Ein Unterhaltsstreit beginnt damit, dass Sie den unterhaltspflichtigen Ehepartner, Ex-Partner oder Elternteil auffordern, im gegenseitigen Einvernehmen den gesetzlich begründeten Unterhalt zu zahlen. Der Unterhaltspflichtige möchte dem dann nicht oder nicht in dem abverlangten Umfang nachkommen. Beendet wird der Unterhaltsstreit außergerichtlich durch eine Unterhaltsvereinbarung, gerichtlich durch einen Vergleich oder Entscheidung des Gerichts.
Unterhalt kann im Zusammenhang mit Ihrer Scheidung im Scheidungsverbund oder auch außerhalb Ihres Scheidungsverfahrens in einem eigenständigen Unterhaltsverfahren gerichtlich geltend gemacht werden.
Die Kosten eines Unterhaltsstreits wegen einer Unterhaltspflichtverletzunghängen davon ab, welche Wege Sie beschreiten und wie der Konflikt beigelegt wird.
Zünglein an der Waage eines Unterhaltsstreits sind die gegenseitigen Einkommensauskünfte. Fehlen sie, müssen vor dem eigentlichen Zahlbetrag zunächst die Auskünfte eingeklagt werden, um die relevanten Nettoeinkommen beider Parteien berechnen zu können.
Wenn Sie die Kosten einschätzen wollen, müssen Sie wissen, in welchem Rahmen sich Unterhaltsstreitigkeiten bewegen. Jeder Schritt, den Sie dabei unternehmen, stellt einen Kostenfaktor dar. In letzter Konsequenz werden Unterhaltsstreitigkeiten vor dem Familiengericht ausgetragen. Zuvor müssen Sie im Regelfall den unterhaltspflichtigen Ehepartner, Ex-Partner oder Elternteil außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert haben.
Unterhaltsstreitigkeiten sind meist komplex. Es gibt unterschiedliche Wege, den Unterhalt jeweils geltend zu machen. Auch wenn das Ziel klar ist, ist es strategisch oft geboten, vielleicht Umwege in Kauf zu nehmen, die einfacher oder sicherer zum Ziel führen. Ihr Ziel sollte auf jeden Fall sein, dass Sie sich mit Ihrem Ehepartner, Ex-Partner oder Elternteil außergerichtlich im gegenseitigen Einvernehmen auf eine in der Sache begründete Unterhaltszahlung verständigen. Sie müssen sonst damit rechnen, dass Sie viel Zeit und Aufwand investieren. Und am Ende bekommen Sie als Unterhaltsberechtigter nicht viel mehr oder zahlen als Unterhaltspflichtiger nicht viel weniger, als bei einer einvernehmlichen Regelung.
EXPERTENTIPP
Unterhalt in Scheidungsfolgenvereinbarung regeln
Gerichtlich ausgetragene Unterhaltsstreitigkeiten verursachen hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Wesentlich konstruktiver ist es, wenn Sie Ihre Unterhaltsansprüche in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln und damit auch den Weg für eine einvernehmliche Scheidung ebnen.
Sie benötigen eine anwaltliche Vertretung
Da vor dem Familiengericht Anwaltszwang besteht, müssen Sie sich im gerichtlichen Verfahren von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen. Im Hinblick auf die Komplexität des Unterhaltsrechts und die richtige Strategie, sollten Sie sich frühzeitig informieren und anwaltlich beraten lassen.
CHECKLISTE
Wie erkenne ich einen kompetenten Anwalt?
Die Wahl der richtigen anwaltlichen Vertretung ist wichtig - worauf sollten Sie bei der Suche also achten? Und wie können Sie den Anwalt wechseln, wenn Sie unzufrieden sind?
Welcher Zusammenhang besteht zwischen Scheidung und Unterhaltsstreit?
Beantragen Sie die Scheidung, können Sie in Verbindung mit Ihrem Scheidungsantrag auch die Unterhaltsfrage regeln und durch das Familiengericht entscheiden lassen. Man spricht dann vom Scheidungsverbund. Das Familiengericht entscheidet alles, was im Hinblick auf Ihre Trennung und Scheidung geregelt werden muss.
Unterhaltsstreitigkeiten im Scheidungsverbund
Im Scheidungsverbund ist im Regelfall die Scheidung nicht ohne die gleichzeitige Regelung der Verbundsache möglich. Ziel ist, Ihre Ehe möglichst "in einem Schwung" abzuwickeln.
Das Gericht kann allerdings den Unterhaltsstreit von Ihrem Scheidungsverfahren abtrennen und die Scheidung vorab aussprechen. Der Unterhaltsstreit wird dann gesondert geführt und eigenständig entschieden. Dazu sind die Gerichte aber regelmäßig nur bereit, wenn sich sonst eine außergewöhnliche und unzumutbare Verzögerung des Scheidungsverfahrens ergäbe. Eine solche Abtrennung kommt allgemein erst in Betracht, wenn das Scheidungsverfahren etwa zwei Jahre gedauert hat (BGH NJW 1987, 1772). Wegen der Bedeutung des Unterhalts werden Sie im Regelfall Verzögerungen durch ein Unterhaltsverfahren hinnehmen müssen. Wegen der durch den Scheidungsverbund häufig auftretenden Verzögerungen entsteht ein gewisser Druck, sich zu einigen, wenn die Ehepartner dringend die Scheidung wünschen.
EXPERTENTIPP
Eigenes Unterhaltsverfahren birgt höhere Kosten
Möchten Sie den Unterhaltsstreit im Scheidungsverbund regeln, müssen Sie spätestens im letzten mündlichen Verhandlungstermin des Scheidungsverfahrens die Regelung der Unterhaltsfrage beantragen. Andernfalls bleibt Ihnen nur, den Unterhaltsstreit unabhängig vom Scheidungsverfahren zu betreiben. Sie müssen dann mit einem erheblich höheren Kostenaufwand kalkulieren.
Unterhaltsstreitigkeiten unabhängig vom Scheidungsverfahren
Sie sind nicht dazu verpflichtet, Unterhalt und Scheidung im Verbund zu regeln. Soweit Sie als Unterhaltsfordernder vor der Scheidung für den Zeitraum Ihrer Trennung Trennungsunterhalt beantragen, kann die Unterhaltsfrage ohnehin nicht im Verbundverfahren geklärt werden, da die Scheidung noch nicht durch ist.
Fordern Sie nachehelichen Ehegattenunterhalt, können Sie auch noch nach der Scheidung gerichtlich beantragen, dass Ihnen der Geschiedenenunterhalt oder Ihrem Kind Kindesunterhalt zusteht. Ob Sie Ihren Unterhaltsstreit unabhängig vom Scheidungsverfahren betreiben oder den Unterhaltsstreit im Scheidungsverbund regeln, ist eine Frage der strategischen Ausrichtung. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin wird Sie dazu beraten.
Der Scheidungsverbund hat für den Unterhaltsgläubiger den Vorteil, dass die Scheidung regelmäßig vor jenem Familiengericht erfolgt, in dessen Bezirk er oder sie mit den Kindern wohnt. Trägt man den Unterhaltsstreit außerhalb des Scheidungsverfahrens gesondert aus, muss die Unterhaltsklage beim Familiengericht am Wohnort der unterhaltspflichtigen Person eingereicht werden. Hier müssen Unterhaltsempfangende also mit einem größeren organisatorischen Aufwand rechnen.
EXPERTENTIPP
Jugendamtsurkunde anerkennen oder nicht?
Geht es um den Kindesunterhalt, ist der Unterhaltsgläubiger gehalten, den unterhaltspflichtigen Elternteil vorher aufzufordern, den Kindesunterhalt in einer Jugendamtsurkunde anzuerkennen. Erkennt dieser die Zahlungspflicht als unterhaltspflichtiger Elternteil nicht an, riskiert er, dass er oder sie die Kosten eines gerichtlich ausgetragenen Unterhaltsverfahrens allein tragen.
Hat der Unterhaltspflichtige bislang ordnungsgemäß Unterhalt bezahlt und haben sich die zugrundeliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich geändert, kann der Unterhaltsempfänger die Höhe der Zahlungen anpassen lassen. Mit der Abänderungsklage können Sie mehr Unterhalt verlangen oder umgekehrt Ihre Unterhaltspflicht reduzieren.
Der Unterhalt bedarf nur dann der Abänderung, wenn sich die Unterhaltsbeträge um mindestens 10 % geändert haben. In engen wirtschaftlichen Verhältnissen können auch geringere Prozentsätze ausreichen. Auch muss es sich um eine nicht nur vorübergehende, sondern nachhaltige Änderung handeln. Arbeitslosigkeit von nur wenigen Monaten reicht dafür meist nicht aus.
Unterhaltsstreit mit Behörden
Ein Unterhaltsstreit spielt sich nicht immer zwischen Unterhaltszahlendem und Unterhaltsempfangendem ab. Bleibt der Kindesunterhalt für Kinder unter 18 aus oder wird nur unregelmäßig bzw. teilweise gezahlt, gewährt der Staat Unterhaltsvorschuss. Für diese Zahlungen wird der barunterhaltspflichtige Elternteil in Regress genommen.
Muss das Job-Center mit Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einspringen, weil eine Unterhaltspflicht nicht erfüllt wird, wird dieses sich ebenfalls an den Unterhaltspflichtigen wenden, um das Geld von diesem zurückzufordern. Hier kann es ebenfalls um Kindesunterhalt, aber auch um Ehegattenunterhalt oder Unterhalt wegen Schwangerschaft bei Unverheirateten gehen.
Jeder Unterhaltsstreit beginnt mit der richtigen Auskunft
Fordern Sie Unterhalt, müssen Sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen kennen. Sie sind also darauf angewiesen, dass Sie die richtigen Auskünfte bekommen. Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin wird den unterhaltspflichtigen Ex-Partner oder Elternteil daher in einem ersten Schritt auffordern, die betreffenden Auskünfte zu erteilen. Nach Maßgabe dieser Auskunft beziffern Sie dann die Höhe Ihres Anspruchs.
Verweigert der Unterhaltspflichtige die Auskunft und erteilt sie nur unvollständig, werden Sie die Auskunft gerichtlich einklagen müssen. Das Gesetz sieht hierfür die Möglichkeit der sogenannten Stufenklage vor. In der ersten Stufe wird der Unterhaltspflichtige dazu verpflichtet, Ihnen Auskunft über seine Einkommensverhältnisse zu erteilen. In der zweiten Stufe legen Sie die Höhe fest und klagen den Unterhalt ein. Wichtig ist, dass Sie den Unterhaltspflichtigen zuvor richtig in Verzug gesetzt haben. Auch hierzu wird Sie Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin beraten.
Alle Sorge hat ein Ende, wenn wir einen festen Entschluss gefasst haben.
Die Kosten eines Unterhaltsstreits lassen sich nicht pauschal beziffern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen, berechnen Anwälte ihre Gebühren in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gerichtskasse berechnet die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren orientieren sich an den Verfahrenswerten.
Bei einer unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzung beziffert sich der Verfahrenswert nach dem zwölffachen Betrag des geforderten Unterhalts. Der zwölffache Betrag mag hoch erscheinen. Da der Unterhalt theoretisch aber unendlich lange Zeit gezahlt werden kann, ist es insoweit eher vorteilhaft, wenn der Verfahrenswert “nur“ für ein Jahr oder 12 Monate angenommen wird.
Vereinfachte Rechnung: Sie fordern 300 EUR Ehegattenunterhalt. Daraus ergibt sich als zwölffacher Betrag ein Verfahrenswert von 3.600 EUR. Nach diesem Verfahrenswert berechnet der Anwalt die Anwaltsgebühren und das Gericht die Gerichtsgebühren.
Kosten berechnen
Geschäftsgebühr 1,3
Euro
Verfahrensgebühr 0,65
+
Euro
Terminsgebühr 1,2
+
Euro
Gerichtskosten
+
Euro
Gesamtkosten Unterhaltsstreit zzgl. Pauschale und MwSt.
=
0 Euro
Welche Kosten verursacht ein vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren beim Kindesunterhalt?
Hat Ihr minderjähriges Kind Anspruch auf Kindesunterhalt, können Sie den Kindesunterhalt auch im vereinfachten Verfahren festsetzen lassen. Anwälte berechnen für die außergerichtliche Wahrnehmung ihrer Interessen gleichfalls eine Geschäftsgebühr und für die gerichtliche Vertretung eine Verfahrensgebühr. Im Übrigen kommt es darauf an, wie sich das Verfahren entwickelt.
CHECKLISTE
Was muss ich zum Kindesunterhalt wissen?
Beide Elternteile sind dem Kind zum Unterhalt verpflichtet - doch was ist nach der Trennung zu beachten?
Wer trägt in letzter Konsequenz die Gebühren?
Tragen Sie den Unterhaltsstreit im Zusammenhang mit der Scheidung im Scheidungsverbund aus, trägt jeder Ehepartner im Regelfall seine Anwaltskosten selbst. Die Gerichtskosten werden insbesondere bei der einvernehmlichen Scheidung geteilt.
Klagen Sie den Unterhalt gesondert außerhalb des Scheidungsverbundes ein und verlieren das Verfahren, tragen Sie die gesamten Verfahrenskosten selbst. Wird der Unterhaltspflichtige hingegen antragsgemäß zur Zahlung verurteilt, trägt er oder sie die Verfahrenskosten. Einigen Sie sich im Gerichtsverfahren auf eine einvernehmliche Regelung, werden die Kosten meist gleichfalls geteilt.
Was ist, wenn Sie die Verfahrenskosten nicht bezahlen können?
Verdienen Sie wenig oder überhaupt kein Geld, können Sie für die außergerichtliche anwaltliche Beratung Beratungshilfe und für die gerichtliche Vertretung Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Haben Sie sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein besorgt, können Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin Ihres Vertrauens in einem Erstberatungsgespräch über Ihre Rechte und Pflichten in Unterhaltsangelegenheiten beraten lassen. Wird Ihnen vom Gericht für die gerichtliche Auseinandersetzung Verfahrenskostenhilfe bewilligt, übernimmt die Staatskasse bis zu einem gewissen Einkommen die Verfahrenskosten für Ihren Unterhaltsstreit.
Sind die Prozesskosten für einen Unterhaltsstreit steuerlich absetzbar?
Haben Sie Ihren Unterhaltsstreit gerichtlich ausgetragen, können Sie die Verfahrenskosten in Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen (Finanzgericht Münster, Urteil vom 3.12.2019, Az. 1 K 494/18 E).
Im Verfahren einigte sich eine Frau mit ihrem Ex-Partner auf die Erhöhung ihres nachehelichen Unterhalts und schloss hierüber einen gerichtlichen Vergleich. Der Ehemann setzte den Unterhalt als Sonderausgabe in seiner Einkommensteuererklärung ab. Im Gegenzug versteuerte die Frau die Unterhaltszahlungen als sonstige Einkünfte und machte die Gerichts- und Anwaltskosten als Werbungskosten geltend. Bei der Frau als Unterhaltsempfängerin seien die Verfahrenskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen, weil sie den Unterhalt ihres geschiedenen Ehemanns in ihrer Einkommensteuererklärung versteuere. Sie habe den Kostenaufwand getätigt, um höhere steuerbare Einkünfte in Form von Unterhaltsleistungen zu erhalten. Diese seien als Einkünfte zu behandeln, weil der geschiedene Ehemann die Möglichkeit habe, seine Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben steuermindernd geltend zu machen.
GUT ZU WISSEN
Einverständnis des Ex-Partners für Steuerersparnis nötig
Sie müssen sich mit Ihrem Ex-Partner einig sein, dass der unterhaltspflichtige Partner den Unterhalt als Sonderausgabe abziehen darf und Sie als Unterhaltsempfänger den Unterhalt als sonstige Einnahmen versteuern. Ohne die Zustimmung des Partners funktioniert der Steuerabzug also nicht.
(Hinweis: Sie gelangen auf unsere Unternehmensseite iurFRIEND.com)
Gratis-Gespräche entweder durch unseren InfoPOINT (für allgemeine Fragen) oder durch unsere Kooperationsanwälte (für individuelle, Ihren Fall betreffende Fragen);
Die Möglichkeit, schriftlich Fragen zu stellen, und diese auch durch handverlesene Rechtsanwälte schnell und verständlich beantwortet zu bekommen;
Einen 24/7-Service „rund-um-die-Uhr“, weil wir wissen, dass Sie manchmal auch eine Frage spät abends, früh morgens oder am Wochenende beantwortet haben möchten;
Videogespräche, wenn Sie Ihren Ansprechpartner direkt live sehen möchten;
Unser sorgsam gepflegtes EliteXPERTS®-Netzwerk, auf das Sie jeder Zeit zugreifen können, mit handverlesenen Experten vor Ort;
Unser „RechtsNAVI®“, das Ihnen hilft, schnell und sicher bis hin zur Lösung Ihres Rechtsproblems* zu navigieren.
Und natürlich haben Sie im Rat & Hilfe Center die Möglichkeit, uns ganz einfach per Telefon, E-Mail, Fax, WhatsApp oder Chat zu kontaktieren, oder uns Ihre positive und nicht so positive Kritik zukommen zu lassen (gerade, wenn Sie einmal mit uns nicht so zufrieden waren, wären wir Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie uns dies kurz mitteilen; wir melden uns dann auf jeden Fall bei Ihnen immer zurück.
Fordern Sie Unterhalt oder sollen Sie Unterhalt zahlen, sind Sie gut beraten, sich auf einer gemeinsamen Basis zu verständigen. Gelingt dies nicht, sollten Sie kalkulieren, wie Sie die Kosten eines Unterhaltsstreits dennoch möglichst gering halten. Die Kosten eines Unterhaltsstreits hängen davon ab, welche Wege Sie beschreiten und wie der Konflikt beigelegt wird.
Haben Sie nach dem Lesen dieses Ratgebers noch Fragen oder konkrete Anliegen, über die Sie sich mit uns austauschen möchten? Dann rufen Sie uns gerne jederzeit unter unseren kostenlosen Servicenummer (0800 - 34 86 72 3) an oder vereinbaren Sie hier einen Gratis-Rückruftermin. Natürlich können Sie uns auch eine Nachricht über unser Kontaktformular schreiben.