Nach einer Trennung müssen die Eltern klären, wer wie viel Kindesunterhalt zahlen muss. Dabei dient die Düsseldorfer Tabelle als Orientierung, doch sie wirft auch Fragen auf. Wird das Einkommen der Eltern addiert? Oder wird jedes Gehalt einzeln betrachtet? Es kommt wie immer im Recht auf die Situation an:
Zwei getrennte Gehälter nach der Trennung, aber für die Unterhaltsberechnung EIN Einkommen - Wie passt das zusammen? Und was passiert, wenn einer von Ihnen weniger arbeitet oder plötzlich mehr verdient? Die Düsseldorfer Tabelle bietet auf den ersten Blick klare Vorgaben, doch das tatsächliche Leben ist nicht immer so einfach. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie der Unterhalt berechnet wird, wenn beide Eltern barunterhaltspflichtig sind und wie sich Änderungen auswirken. Weitere Antworten rund um Unterhalt und das Formular zur kostengünstigen Online-Unterhaltsberechnung finden Sie direkt hier.
Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle ablesen: zusammen oder getrennt?
Schaubild
Die Düsseldorfer Tabelle gilt als Leitlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts.
Dauer: 17:05
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Überblick Kindesunterhalt
Kindesunterhalt bei Minderjährigen, die zu Hause leben
Bei minderjährigen Kindern, die bei einem Elternteil wohnen, ist die Lage recht einfach: Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Betreuung zu Hause, der andere ist barunterhaltspflichtig. Dementsprechend kommt es für die Berechnung erstmal nur auf das bereinigte Nettoeinkommen dieses Elternteils an. Anhand des Einkommens erfolgt die Einordnung in eine der 15 Stufen der Düsseldorfer Tabelle. Einfach erklärt: Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von z.B. 2.000 EUR wird der Elternteil in die Stufe 1 eingeordnet und zahlt entsprechend des Alters den aufgeführten Betrag abzüglich des hälftigen Kindergelds.
GUT ZU WISSEN
Bei Geschwistertrennung wird 2 Mal getrennt berechnet
Betreut jeder Elternteil mindestens 1 gemeinsames Kind, werden die Unterhaltsansprüche quasi parallel berechnet. Für jeden Elternteil wird berechnet, wie viel er anhand seines eigenen Gehalts zu zahlen hat. Es kommt also nicht zu einer Addition der Gehälter, beide werden getrennt betrachtet und eingeordnet.
Einkommen der Eltern bei Wechselmodell zusammen ablesen
Wenn die Eltern sich die Betreuung ihres gemeinsamen Kindes in einem Verhältnis von 50:50 teilen, spricht man vom (echten) Wechselmodell. Hier teilen sie sich die Betreuung je zur Hälfte und müssen dementsprechend auch beide Barunterhalt leisten. Dies jedoch nicht im Verhältnis von 50:50, sondern je nach Gehalt. Nur wenn beide exakt gleich viel verdienen, ergibt sich rechnerisch eine hälftige Aufteilung.Als Grundlage der Berechnung werden die Einkommen erstmal zusammengerechnet, um eine Einordnung in die Düsseldorfer Tabelle zu ermöglichen.
Praxisbeispiel
Einkommen zusammen ablesen und anteiligen Unterhalt berechnen
Anna und Tim haben sich getrennt, möchten aber für ihre 10-jährige Tochter Emma eine gleichberechtigte Betreuung im Wechselmodell umsetzen. Anna verdient 1.800 EUR netto bereinigt, Tim hingegen 2.500 EUR netto bereinigt. Beide Gehälter werden zusammengerechnet, um den Kindesunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle abzulesen. Zusammen sind das also 4.300 EUR, was zunächst Stufe 7 entspricht. Da sie nur 1 Kind haben, können sie jedoch höhergestuft werden und sind somit in Stufe 8. Der Unterhaltsbedarf laut Düsseldorfer Tabelle beträgt 615 EUR.
Die weitere Berechnung funktioniert wie folgt:
- Hälfte des Unterhaltsbedarfs:
• Der Gesamtunterhaltsbedarf von Emma beträgt 794 EUR (Stufe 8 der Düsseldorfer Tabelle).
• Die Hälfte davon beträgt: 794 EUR / 2 = 397 EUR.
Jeder Elternteil sollte diesen Betrag tragen. Einsatzbetrag (nach Abzug des Selbstbehalts):
• Anna:
Bereinigtes Nettoeinkommen: 1.800 EUR
Selbstbehalt: 1.450 EUR
Einsatzbetrag: 1.800 EUR – 1.450 EUR = 350 EUR• Tim:
Bereinigtes Nettoeinkommen: 2.500 EUR
Selbstbehalt: 1.450 EUR
Einsatzbetrag: 2.500 EUR – 1.450 EUR = 1.050 EUR• Gemeinsamer Einsatzbetrag:
350 EUR + 1.050 EUR = 1.400 EURVerteilung des Unterhaltsbedarfs nach Einsatzbetrag:
• Anna:
350 EUR / 1.400 EUR ≈ 25 %
Anteil am Unterhalt: 25 % von 794 EUR ≈ 198,50 EUR•Tim:
1.050 EUR / 1.400 EUR ≈ 75 %
Anteil am Unterhalt: 75 % von 794 EUR ≈ 595,50 EUR- Kindergeldanrechnung:
Das Kindergeld beträgt 250 EUR und wird hälftig auf beide Elternteile angerechnet:
• Anna erhält das gesamte Kindergeld, daher wird 125 EUR auf ihren Anteil dazugerechnet:
198,50 EUR + 125 EUR = 323,50 EUR.
•Tim wird die Hälfte des Kindergelds abgezogen:
595,50 EUR – 125 EUR = 470,50 EUR. - Vergleich mit der Hälfte des Bedarfs:
Die Hälfte des Bedarfs beträgt 397 EUR pro Elternteil:
• Anna zahlt effektiv 323,50 EUR, also 73,50 EUR weniger als die Hälfte des Bedarfs.
• Tim zahlt effektiv 470,50 EUR, also 73,50 EUR mehr als die Hälfte. - Ausgleichszahlung:
Tim zahlt die Differenz von 73,50 EUR an Anna, damit beide exakt 397 EUR leisten.
Einkommen der Eltern bei Volljährigen zusammenrechnen
Bei Volljährigen sind ebenfalls beide Elternteile barunterhaltspflichtig – jeder gibt anteilig entsprechend seinem Einkommen etwas dazu. Lebt das Kind noch bei einem Elternteil zu Hause, werden die Einkommen addiert und der Kindesunterhalt wie gewohnt aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen. Eine Einordnung in die Düsseldorfer Tabelle ist jedoch nicht nötig, wenn das Kind bereits in seiner eigenen Wohnung lebt, denn dann ist eine Pauschale von 930 EUR festgelegt.
Praxisbeispiel
Unterhalt ab 18 - Schüler lebt bei der Mutter
Lukas, 18 Jahre alt, lebt bei seiner Mutter Chiara und besucht weiterhin die Schule. Sein Vater Christian ist weiterhin barunterhaltspflichtig. Mit der Volljährigkeit muss nun aber auch die Mutter Barunterhalt leisten, sodass die beiden Einkommen addiert werden. Chiara verdient bereinigt 2.200 EUR netto, Christian 3.500 EUR. In der Summe sind also 5.700 EUR Einkommen vorhanden. Der Unterhaltsbedarf von Lukas beträgt 1.158 EUR (Stufe 11 der Düsseldorfer Tabelle nach Hochstufung). Das Kindergeld von 250 EUR wird hälftig auf beide Elternteile angerechnet.
Die weitere Berechnung funktioniert wie folgt:
- Abzug des Selbstbehalts (1.450 EUR für beide Eltern):
• Chiara: 2.200 EUR – 1.450 EUR = 750 EUR Einsatzbetrag
• Christian: 3.500 EUR – 1.450 EUR = 2.050 EUR Einsatzbetrag Gemeinsamer Einsatzbetrag:
750 EUR + 2.050 EUR = 2.800 EUR• Chiara:
Anteil: 750 EUR / 2.800 EUR ≈ 26,79 %
Anteil am Bedarf: 26,79 % von 1.158 EUR ≈ 310,11 EUR• Christian:
Anteil: 2.050 EUR / 2.800 EUR ≈ 73,21 %
Anteil am Bedarf: 73,21 % von 1.158 EUR ≈ 847,89 EUR- 3. Kindergeldanrechnung (hälftig, je 125 EUR):
Kindergeld wird von den Zahlbeträgen abgezogen:
• Chiara: 310,11 EUR – 125 EUR = 185,11 EUR
• Christian: 847,89 EUR – 125 EUR = 722,89 EUR - Berücksichtigung der Wohnkosten:
Chiara und Lukas leben allein in einer Wohnung, deren Warmmiete 1.000 EUR beträgt. In solchen Fällen kann Chiara anteilig die Wohnkosten für Lukas als Naturalunterhalt anrechnen.
• Da sie mit Lukas allein wohnt, wird der Mietanteil für Lukas auf die Hälfte der Warmmiete (500 EUR) angesetzt.
• Dieser Betrag (500 EUR) deckt ihren gesamten Anteil am Unterhalt (185,11 EUR) vollständig und geht sogar darüber hinaus. - Endgültige Zahlbeträge:
• Chiara zahlt nichts, da sie ihren Anteil vollständig durch Wohnkosten und Kindergeld deckt.
• Christian zahlt 722,89 EUR an Lukas.
Praxisbeispiel
Unterhalt anteilig berechnen für studierendes Kind
Maria und Leon sind seit drei Jahren geschieden. Ihr Sohn Nikos, 19 Jahre alt, hat gerade sein Chemie-Studium in einer anderen Stadt begonnen und lebt dort in seiner eigenen Wohnung. Seine Eltern möchten ihn dabei finanziell unterstützen. Maria arbeitet als Ingenieurin und verdient netto 3.200 EUR, während Leon als Fotograf tätig ist und ein bereinigtes Einkommen von 2.000 EUR hat. In der Summe ergibt sich ein Einkommen von 5.200 EUR.
Und so funktioniert die anteilige Berechnung:
Berechnung des Bedarfs:
• Der Bedarf von Nikos beträgt 930 EUR.
• Das Kindergeld (250 EUR), das Nikos selbst erhält, wird abgezogen:
930 EUR – 250 EUR = 680 EUR.Einkommensverteilung:
• Gemeinsames Einkommen:
3.200 EUR + 2.000 EUR = 5.200 EUR• Anteil der Eltern am Gesamteinkommen:
Maria: 3.200 EUR / 5.200 EUR ≈ 61,54 %
Leon: 2.000 EUR / 5.200 EUR ≈ 38,46 %
Verteilung des Restbedarfs:
• Maria: 61,54 % von 680 EUR ≈ 418,47 EUR
• Leon: 38,46 % von 680 EUR ≈ 261,53 EUR
Endgültige Zahlbeträge:
Maria zahlt: 418,47 EUR und Leon zahlt: 261,53 EUR an Nikos.
Einfluss von Einkommensveränderungen auf die Unterhaltsstufe
Änderungen im Einkommen können die Unterhaltsstufe beeinflussen – und manchmal auch Konflikte auslösen. Zunächst ein Überblick darüber, welche Folgen mehr oder weniger Gehalt jeweils haben können:
Unterhalt | Einkommenssteigerungen | Einkommensminderungen |
Variierender Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle | Führt zu höherem Bedarf (Höherstufung). Beide Elternteile zahlen absolut mehr, der Besserverdienende anteilig mehr. | Entlastet den weniger verdienenden Elternteil, belastet aber den anderen entsprechend stärker. |
Pauschaler Unterhalt | Der Bedarf bleibt konstant. Der Besserverdienende zahlt absolut mehr, der andere wird entlastet. | Der Unterhalt wird zugunsten des Elternteils mit weniger Einkommen umverteilt, der andere trägt mehr. |
Auswirkungen von Einkommensveränderungen im Wechselmodell
Betrachten wir die verschiedene Szenarien für den Unterhalt im Wechselmodell nun im Detail.
- Wenn ein Elternteil mehr verdient:
- Der Elternteil mit dem höheren Einkommen übernimmt einen größeren prozentualen Anteil am Unterhalt.
- Falls das Gesamteinkommen steigt, wird das Kind möglicherweise in eine höhere Stufe der Düsseldorfer Tabelle eingeordnet, was den Unterhaltsbedarf insgesamt erhöht.
- Dadurch zahlt auch der weniger verdienende Elternteil absolut mehr, obwohl sein prozentualer Anteil gleich bleibt oder sogar kleiner wird.
- Wenn ein Elternteil weniger verdient:
- Der Elternteil mit dem geringeren Einkommen trägt einen kleineren prozentualen Anteil am Unterhalt.
- Der andere Elternteil übernimmt entsprechend einen größeren Anteil, um den Bedarf des Kindes zu decken.
- Absolut zahlt der weniger verdienende Elternteil weniger, es sei denn, das Gesamteinkommen sinkt stark und führt zu einer niedrigeren Unterhaltsstufe.
- Mit fiktivem Einkommen:
- Wenn ein Elternteil absichtlich weniger verdient (z. B. Arbeitszeitreduzierung ohne Grund), kann das frühere oder potenziell erzielbare Einkommen angerechnet werden.
- Der Unterhaltsanteil des betroffenen Elternteils bleibt dann so hoch, als würde er weiterhin sein volles Einkommen erzielen.
- Dadurch wird verhindert, dass der andere Elternteil ungerechtfertigt mehr zahlen muss.
Auswirkungen von Einkommensveränderungen bei pauschaler Unterhaltshöhe
Nun betrachten wir die gleichen Szenarien bei pauschal angesetztem Kindesunterhalt im Detail.
1. Wenn ein Elternteil mehr verdient:
- Der Elternteil mit dem höheren Einkommen übernimmt einen größeren prozentualen Anteil des Unterhalts.
- Das Gesamteinkommen steigt nicht, da die Pauschale von 960 EUR festgelegt ist. Der Bedarf des Kindes bleibt daher konstant.
- Der andere Elternteil zahlt absolut weniger, da sich die prozentuale Verteilung des Bedarfs zugunsten des Besserverdienenden verschiebt.
2. Wenn ein Elternteil weniger verdient:
- Der Elternteil mit dem geringeren Einkommen trägt einen kleineren prozentualen Anteil des Unterhalts.
- Der andere Elternteil übernimmt entsprechend einen größeren Anteil, um den vollen Bedarf des Kindes zu decken.
- Absolut zahlt der Elternteil mit dem geringeren Einkommen weniger, während der andere entsprechend mehr zahlt.
3. Fiktives Einkommen: Es sorgt hier ebenfalls dafür, dass absichtliche Einkommensverluste die Last nicht unfair auf den anderen Elternteil verlagern.
Damit klären sich auch folgende strategische Überlegungen, die manche Eltern haben:
Den anderen Elternteil zu mehr Arbeit animieren, damit der eigene Anteil sinkt?
Ein Elternteil kann den anderen nicht zwingen, mehr zu arbeiten, da die Erwerbsobliegenheit nur verlangt, dass beide Eltern angemessen ihrer Qualifikation und Leistungsfähigkeit arbeiten. Fiktives Einkommen greift nur, wenn ein Elternteil bewusst weniger arbeitet, als er zumutbar könnte.
Mehr Arbeit führt zudem nicht unbedingt zu einer Entlastung des anderen, da ein höheres Gesamteinkommen den Unterhaltsbedarf des Kindes erhöhen kann (z. B. durch eine Höherstufung in der Düsseldorfer Tabelle). Beide Elternteile könnten dadurch absolut mehr zahlen.
Kurz: Ein Elternteil kann den anderen nicht zu mehr Arbeit zwingen, und mehr Einkommen bedeutet nicht automatisch eine geringere Belastung.
Mehr arbeiten, um den Unterhaltsanteil des anderen zu erhöhen?
Das funktioniert nur bedingt. Zwar steigt bei einem höheren Einkommen der eigene prozentuale Anteil am Unterhaltsbedarf, doch der Gesamtunterhalt des Kindes kann dadurch ebenfalls steigen (z. B. durch eine Höherstufung in der Düsseldorfer Tabelle). Dadurch zahlt der andere Elternteil absolut mehr, auch wenn sein prozentualer Anteil kleiner bleibt.
Kurz: Mehr arbeiten kann den Unterhaltsanteil des anderen erhöhen, führt aber meist auch zu einer höheren absoluten Belastung für beide.
Alles in allem
Veränderungen im Einkommen oder in der Lebenssituation können die Unterhaltslast verschieben – mal übernimmt der eine Elternteil mehr, mal der andere. Diese Dynamik ist Teil eines gerechten Systems, das sicherstellt, dass die finanzielle Verantwortung entsprechend der jeweiligen Möglichkeiten getragen wird. Es erfordert Offenheit und gegenseitiges Verständnis, um diese Lasten fair zu verteilen und Konflikte zu vermeiden. Denn: Der Unterhalt ist mehr als eine finanzielle Verpflichtung. Er ist auch ein Zeichen dafür, dass beide Elternteile auch nach der Trennung das Wohl ihres Kindes priorisieren. Mit diesem Fokus lassen sich auch komplexe Berechnungen als Teil einer fairen und fürsorglichen Lösung verstehen.
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