Unterhaltsberechnung durch das Jugendamt
Das Jugendamt ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Belange Ihres Kindes geht. Insbesondere können Sie beim Jugendamt, sei es als Unterhaltsgläubiger (also diejenige Person, die Unterhalt fordert), als auch als Unterhaltsschuldner (also diejenige Person, die Unterhalt schuldet), den Unterhaltsanspruch für Ihr Kind berechnen lassen. Die Probleme, wenn es um die Berechnung des Unterhalts geht, sind aber die gleichen, als wenn Sie zum Anwalt gingen.
Verweigert der unterhaltspflichtige Elternteil jegliche Auskünfte über seine Einkommensverhältnisse oder zahlt schlicht keinen Unterhalt, kann auch das Jugendamt zunächst nur versuchen, eine Verständigung herbeizuführen. Kann das Jugendamt den unterhaltspflichtigen Elternteil von seiner Unterhaltspflicht überzeugen, führt die Vermittlung des Jugendamtes bestenfalls dazu, dass der Elternteil seine Unterhaltspflicht in einer Jugendamtsurkunde anerkennt.
Ist keine Einigung möglich, kann das Jugendamt Sie als Unterhaltsgläubiger darin unterstützen, den Kindesunterhalt gerichtlich geltend zu machen. In diesem Fall müssen Sie beim Jugendamt schriftlich beantragen, dass das Jugendamt für Ihr Kind als Beistand tätig wird. Das Sozialgesetzbuch sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor. Ihre elterliche Sorge für das Kind wird dadurch aber nicht eingeschränkt. Der Beistand vertritt Ihr Kind außergerichtlich und vor Gericht. Allerdings hat der Beistand im Verfahren über den Kindesunterhalt eine vorrangige Entscheidungsbefugnis, wenn es darum geht, das Verfahren vor Gericht zu führen.
Ihr Vorteil kann mithin darin bestehen, dass Sie sich im Hinblick auf die Beziehung zu Ihrem Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin psychisch belastet fühlen. Verhandelt das Jugendamt den Unterhalt, werden Sie von dieser Belastung möglicherweise entlastet. Sie stehen nicht mehr direkt an der Front zu Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin. Die gleiche Entlastung erfahren Sie aber auch dann, wenn Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin betreuen lassen.
Sie sind Unterhaltsgläubiger
Sie sollten noch einen wichtigen Aspekt berücksichtigen: Gehen Sie zum Jugendamt und lassen den Unterhalt berechnen, wird das Jugendamt Ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin zur Stellungnahme und zur Information über die Einkommensverhältnisse auffordern. Sieht sich Ihr Ehepartner dann veranlasst, Ihre Erziehungsfähigkeit für Ihr gemeinsames Kind in Zweifel zu ziehen, riskieren Sie möglicherweise, dass das Jugendamt diese Kritik aufgreift und Ihre familiäre Situation überprüft. Selbst wenn sich die Zweifel als substanzlos herausstellen, ist dies erstmal eine Belastung für die gesamte Familie.
Sie sind Unterhaltsschuldner
Sofern Sie das Jugendamt als Interessenvertreter des Kindes betrachten, könnten Sie Zweifel haben, ob das Jugendamt sich wirklich zu einer objektiv richtigen Berechnung des Unterhalts veranlasst sieht und Ihr unterhaltsrelevantes Einkommen wirklich so erfasst, wie es richtig ist. Sie fragen sich womöglich, ob das Jugendamt den Kindesunterhalt viel zu hoch ansetzt und nicht berücksichtigt, dass Sie Ihr Einkommen um bestimmte Verbindlichkeiten oder ehebedingte Schulden reduzieren dürfen.
Werden Sie durch den Unterhaltsgläubiger aufgefordert, Ihre Unterhaltspflicht in einer Jugendamtsurkunde anzuerkennen, sind Sie nicht verpflichtet, diese Jugendamtsurkunde wirklich zu erstellen. Sie sind lediglich verpflichtet, Ihre Unterhaltspflicht rechtsverbindlich anzuerkennen und dem Unterhaltsgläubiger einen vollstreckbaren Unterhaltstitel zu übergeben. Diese Anerkennung kann auch in einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder in einer notariellen Urkunde erfolgen.
Bedenken Sie: Gehen Sie direkt zum Jugendamt und erkennen in der Jugendamtsurkunde an, haben Sie kaum noch eine Möglichkeit, eventuelle Fehler nachträglich korrigieren zu lassen. Es zählt das, was Sie anerkannt haben. Allein die Überlegung, dass die Anerkennung beim Jugendamt gebührenfrei ist, sollte Sie nicht verleiten, voreilig etwas anzuerkennen, was Sie gar nicht anerkennen müssen.
So kommt es beispielsweise darauf an, ob Sie den Kindesunterhalt in statischer oder in dynamisierter Form anerkennen. Erkennen Sie den Unterhalt in einem konkreten Betrag statisch an, können Sie später auch dann nichts mehr ändern, wenn sich Ihre Verhältnisse geändert haben. Erkennen Sie dynamisiert an, kommt es darauf an, in welcher prozentualen Höhe des Mindestunterhalts Sie Ihre Unterhaltspflicht anerkennen.
Die Anerkennung beim Jugendamt kann insofern ratsam sein, wenn Sie einen Grundbetrag anerkennen und sich nur noch wegen eines darüberhinausgehenden weiteren Betrages streitig auseinandersetzen wollen. Mit der Anerkennung des Grundbetrages reduzieren Sie den Streitwert für eine eventuelle gerichtliche Auseinandersetzung und zahlen auch weniger Anwaltsgebühren für die anwaltliche Beratung und eventuelle Vertretung vor Gericht.
Wenn der Kindesunterhalt zu hoch angesetzt war
Wurde Ihre Unterhaltspflicht zu hoch berechnet, können Sie zu viel gezahlten Unterhalt theoretisch wieder zurückfordern. In der Praxis ergeben sich dabei aber einige rechtliche und tatsächliche Probleme, sodass die Gefahr besteht, dass Ihre Erstattungsansprüche ins Leere laufen.
Zum Ratgeber: Zu viel gezahlten Unterhalt zurückfordern Anwaltliche Kindesunterhaltsberechnung
Bei Behörden kann es je nach Bearbeitungsdauer und Arbeitsauslastung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Wenn Sie auf schnelle Hilfe angewiesen sind, kann es daher vorteilhaft sein, die Unterhaltsberechnung direkt von einem im Familienrecht kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin durchführen lassen. Auch wenn Sie dafür eine anwaltliche Gebühr zahlen, dürfte sich eine eventuelle Ersparnis in wenigen Monaten amortisiert haben.
Ein entscheidendes Argument für die anwaltliche Beratung könnte sein, dass Sie sowieso einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen müssen, wenn Sie mit der Unterhaltsberechnung des Jugendamtes nicht einverstanden sind. Lassen Sie Ihre Unterhaltspflicht gerichtlich klären, müssen Sie sich vor den Familiengerichten nämlich zwingend anwaltlich vertreten lassen. Insoweit erscheint es naheliegend, dass Sie sich im Hinblick auf Ihre unterhaltsrechtliche Situation direkt an einen im Familienrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder an eine Rechtsanwältin wenden.
Kindesunterhaltsfragen zusammen mit Scheidung abwickeln
Leben Sie von Ihrem Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnern getrennt und beabsichtigen die Scheidung, empfiehlt sich ohnehin, dass Sie den Kindesunterhalt als Scheidungsfolge im Zusammenhang mit Ihrer Trennung und Scheidung thematisieren. Da Sie sich wegen des Scheidungsantrags ohnehin anwaltlich vertreten lassen müssen, kann Ihr Anwalt bzw. Ihre Anwältin auch gleich den Kindesunterhalt berechnen. Dies gilt erst recht, wenn der Kindesunterhalt mit Ihrem Scheidungsverfahren im Scheidungsverbund verhandelt wird.
Zum Ratgeber: 30 Fragen zu Ihrer Scheidung Ist ein Unterhaltsrechner im Internet eine Option?
Unterhaltsrechner im Netz bieten eine erste Orientierungshilfe zur Unterhaltsberechnung. Sie ersetzen jedoch keinesfalls eine individuelle Berechnung, da die spezifischen familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse nur sehr begrenzt abgefragt werden können. Da es in Ihrem Interesse, sowohl als Unterhaltsgläubiger, als auch als Unterhaltsschuldner, maßgeblich darauf ankommt, dass Sie das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen richtig berechnen, sollten Sie sich nach Möglichkeit individuell informieren und beraten lassen.
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Infos zum Kindesunterhalt
Die beste Berechnungsmethode für Sie, um Kindesunterhalt zu berechnen
Um Sie bei der Entscheidung zu unterstützen, haben wir wichtige Aspekte tabellarisch zusammengefasst. So können Sie für sich entscheiden, wo Sie den Unterhaltsanspruch berechnen lassen möchten.
Vor- und Nachteile bei Berechnung durch das Jugendamt
In der folgenden Tabelle sind wichtige Vor- und Nachteile aufgelistet, die Sie bei der Berechnung durch das Jugendamt beachten sollten:
Vorteile | Nachteile |
Das Jugendamt kann den Unterhaltsgläubiger als Beistand außergerichtlich und gerichtlich vertreten. | Das Jugendamt vertritt die Interessen des Kindes, dadurch könnte sich der barunterhaltspflichtige Elternteil benachteiligt fühlen. |
Die Anerkennung der Unterhaltspflicht in der Jugendamtsurkunde ist gebührenfrei möglich. | Erkennen Sie Ihre Unterhaltspflicht einseitig in der Jugendamtsurkunde an, kann der betreuende Elternteil im Wege eines Abänderungsantrags bei Gericht trotzdem immer noch einen höheren Unterhalt einfordern. |
Die Anerkennung eines Sockelbetrages beim Kindesunterhalt reduziert das Kostenrisiko, wenn Sie sich wegen eines darüberhinausgehenden weiteren Betrages gerichtlich auseinandersetzen müssen. | Nutzt oder missbraucht gar der Unterhaltsschuldner den Kontakt über das Jugendamt dazu, Ihre familiären Umstände und insbesondere Ihre Erziehungsfähigkeit als Elternteil in Zweifel zu ziehen, riskieren Sie eine vielleicht womöglich unnötige Überprüfung Ihrer Familienverhältnisse. |
Vor- und Nachteile bei anwaltlicher Unterhaltsberechnung
In der folgenden Tabelle sind wichtige Vor- und Nachteile aufgelistet, die Sie bei der anwaltlichen Berechnung beachten sollten:
Vorteile | Nachteile |
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Unterhaltspflicht in der Jugendamtsurkunde anzuerkennen. Sie können die Unterhaltspflicht also auch im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung regeln, wenn Sie sich scheiden lassen und so alles in einem Dokument regeln. | Für die anwaltliche Tätigkeit fallen Gebühren an, die Sie zahlen müssen. Verfügen Sie jedoch nicht über ausreichende Mittel, können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Dann bezahlt der Staat Ihre Unterhaltsberechnung. |
Insbesondere Ihre persönlichen, beruflichen, familiären und finanziellen Verhältnisse als Unterhaltsschuldner können angemessen berücksichtigt werden. | |
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann je nach Auslastung längere Zeit dauern, bei der anwaltlichen Berechnung können Sie jedoch selber eine Kanzlei wählen, die die Unterhaltsberechnung schnell durchführen kann. | |
Wer berechnet Trennungs- und nachehelichen Ehegattenunterhalt?
Trennungs- und nachehelichen Ehegattenunterhalt können Sie nicht beim Jugendamt berechnen lassen. Jedoch kann Ihnen ein Anwalt bzw. Anwältin bei der Berechnung helfen. Das Ergebnis können Sie dann in einem schriftlichen Dokument wie der Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten. Ansonsten berechnet das Gericht im Streitfall die Höhe und legt fest, wie viel Unterhalt zu zahlen ist.
Was ist der 'Ehegattenunterhalt'?
Ehepartner sind einander auch nach der Trennung und Scheidung zu einer gewissen Solidarität verpflichtet. Welche Unterhaltsansprüche haben Sie?