechnet die Höhe des Trennungsunterhalts anhand des Nettoeinkommens unter Berücksichtigung des Wohnvorteils und der Schulden des Ehepaars bzw. der Lebenspartnerschaft.
Nettoeinkommen
Ihr Nettoeinkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Arbeit bildet die Grundlage für die Berechnung. Wenn Sie Kindergeld erhalten, sollten Sie dies jeweils hälftig hinzurechnen. Je höher Ihr Nettoeinkommen und die Differenz zwischen Ihnen beiden ist, desto mehr Trennungsunterhalt müssen Sie in der Regel zahlen.
Sonstiges Einkommen
Ihr sonstiges Einkommen aus Vermietung, Kapitalerträgen, Sozialleistungen und Versicherungen wird ebenfalls berücksichtigt. Es erhöht Ihr monatliches Einkommen und somit auch den verfügbaren Betrag für den Trennungsunterhalt.
Wohnvorteil
Der Wohnvorteil wird ebenfalls als wirtschaftlicher Vorteil mit einbezogen. Wenn Sie keine Mietkosten haben, steigt der Betrag des unterhaltsrelevanten Einkommens entsprechend.
Ehebedingte Schulden
Die Schulden, die Sie während der Ehe im Einverständnis miteinander gemacht haben, senken die Höhe des unterhaltsrelevanten Einkommens.
Selbstbehalt
Sie müssen nur dann und auch nur in der verfügbaren Höhe Unterhalt leisten, wenn Ihr verfügbares Einkommen den Selbstbehalt übersteigt. Den Selbstbehalt in Höhe von 1.600 EUR können Sie sicher für sich behalten.
Beispielrechnung für Trennungsunterhalt
Frau und Herr Fröhlich haben sich getrennt.
Frau Fröhlich verdient 1.500 EUR netto pro Monat.
Herr Fröhlich verdient 2.500 EUR netto pro Monat.
Frau und Herr Fröhlich haben jeweils sonstiges Einkommen in Höhe von je 200 EUR monatlich.
Frau und Herr Fröhlich haben jeweils einen monatlichen Wohnvorteil in Höhe von 250 EUR.
Frau und Herr Fröhlich zahlen monatliche Kreditraten in Höhe von je 500 EUR.
Für die Berechnung wird zunächst das monatlich verfügbare Einkommen berechnet.
Frau Fröhlich hat monatlich 1.950 EUR Einkommen. Herr Fröhlich hat monatlich 2.950 EUR Einkommen.
Einkommen Frau Fröhlich
Nettoeinkommen
=
1.500 EUR
Sonstiges Einkommen
+
200 EUR
Wohnvorteil
+
250 EUR
=
###ERG### EUR
Einkommen Herr Fröhlich
Nettoeinkommen
=
2.500 EUR
Sonstiges Einkommen
+
200 EUR
Wohnvorteil
+
250 EUR
=
###ERG### EUR
Abzüglich der Schulden verbleibt Frau Fröhlich ein Einkommen von 1.450 EUR und Herrn Fröhlich ein Einkommen von 2.450 EUR:
Einkommen abzüglich Schulden Frau Fröhlich
Einkommen
=
1.950 EUR
Schulden
-
500 EUR
=
###ERG### EUR
Einkommen abzüglich Schulden Herr Fröhlich
Einkommen
=
2.950 EUR
Schulden
-
500 EUR
=
###ERG### EUR
Nun wird die Differenz berechnet. Sie beträgt 1.000 EUR.
Differenz
Einkommen Herr Fröhlich
=
2.950 EUR
Einkommen Frau Fröhlich
-
1.450 EUR
=
###ERG### EUR
Herr Fröhlich muss an Frau Fröhlich 45% der Differenz zahlen.
(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)
Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
Und natürlich haben Sie im Rat & Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.
Der Trennungsunterhalt ist ein wichtiger Punkt, den Sie nach der Trennung klären müssen. Daher ist eine rechtssichere Berechnung der Unterhaltshöhe empfehlenswert und der erste Schritt in Richtung einer harmonischen, einvernehmlichen Scheidung. Fordern Sie gerne vorab einen unverbindlichen Kostenvoranschlag an, um sich über die Kosten zu informieren oder rufen direkt an, um offene Fragen zu klären.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unserer kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 723) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.
Interessieren Sie sich jetzt aktuell ganz konkret für das Thema Unterhaltsberechnung? Dann unterstützen wir Sie hierbei gerne mit unserem professionellen und günstigen Unterhaltsservice. Informieren Sie sich gerne absolut unverbindlich oder stellen Sie direkt Ihre Berechnungsanfrage ohne Kostenrisiko online. Sie erhalten von uns auf Wunsch vor einer möglichen Beauftragung eine transparente Kosten- und Gebührenübersicht.