Unterschied zwischen Dienstwagen und Firmenwagen
Sind Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger, fahren Sie einen Firmenwagen. Ein Dienstwagen hingegen bezeichnet meist ein Fahrzeug, das Beamte, Politiker oder andere öffentliche Bedienstete nutzen, wenn diese im Dienst sind. Während Firmenwagen oft auch für private Zwecke genutzt werden, beschränkt sich die Nutzung von Dienstfahrzeugen meist auf den dienstlichen Gebrauch.
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Ein Firmenwagen oder Dienstwagen gilt im Einkommensteuerrecht als geldwerter Vorteil. Nutzt der unterhaltspflichtige Elternteil oder Ex-Partner einen Firmenwagen und darf er das Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen, handelt es sich im Einkommensteuerrecht um einen sogenannten geldwerten Vorteil. Der Vorteil besteht darin, dass der Arbeitnehmer zusätzlich zu seinem Gehalt eine nicht in Geld bestehende Leistung erhält. Weitere Beispiele sind Kantinenessen oder Bahnfahrkarte.
Der geldwerte Vorteil wird anders als das Gehalt nicht in Bargeld ausgezahlt, sondern besteht aus Sachleistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Sachzuwendungen bleiben als geldwerter Vorteil steuerfrei, soweit die Freigrenze von 50 EUR im Monat nicht überschritten wird. Wird diese Freigrenze (nicht Freibetrag) überschritten, muss der gesamte geldwerte Vorteil voll versteuert werden. Der Arbeitnehmer zahlt also auf den geldwerten Vorteil Einkommensteuer.
Gut zu wissen: Fahrzeugkosten bei Selbstständigen
Fahrzeugkosten bei Selbstständigen
Ist der Elternteil oder Ex-Partner selbstständig tätig, kann er die Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Die Betriebsausgaben mindern den Gewinn. Nutzt der Selbstständige das Fahrzeug für private Zwecke, muss der Privatanteil in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt werden und erhöht dadurch den zu versteuernden Gewinn. Selbstständige zahlen also genau wie Arbeitnehmer mehr Einkommensteuer. Zugleich ist der sich daraus ergebende geldwerte Vorteil bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.
Wird ein Firmenwagen beim Unterhalt angerechnet?
Nutzen Sie Ihren Firmenwagen auch für private Fahrten, ersparen Sie sich die Kosten für einen eigenen Pkw. Diese Ersparnis führt dazu, dass die Nutzung des Firmenwagens wie Einkommen betrachtet wird.
Nettolohn & Unterhalt bei Firmenwagen
Sie haben ein monatliches Nettoeinkommen von 2.500 EUR. Der Arbeitgeber stellt Ihnen einen Firmenwagen zur Verfügung, den Sie kostenlos für private Zwecke nutzen dürfen. Sie benötigen deshalb kein eigenes privates Fahrzeug. Der Nutzwert des Firmenwagens wird mit 100 EUR angesetzt. Daraus ergibt sich ein unterhaltspflichtiges Gesamteinkommen von 2.600 EUR. Die Frage ist, wie die Höhe dieser Ersparnis berechnet wird.
Zum Ratgeber: 30 Tipps zum Unterhalt Firmenwagen zur Nutzung des Umgangsrechts
Stellt Ihnen der Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung, wird zunächst vermutet, dass Sie diesen auch privat nutzen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie nachweisen, dass die private Nutzung ausgeschlossen oder die Nutzung wirtschaftlich völlig unbedeutend ist. Zweifel gehen zu Ihren Lasten.
Kinder mit dem Firmenwagen abholen
Nutzen Sie den Firmenwagen, um in Wahrnehmung Ihres Umgangsrechts beim betreuenden Elternteil Ihr Kind abzuholen und zurückzubringen, können Sie sich nicht damit herausreden, dass Sie das Fahrzeug nur für die Besuche Ihres Kindes einsetzen und für private Fahrten Ihr Motorrad nutzen. Auch in diesem Fall erhöht der Firmenwagen als geldwerter Vorteil den Unterhalt. Sie können sich nicht auf eine fehlende Ersparnis eigener Aufwendungen berufen und argumentieren, Sie bräuchten den Firmenwagen nicht, weil Sie privat mit dem Motorrad fahren. Soweit der Firmenwagen für die Umgangskontakte genutzt wird, wird er auch privat genutzt und ist bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen (OLG Hamm, Urteil vom 10.12.2013, Az. 2 UF 216/12).
Zum Ratgeber: Sind Umgangskosten abzugsfähig? Wie wird der Firmenwagen als geldwerter Vorteil berechnet?
#VAR1=1%*12
Sie müssen den Firmenwagen als geldwerten Vorteil versteuern. Dazu wird Ihrem Monatslohn 1% des Listenneupreises des Fahrzeuges einschließlich der Umsatzsteuer hinzugerechnet. Im Jahr macht dies #VAR1 %. Dadurch erhöht sich Ihre Einkommensteuer. Nach Abzug der Einkommensteuer wird dann der 1%-Betrag wieder abgezogen. Die Anrechnung des Firmenwagens als geldwerter Vorteil führt also dazu, dass Ihr Nettoeinkommen reduziert wird. Fahren Sie mit dem Fahrzeug von Ihrer Wohnung zum Arbeitsplatz, ergibt sich ein weiterer geldwerter Vorteil, der mit zusätzlich 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer für jeden Monat zu Buche schlägt. Das gilt auch für volle Monate der Nichtnutzung, wenn z.B. nur im Homeoffice gearbeitet wird.
Rechenbeispiel (Stand 2022)
Ihr Bruttoeinkommen beträgt 3.000 EUR im Monat. Als Alleinstehender zahlen Sie der Steuerklasse I 493 EUR Einkommensteuer. Sie fahren mit Ihrem Firmenwagen zu Ihrem 30 km entfernten Arbeitsplatz. Der Listenpreis beträgt 30.000 EUR. Der geldwerte Vorteil berechnet sich so:
- 12 % von 30.000 EUR = 3.600 EUR.
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz: 0,03 % x 30.000 EUR = 9 EUR,
also 9 EUR x 30 km Entfernungskilometer x 12 Monate = 3.240 EUR,
ergibt einen geldwerten Vorteil von 3.600 EUR + 3.240 EUR = 6.840 EUR/Jahr = 570 EUR/Monat.
- Ihr Einkommen beträgt jetzt 3.000 EUR + 570 EUR = 3.570 EUR. Auf diesen Betrag zahlen Sie ohne Berücksichtigung sonstiger Kosten ca. 650 EUR Einkommensteuer.
- Danach werden Ihnen auf der Gehaltsabrechnung die 570 EUR geldwerter Vorteil wieder abgezogen. Im Ergebnis haben Sie durch die Anrechnung des Firmenwagens 77 EUR weniger Nettoeinkommen.
Podcast
Auch Unterhalt steuerlich geltend machen!
Wie wirkt sich der geldwerte Vorteil bei der Unterhaltsberechnung aus?
Der in Ihrer Gehaltsabrechnung angesetzte geldwerte Vorteil des Firmenwagens ist nicht maßgebend für die unterhaltsrechtliche Bewertung. Deshalb kann der in einem Geldbetrag bezifferte geldwerte Vorteil in der Gehaltsabrechnung nicht direkt im Rahmen des Nettoeinkommens bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden. Denn: Dieser Betrag ist nicht identisch mit Ihrer Ersparnis, die durch die Nutzung des Firmenwagens auch für private Zwecke entsteht.
Wird der Unterhalt berechnet, kommt es deshalb nicht unbedingt darauf an, wie teuer der Firmenwagen ist, sondern darauf, welchen Betrag Sie bei einer objektiven Betrachtungsweise sparen, weil Sie kein eigenes Fahrzeug unterhalten müssen. Nur diese Ersparnis ist Ihrem Nettoeinkommen hinzuzurechnen. Die Höhe des geldwerten Vorteils ist aber trotzdem Orientierungspunkt dafür, was Sie sparen.
Die Höhe Ihrer Ersparnis wird in der Praxis geschätzt. Dabei orientiert sich der Nutzungswert am jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Gerichte greifen dazu auf die Autokosten-Tabellen des ADAC zurück (OLG Zweibrücken FamRZ 1014, 216). Teils schätzen die Gerichte den geldwerten Vorteil auf Beträge zwischen 150 EUR und 350 EUR. Luxusfahrzeuge schlagen mit höheren Beträgen zu Buche. Ein Ford Focus wurde 2022 beispielsweise mit 180 EUR, ein Audi A4 mit 265 EUR oder ein 3-er BMW mit 250 EUR angesetzt.
Mercedes als Firmenwagen
Ihr Nettoeinkommen beträgt 2.100 Euro. Sie fahren einen Firmenwagen der gehobenen Mercedes-Klasse und dürfen das Fahrzeug auch für private Zwecke nutzen. Sie verzichten deshalb auf ein eigenes Auto. In Ihrer Gehaltsabrechnung wird der geldwerte Vorteil des Firmenwagens mit 350 EUR berücksichtigt. Dieser Betrag wird bei der Unterhaltsberechnung aber nicht in voller Höhe als zusätzliches Einkommen angerechnet. Da Sie sich bei einem Nettoeinkommen von 2.100 EUR kaum ein eigenes Auto für 350 EUR Kosten im Monat anschaffen, sondern sich vielleicht höchstens 150 - 200 EUR leisten würden, wird nur dieser Betrag bei der Unterhaltsberechnung angerechnet. Nur diese Ersparnis ist an Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen hinzuzurechnen.
Zum Ratgeber: Unterhalt begrenzen Firmenwagen für Warentransport zählen nicht als geldwerter Vorteil
Ist Ihr Firmenwagen aufgrund seiner objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise nur zur Beförderung von Waren, Material oder Werkzeug bestimmt, fällt der Firmenwagen nicht unter die pauschale 1 % -Regelung. Dabei geht es um typische Transportfahrzeuge wie Pritschen- oder Werkstattwagen. Der Bundesfinanzhof gesteht zu, dass Fahrzeuge dieser Art allenfalls gelegentlich für private Zwecke eingesetzt werden, weil sie dafür einfach ungeeignet sind. Insoweit kommt ein solches Fahrzeug auch nicht bei der Unterhaltsberechnung in Betracht.
Selbst wenn Sie das Fahrzeug gelegentlich privat nutzen, darf das Finanzamt nicht pauschal die 1 % -Regelung ansetzen. Vielmehr muss der Nutzungsvorteil für jede einzelne Fahrt mit dem dafür üblichen Preis bewertet werden (BFH NV 2009, 481). Um jegliches Risiko auszuschließen, empfiehlt sich, mit Ihrem Arbeitgeber ein Nutzungsverbot für private Zwecke zu vereinbaren. Dabei schadet es nicht, wenn Sie das Fahrzeug morgens und abends für die Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung nutzen.
Elektrofahrzeug oder Hybrid-Auto als Firmenwagen
Ist Ihr Firmenwagen ein Elektrofahrzeug, sind Sie wahrscheinlich benachteiligt, weil die Listenpreise solcher Fahrzeuge in der Regel weitaus höher sind als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren. Damit Elektrofahrzeuge als Firmenfahrzeuge konkurrenzfähig bleiben, werden die steuerpflichtigen Vorteile günstiger berechnet als bei Autos mit Verbrennungsmotoren. Im Ergebnis wird der zu versteuernde Betrag meist halbiert. Dies gilt auch für Hybrid-Autos.
Was ist eine aufgedrängte Bereicherung beim Firmenwagen?
Müssen Sie aus repräsentativen Gründen einen Firmenwagen fahren, kann sich die Nutzung auch als „aufgedrängte Bereicherung“ auswirken, wenn die private Nutzung im Zusammenhang mit geschäftlichen Terminen nicht vermeidbar ist. Dann wird der geldwerte Vorteil danach bemessen, dass Sie kein eigenes Fahrzeug für private Zwecke vorhalten brauchen, weil Sie vielleicht grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Der sich aus der Privatnutzung des Firmenwagens ergebende Vorteil ist als Reflex Ihrer besonderen beruflichen Tätigkeit zu betrachten (OLG Frankfurt OLGR 1997, 166).
Sie haben dann zwar durch die Nutzung des Firmenwagens einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt, der Ihnen aber aufgedrängt wird, weil Sie aus repräsentativen Gründen ein Firmenfahrzeug fahren müssen. Es wäre deshalb nicht gerechtfertigt, den Nutzungsvorteil in voller Höhe bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Einkommenserhöhend ist also allenfalls ein geldwerter Vorteil zu berücksichtigen, der sich danach bemisst, dass Sie wegen der privaten Nutzungsmöglichkeit des Firmenfahrzeuges kein eigenes Fahrzeug für private Zwecke vorhalten müssen.