Einfache Online-Unterhaltsberechnung zur Prüfung der Forderungshöhe
Das ist die einfachste Form der Unterhaltsberechnung, die auch von iurFRIEND angeboten wird. Es geht hier darum, die Höhe eines bestehenden Unterhaltsanspruchs zu berechnen (für den Unterhaltsberechtigten) oder zu überprüfen (als Unterhaltszahler, der eine Forderung gegen sich erhalten hat).
Voraussetzung dafür ist aber, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des unterhaltspflichtigen Ehepartners bekannt sind. Nur dann wird der Anwalt in der Lage sein, eine zuverlässige Berechnung vorzunehmen.
Anwältinnen und Anwälten stehen wegen der Anwaltskosten mehrere Berechnungsmodelle zur Verfügung, die jeder sehr individuell handhabt. Deswegen finden Sie unter den (wenigen) Anbietern für die Online-Unterhaltsberechnung auch unterschiedliche Preise. Die einfache Online-Unterhaltsberechnung bei iurFRIEND können Sie bereits für 79 EUR zzgl. MWS durchführen lassen. Sie können dabei Trennungs- und Kindesunterhalt gemeinsam ausrechnen lassen und sparen so Zeit und Geld, da der Anwalt* bereits alle Informationen der Beteiligten zur Verfügung hat.
Eine höhere Gebühr fällt dann an, wenn es zum Beispiel im Rahmen des nachehelichen Unterhalts mehrere Unterhaltsberechtigte gibt, oder schon ein Unterhaltstitel existiert. Dann ergeben sich ggf. Rückfragen und der Aufwand erhöht sich. Unsere Kooperationsanwälte übermitteln Ihnen in diesem Fall einen Kostenvoranschlag. Erst wenn Sie damit einverstanden sind und die Unterhaltsberechnung auf Grundlage dieses Kostenvoranschlags beauftragen, beginnen sie mit der Berechnung. Sie zahlen niemals etwas, ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten.
Kosten für laufende Betreuung in einem Unterhaltsmandat
Mit der bloßen Berechnung des Unterhaltsanspruchs ist es in manchen Familiensituationen nicht getan. Eventuell sind Sie als Unterhaltsberechtigter darauf angewiesen, dass der Anwalt über die Berechnung hinaus für Sie tätig wird und insbesondere den unterhaltspflichtigen Ehepartner oder Elternteil kontaktiert, um Ihren Unterhaltsanspruch geltend zu machen.
Typische Konstellationen hierfür ergeben sich, wenn
In diesem Fall würde ein Anwalt aktiv eingreifen. Dabei ist es dann gesetzlich geregelt, dass sich der Verfahrenswert des Falls nach dem zwölffachen Betrag Ihrer Forderung richtet (§ 51 Abs. I FamGKG = Familiengerichtskostengesetz). Der Verfahrenswert ist nicht der Betrag, den Sie zahlen müssen, beeinflusst aber die Anwalts- und Gerichtskosten, die für das Verfahren anfallen. Bekommen Sie als Unterhaltsfordernder am Ende Recht, obliegt die Entrichtung Ihrer Anwaltsgebühr der Gegenseite.
Rückständiger und laufender Unterhalt
Wird auch rückständiger Unterhalt für die Vergangenheit gefordert, wird der rückständige Unterhaltsbetrag dem Verfahrenswert für den laufenden Unterhalt hinzuaddiert.