Zahlungstermin für Kindesunterhalt

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Mittwoch, 02.06.2021 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Der Kindesunterhalt ist vielleicht die wichtigste Lebensgrundlage Ihres Kindes. Es versteht sich, dass der Unterhalt möglichst pünktlich gezahlt werden sollte. Eine Zahlungsfrist bis zum dritten Werktag eines Monats gibt - anders als bei Mietzahlungen - jedoch nicht. Im Gesetz heißt es nur allgemein, dass der Unterhalt im monatlich im Voraus zu zahlen ist. Möchten Sie Ihre Liquidität kalkulieren, sollten Sie wissen, nach welcher Maßgabe Zahlungstermine für den Kindesunterhalt zu bewerten sind.

Welchen Zahlungstermin regelt das Gesetz?

In § 1612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist bestimmt, dass der Unterhalt durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren und diese Geldrente monatlich im Voraus zu zahlen ist. Genau genommen lässt sich daraus ableiten, dass das Kind spätestens am Ersten eines Monats über den Kindesunterhalt verfügen sollte. Dabei wird das minderjährige Kind durch den betreuenden Elternteil als gesetzlichen Vertreter vertreten. Anders als im Unterhaltsrecht heißt es im Mietrecht hingegen, dass die Miete zu Beginn, spätestens aber bis zum dritten Werktag des Monats zu entrichten ist.

Regelmäßige Zahlungstermine sind wichtig

Geht der Kindesunterhalt erst zum dritten Werktag eines Monats auf dem Konto ein, wird sich daraus kaum ein echter Vorwurf konstruieren lassen. Wichtiger ist vielmehr, dass der Kindesunterhalt regelmäßig bezahlt wird und sich das Kind auf einen festen Zahlungstermin verlassen kann. 


Egal, ob dieser Zahlungstermin der erste oder dritte eines Monats ist: Das Kind sollte davon ausgehen dürfen, dass das Geld zu einem bestimmten Tag auf dem Konto des betreuenden Elternteils bereitsteht. Hält der Unterhaltszahler feste Zahlungstermine ein, fließen die Zahlungen in regelmäßigen Abständen, so dass der Zeitpunkt des Zahlungstermins in den Hintergrund tritt.

Was tun, wenn die Unterhaltszahlungen unregelmäßig oder verspätet erfolgen?

Zahlt der Unterhaltszahler unregelmäßig oder verspätet, kann er zunächst nur gemahnt werden. Soll aus einem Unterhaltstitel die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wäre der Antrag möglicherweise schnell erledigt, wenn die Zahlung dann doch eingeht. Der Aufwand würde sich kaum rechtfertigen.

 

Bleiben die Unterhaltszahlungen vollständig aus, kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss und auch die Beistandschaft für Ihr Kind beantragt werden. Die Beistandschaft ist hilfreich, wenn der betreuende Elternteil nicht die Kraft hat, den unterhaltspflichtigen Elternteil in Anspruch zu nehmen und an seine Zahlungspflichten erinnern zu müssen.

 

Wird das Jugendamt als Beistand tätig, vertritt es Ihr Kind gesetzlich und fordert den Kindesunterhalt mit Nachdruck ein. Mahnschreiben vom Jugendamt sind vielleicht eindrucksvoller, als wenn ein Elternteil selbst tätig wird. Genauso gut kann der betreuende Elternteil auch einen Rechtsanwalt beauftragen, der die pünktlichen Zahlungen des Kindesunterhalts unter Androhung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einfordert.

Wie nimmt der betreuende Elternteil den Kindesunterhalt entgegen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Kindesunterhalt zu zahlen. Bedenken Sie die Vor- und Nachteile, bevor Sie sich für eine Zahlungsweise entscheiden.

Banküberweisung

Berücksichtigen Sie, dass Überweisungen Zeit brauchen. Führen beide Seiten ein online-Girokonto, ist der Betrag meist nachmittags auf Ihrem Girokonto gebucht, wenn der Unterhaltszahlung den Überweisungsauftrag morgens bis ca. 11:00 Uhr erteilt hat. Ansonsten müssen Sie mit wenigstens einem Tag bis zu zwei Tagen Überweisungsdauer rechnen. Soll der Kindesunterhalt also zum Ersten des Monats auf Ihrem Konto sein, müssen Sie den im Hinblick auf Ihr Konto zu berücksichtigenden Überweisungsweg einkalkulieren. Um einen vereinbarten Zahlungstermin einzuhalten, sollte der Unterhaltszahler die Überweisungen so rechtzeitig tätigen, dass der Geldbetrag am Zahltag auf Ihrem Konto bereitsteht.

Dauerauftrag

Zahlungstermine lassen sich am besten sicherstellen, wenn der Unterhaltszahlung für sein Konto einen Dauerauftrag erteilt. Er braucht die Zahlungen dann nicht jeden Monat immer wieder neu zu beauftragen. Vielmehr erledigt die Bank die Aufträge.

 

Nachteilig ist, dass auf dem Konto ausreichend Guthaben zur Verfügung steht. Kann die Bank die Überweisung mangels Guthaben nicht ausführen, vergeht einige Zeit, bis der Unterhaltspflichtige erfährt, was passiert ist und wann das Geld ankommt. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, dass der Unterhaltszahler seiner Bank einen Dauerauftrag erteilt.

Bargeldeinzahlung auf das Konto des Unterhaltsempfängers

Der Kindesunterhalt kann auch direkt auf das Konto des Unterhaltsempfängers eingezahlt werden. Die Einzahlung ist bei jeder Bank möglich. Mit der Einzahlungsquittung der Bank ist die Zahlung zuverlässig nachzuweisen. Nachteilig ist, dass der Unterhaltszahler in Kauf nehmen muss, dass Banken meist hohe Gebühren berechnen, wenn sie Bargeld entgegennehmen. Eine Bareinzahlung ist allenfalls dann zweckmäßig, wenn der Unterhaltszahlung die Zahlung verpasst hat und den Zahlungstermin dennoch einhalten will. Die Gebühren gehen selbstverständlich zu seinen Lasten.

EXPERTENTIPP

Expertentipp: Vorsicht, wenn Pfändung und Kontosperre drohen

Müssen Sie damit rechnen, dass ein Gläubiger Ihr Girokonto pfändet, wird die Bank bei einer eingehenden Pfändung Ihr Girokonto sperren. Sie können dann über Ihr Guthaben nicht verfügen. Aber: Sie können Ihr Girokonto jederzeit in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln. Ihre Bank ist verpflichtet, Ihrem Wunsch innerhalb von drei Arbeitstagen zu entsprechen. Wird Ihr Girokonto dann als Pfändungsschutzkonto geführt, können Sie über Guthaben in Höhe Ihres persönlichen Pfändungsfreibetrages von mindestens ### 1.402,28 EUR ### Euro verfügen und den Kindesunterhalt anweisen. Da Sie dem Kind unterhaltspflichtig sind, erhöht sich der Freibetrag um einen weiteren Freibetrag für das Kind.

Überweisung per Paypal

Sie könnten auch absprechen, dass der Unterhalt per PayPal überwiesen wird. Voraussetzung ist, dass sowohl Unterhaltsempfänger als auch der Unterhaltszahler über ein PayPal-Konto verfügen. Dabei ergeben sich jedoch organisatorische Nachteile.

 

Der Unterhaltszahler muss auf seinem PayPal-Konto über ein entsprechendes Guthaben verfügen, das er möglicherweise vom Girokonto zunächst auf das PayPal-Konto überweisen muss. Der Überweisungsweg kostet Zeit. Für dem Empfänger ergibt sich der Nachteil, dass er das Geld nicht wie bei einem normalen Bankkonto in bar vom PayPal-Konto abheben kann. Vielmehr muss er den Geldeingang zunächst auf ein eigenes Girokonto überweisen und erst dann über Bargeld verfügen.

Kindesunterhalt als Bargeld übergeben

Nichts spricht dagegen, wenn den Kindesunterhalt als Bargeld entgegenzunehmen. Geht es um den Zahlungstermin, muss der Unterhaltszahler darauf achten, dass er am Zahlungstermin liquide ist und der andere bereitsteht, um das Geld entgegenzunehmen. Um den Zahlungsnachweis zu führen, sollte der Zahlungsempfang quittiert werden.

Kindesunterhalt treuhändisch ans Jugendamt zahlen

Niemand ist verpflichtet, Bargeld entgegenzunehmen. Besteht der Unterhaltszahler auf einer Überweisung und hat der Empfänger kein eigenes Girokonto, könnten Sie sich auch das örtliche Jugendamt wenden. Dort könnte ein Mitarbeiter das Bargeld vom Unterhaltszahler treuhänderisch entgegennehmen und an dem Empfänger weiterleiten. In schwierigen Fällen könnte der Unterhaltszahler das Geld auch beim örtlichen Amtsgericht hinterlegen. Das Gericht erstellt einen Hinterlegungsschein. Der Empfänger kann sich das Geld dann beim Amtsgericht abholen.

Zahlungen an das minderjährige Kind?

Ist Ihr Kind minderjährig, hat es keinen Anspruch darauf, dass es den Unterhalt in bar erhält. Das Geld steht dem betreuenden Elternteil zu. Der betreuende Elternteil ist der gesetzliche Vertreter des Kindes und daher berechtigt und verpflichtet, den Kindesunterhalt für das Kind in Empfang zu nehmen. Das Geld muss dann aber für den Lebensunterhalt des Kindes verwendet werden.

Wann zahlt das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss?

Ist der betreuende Elternteil auf Unterhaltsvorschuss angewiesen, zahlt das Jugendamt normalerweise bis zum Monatsende den Unterhaltsvorschuss für den folgenden Monat aus. Wann genau das Geld auf dem Konto ist, ist regional unterschiedlich. Wichtig ist, dass es mehr auf die regelmäßigen Zahlungen, als auf den Zahlungstermin als solchen ankommt.

Alles in allem

Zahlungstermine sind immer wichtig. Geht es um den Kindesunterhalt, wird es wohl so sein, dass der Kindesunterhalt rechtsverbindlich dokumentiert, also tituliert, ist. Mit einem solchen Titel kann jederzeit die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Sollte der Unterhaltszahlung einen Zahlungstermin mangels Liquidität mal nicht einhalten können, sollten beide Ex-Partner und einen Zahlungsaufschub vereinbaren. Diplomatie ist konstruktiver als Streit und Vorwürfe.