Wer eine Ausbildung mit Hinblick auf oder während der Ehe abgebrochen hat, dem steht als Erwachsener Ausbildungsunterhalt zu. Er dient dem Ausgleich von Nachteilen gegenüber dem Ex-Ehepartner und umfasst die Dauer der Ausbildungsmaßnahmen. Eine Unterhaltszahlung ist jedoch nur möglich, wenn diese direkt nach der Scheidung bzw. Trennung aufgenommen werden. Die Ausbildung muss an der begonnenen oder abgebrochenen Ausbildung thematisch anknüpfen und sollte sich nicht in Art oder Umfang von der vorherigen unterscheiden.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Aus- oder Fortbildung möglichst nach der Trennung oder Scheidung starten, die Aus- oder Fortbildung mit Ihrer früheren Ausbildung vergleichbar ist und Sie die Chance nutzen, Ihren Lebensunterhalt zukünftig selbst zu gewährleisten.
Ausbildungsunterhalt nach der Scheidung - ein Thema für Sie?
Auch wenn Sie bislang Trennungsunterhalt bezogen haben, sind Sie spätestens mit der Scheidung verpflichtet, selbst für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Sie haben in einigen Fällen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, und einer davon ist jener zur Fortbildung oder Umschulung zur Ausübung einer angemessenen beruflichen Tätigkeit. Für diese Zeit gelten Sie als unterhaltsbedürftig und können von Ihrem Ex-Partner Ausbildungsunterhalt verlangen. Gleichfalls haben Sie einen Anspruch, wenn Sie in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Ausbildung abgebrochen oder nicht aufgenommen und dadurch ehebedingte Nachteile in Kauf genommen haben oder in Kauf nehmen mussten. Zweck des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt ist der Ausgleich von Nachteilen, die ein Ehepartner in seinem beruflichen Fortkommen mit Rücksicht auf die Ehe auf sich genommen hat. Die Unterhaltszahlung ist auch im Sinne des Ex-Ehepartners, denn eine Ausbildung ist der erste Schritt zur Eigenständigkeit.
Ab wann können Ex-Partner Ausbildungsunterhalt verlangen?
Das Gesetz sieht den Beginn des Ausbildungsunterhalts in der Zeit nach der Scheidung. Dieser Ansatz greift eigentlich zu kurz. Vielmehr ist es konstruktiv, wenn Sie unmittelbar nach der Trennung motiviert sind, sich ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen. Auch in diesem Fall gesteht die Rechtsprechung bereits ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt zu, der im Rahmen des Trennungsunterhaltes zu berücksichtigen ist. Allerdings sind Sie unmittelbar nach der Trennung nicht direkt verpflichtet, eigenes Geld zu verdienen und brauchen sich nicht unmittelbar danach ausbilden, fortbilden oder umschulen zu lassen. Da Ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt mit zunehmender Trennungsdauer immer weniger begründet ist, sollten Sie tatsächlich frühzeitig eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung ins Auge fassen und mit diesem Ziel Ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt aufrechterhalten.
Muss ich nach der Scheidung direkt arbeiten?
Zwar sind Sie nach der Scheidung für sich selbst verantwortlich, Sie brauchen aber unmittelbar nach der Scheidung nicht direkt eigenes Geld zu verdienen. Vielmehr erlaubt das Gesetz, dass Sie Ihre berufliche Qualifikation nachholen und zur Absicherung Ihres Lebensunterhalts sich ausbilden, fortbilden oder umschulen lassen. Ihr Unterhaltsanspruch und die Unterhaltspflicht Ihres Ehepartners begründen sich daraus, dass Sie auf diesem Weg Ihren künftigen Lebensunterhalt eigenständig erwirtschaften können.
Zitat aus Gemeinsame Elemente, keine Überschrift
Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.
EXPERTENTIPP
Vereinbarung über Ausbildungsunterhalt treffen
Sie sollten das Gespräch mit Ihrem Ex-Ehepartner suchen. Verdeutlichen Sie ihm oder ihr, dass Sie mit dem Ausbildungsunterhalt für sich selbst eine berufliche Perspektive schaffen und den Partner dadurch von seiner Unterhaltspflicht entlasten. Dann sollte es Ihnen gelingen, auf freiwilliger Basis eine entsprechende Vereinbarung herbeizuführen. Sie vermeiden damit eine meist völlig unnötige gerichtliche Auseinandersetzung und ermöglichen bestenfalls auch Ihre einvernehmliche kostengünstige Scheidung.
Welche Voraussetzungen gelten für Ausbildungsunterhalt nach der Scheidung?
Sie haben Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach der Ehe:
wenn Sie Ihre Ausbildung wegen Ihrer Eheschließung bislang nicht beginnen oder abschließen konnten oder wegen der Ehe unterbrochen haben,
Sie Ihre Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung direkt nach der Trennung oder der Scheidung beginnen,
Ihr Ziel darin besteht, dass Sie nach Abschluss Ihrer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung Ihren Lebensunterhalt eigenständig verdienen können,
Ihre Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung in einem Zusammenhang mit einer früheren Ausbildung oder Tätigkeit steht und
Ihre Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung darauf ausgerichtet ist, dass Sie später genau in diesem Beruf auch arbeiten können.
CHECKLISTE
Was ist der 'Ehegattenunterhalt'?
Ehepartner sind einander auch nach der Trennung und Scheidung zu einer gewissen Solidarität verpflichtet. Welche Unterhaltsansprüche haben Sie?
Die Ausbildung darf kein Selbstzweck sein. Sie muss dazu dienen, Ihren Unterhalt zu gewährleisten. Ein bloßes Hobbystudium oder die Fortsetzung Ihres Studiums allein aus Gründen der Selbstverwirklichung kommen daher nicht in Betracht. Sie müssen also nach Vorbildung, Fähigkeit, Alter, Gesundheitszustand und Arbeitswillen für die vorgesehene Ausbildung geeignet sein. Je genauer Sie wissen, was Sie wollen, desto leichter lässt sich Ihr Anspruch begründen und durchsetzen.
Was heißt, die Ausbildung wurde in Erwartung der Ehe abgebrochen?
Beginnen Sie erst nach der Trennung eine Ausbildung, haben Sie keinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Vielmehr muss es so sein, dass Sie Ihre Ausbildung in Erwartung Ihrer Ehe, im Hinblick auf Ihre Eheschließung oder während Ihrer Ehe abgebrochen oder nicht aufgenommen haben. Sofern Sie Ihre Ausbildung noch nicht aufgenommen hatten, müssen Sie zumindest bereits feste Berufspläne gehabt und dazu konkrete Maßnahmen getroffen haben. Die bloße Äußerung von Berufswünschen reicht nicht aus.
EXPERTENTIPP
Erwachsenenstudium via Ausbildungsunterhalt
Sie wollen nach der Scheidung studieren. Sofern Sie die Universität bis dahin noch nicht von innen gesehen haben, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich um einen Studienplatz beworben haben, bestenfalls eine Studienplatzzusage hatten, Ihren Studienwunsch aber nicht fortgeführt hatten, weil Sie bereits schwanger waren und Ihr Kind ehelich geboren werden sollte. Hatten Sie bis dahin „lediglich“ einen Realschulabschluss erworben und Ihren Studienwunsch wegen Ihrer Eheschließung zurückgestellt, können Sie keinen Ausbildungsunterhalt für ein späteres Studium verlangen, da Sie mangels Abitur noch nicht die Voraussetzungen geschaffen hatten, um Ihren Studienwunsch auf einer sicheren Grundlage anzugehen (OLG Frankfurt FamRZ 1995, 879).
Was ist, wenn die Ausbildung wegen der Ehe abgebrochen wurde?
Hatten Sie Ihre bereits begonnene Ausbildung nach Ihrer Eheschließung abgebrochen, spricht alles dafür, dass Ihre Ehe der Grund dafür war, dass Sie Ihre Ausbildung nicht fortgesetzt hatten. Das Motiv für den Abbruch der Ausbildung muss dann nicht nachgewiesen werden. Erfolgte der Abbruch der Ausbildung jedoch vor Ihrer Eheschließung, müssten Sie konkret nachweisen, dass die Eheschließung tatsächlich der Anlass war, Ihre Ausbildung abzubrechen. Hatten Sie die Ausbildung etwa wegen mangelnder Leistungen abgebrochen, besteht der Anspruch auf nachehelichen Ausbildungsunterhalt nicht.
Kann ich für jede Ausbildung nachehelichen Ausbildungsunterhalt beanspruchen?
Ziel Ihrer Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung muss sein, dass Sie nach dem Abschluss eigenes Geld verdienen können. Sie sollen dort ansetzen, wo Sie angehalten haben, als Sie geheiratet haben. Wenn Sie Ihre Ausbildung im Hinblick auf Ihre Eheschließung abgebrochen oder nicht aufgenommen hatten, können Sie sich nach der Scheidung nur ausbilden oder fortbilden lassen, wenn das Berufsbild und der Ausbildungsgang einigermaßen vergleichbar ist (OLG Köln MDR 1996, 611). Ein Zweitstudium oder eine allgemein nicht anerkannte Ausbildung braucht der Ehepartner nicht zu finanzieren.
Praxisbeispiel
Mit Ausbildungsunterhalt als MTA Medizin studieren?
Sie waren vor der Eheschließung medizinisch-technische Angestellte. Nach der Scheidung möchten Sie Medizin studieren. Da beide Berufsbilder nicht vergleichbar sind, besteht kein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt. Es wäre Ihrem Ex-Partner nicht zuzumuten, Ihnen das Medizinstudium zu bezahlen. Ihr Unterhaltsanspruch besteht aber insoweit, als Sie sich in Ihrem früheren Beruf als MTA auf den neuesten Stand der Technik fortbilden oder als gelernte Arzthelferin sich zur medizinisch-technischen Assistentin umschulen lassen.
Wie hoch ist der nacheheliche Ausbildungsunterhalt?
Ihr Anspruch auf Ausbildungsunterhalt nach der Ehe umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten für Ihre Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung. Ebenso besteht Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine angemessene Krankenversicherung, aber kein Anspruch auf Vorsorgeunterhalt (§ 1578 Abs. II BGB). Um festzustellen, inwieweit Ihr Ex-Ehepartner überhaupt in der Lage ist, Ausbildungsunterhalt zu zahlen, sind Sie auf dessen Auskünfte über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse angewiesen. Je nachdem, in welcher Höhe sich ein unterhaltsrelevantes Einkommen ergibt, beziffert sich die Höhe des Ausbildungsunterhalts nach der Ehe.
Verringern BAföG und Ausbildungsvergütung den Ausbildungsunterhalt?
Beziehen Sie für Ihre Ausbildung oder Fortbildung BAföG oder Ausbildungsvergütung, handelt es sich um eigene Einnahmen, die Ihren Anspruch auf nachehelichen Ausbildungsunterhalt schmälern. Ihre Bedürftigkeit besteht dann nur noch soweit, wie die Unterhaltszahlungen auf den Betrag begrenzt sind, der sich nach Maßgabe des unterhaltsrelevanten Einkommens Ihres Ex-Partners ergibt. Sie sind nicht verpflichtet, in einem Nebenjob zu arbeiten und trotz Ihrer Ausbildung eigenes Geld zu verdienen. Soweit Sie dennoch in einem Nebenjob arbeiten, kommen die Einkünfte allenfalls ansatzweise in Anrechnung.
Muss ich eigene Vermögenswerte vorrangig für meine Ausbildung verwenden?
Sie haben nur dann einen Unterhaltsanspruch, wenn Sie selbst bedürftig sind und Ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen nicht gewährleisten können. Haben Sie eigenes Vermögen, brauchen Sie den Vermögensstamm nur für die Ausbildung oder Fortbildung einzusetzen, soweit die Verwertung ohne unzumutbare Verluste möglich ist.
Was ist, wenn ich nach der Scheidung erst einmal arbeiten gehe?
Sie müssen Ihren Anspruch auf Ausbildungsunterhalt im erwachsenen Alter immer im Zusammenhang mit Ihrer Ehe begründen. Gehen Sie also erst einmal arbeiten und entschließen sich danach, sich ausbilden, fortbilden oder gar umschulen zu lassen, besteht kein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt mehr.
Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.
GUT ZU WISSEN
Erst Ausbildung beenden, danach arbeiten gehen
Sie brauchen nach der Scheidung jeden Euro. Sie gehen arbeiten und verdienen eigenes Geld. Da Sie eigenes Geld verdienen, sind Sie nicht unterhaltsbedürftig. Kündigt der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen nach einiger Zeit Ihr Arbeitsverhältnis, fehlt der Zusammenhang zwischen Ihrer Arbeitslosigkeit und Ihrer Scheidung. Ihre dann begründete Unterhaltsbedürftigkeit ist nicht mehr ehebedingt.
Dauer des Ausbildungsunterhalts nach der Ehe
Ihr Ex-Ehepartner muss so lange Ausbildungsunterhalt zahlen, wie Sie Ihre Ausbildung oder Fortbildung in einem angemessenen zeitlichen Rahmen abschließen können. Sie sollten sich also nicht als Langzeitstudierender versuchen. Verzögerungen, die durch Ihre ehebedingte Unterbrechung der Ausbildung entstehen, schaden jedoch nicht. Müssen Sie beispielsweise ein Vorsemester absolvieren, damit Sie den Anschluss an das eigentliche Studium finden, besteht der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt.
Anspruch auf nachehelichen Ausbildungsunterhalt, wenn ich nach Ausbildungsabschluss arbeitslos bin
Ihre Ausbildung oder Fortbildung oder Umschulung garantiert natürlich keinen Arbeitsplatz. Finden Sie danach keinen angemessenen Arbeitsplatz, haben Sie Anspruch auf Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit, sofern Sie auch keine Ihrem früheren Ausbildungsstand entsprechende Stelle antreten können. Dabei schadet es nicht, wenn Sie in einem überschaubaren Zeitraum Arbeit suchen und für diesen Zeitraum Unterhalt verlangen.
Praxisbeispiel
Im Zweifel noch im alten Beruf weiterarbeiten
Sie hatten nach Ihrer Ausbildung in einer Arztpraxis als Arzthelferin gearbeitet. Nach der Scheidung nutzten Sie die Chance und absolvierten eine Ausbildung als MTA. Da es Ihnen nicht gelingt, eine adäquate Stelle als MTA zu finden, müssen Sie wieder als Arzthelferin arbeiten. Sie können sich nicht darauf berufen, dass Sie keine Ihrer neuen Ausbildung als MTA entsprechende Arbeitsstelle finden und wegen Ihrer Arbeitslosigkeit Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit beanspruchen.
(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)
Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
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Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
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Und natürlich haben Sie im Rat & Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.
Der Anspruch auf nachehelichen Ausbildungsunterhalt spielt in der gerichtlichen Praxis eine eher untergeordnete Rolle. Dieser Umstand ändert aber nichts daran, dass das Gesetz Ausbildungsunterhalt anerkennt und Ehepartner darin ausdrücklich fördert, die Voraussetzungen für die Gewährleistung des eigenen Lebensunterhalts zu schaffen.
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