Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil den Kindesunterhalt nicht oder nur unvollständig, erhält der betreuende Elternteil auf Antrag vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss. Möchten Sie die Unterhaltszahlungen wieder aufnehmen, weil Sie finanziell dazu in der Lage sind, erfahren Sie hier, wie das geht. Möchten Sie die ursprünglich vom Jugendamt errechnete Höhe des Unterhalts dazu überprüfen lassen, können Sie das bei uns tun: Füllen Sie unser Online-Unterhaltsformular aus und beantragen Sie noch heute Ihre rechtssichere und professionelle Unterhaltsberechnung.
Warum wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?
Der vom Staat gezahlte Unterhaltsvorschuss soll den betreuenden Elternteil unterstützen, den Lebensbedarf des Kindes zu gewährleisten. Da das Geld als „Vorschuss“ gewährt wird, Sie also als unterhaltspflichtiger Elternteil nach wie vor in der Verantwortung für Ihr Kind bleiben, wird das Jugendamt versuchen, sich das Geld von Ihnen wiederzuholen.
In Abhängigkeit von Ihren Einkommensverhältnissen sind Sie verpflichtet, den vom Jugendamt verauslagten Unterhaltsvorschusses zurückzuzahlen. Die Rückzahlungspflicht besteht aber nur insoweit, als Sie über ein Einkommen verfügen, das über Ihrem persönlichen Selbstbehalt liegt. Sind Sie erwerbstätig, beträgt der Selbstbehalt 1.450 € (Stand 2024).
Verdienen Sie irgendwann wieder so viel Geld, dass Sie den Unterhaltssatz bedienen können, können Sie die Zahlung des Unterhaltsvorschuss durch Ihre Direktzahlung an Ihr Kind beenden. Um zu vermeiden, dass der betreuende Elternteil weiterhin Unterhaltsvorschuss bezieht und Sie sich immer höher werdenden Regressforderungen des Jugendamtes ausgesetzt sehen, sollten Sie das Jugendamt informieren.
CHECKLISTE
Wie und wo beantrage ich Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Hilfe für alleinerziehende Elternteile. So erhalten Sie diese.
Checkliste
Unterhaltsvorschuss beantragen
In dieser Checkliste erfahren Sie, was bei der Beantragung von Unterhaltsvorschuss zu beachten ist.
Wie kann man Unterhaltsvorschuss beenden?
Bezieht der betreuende Elternteil Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, ist dieser verpflichtet, das Jugendamt umgehend darüber zu informieren, wenn Sie ab sofort wieder regelmäßig Unterhalt für das Kind zahlen. Mitteilungen an andere Behörden (z.B. Finanzamt, Einwohnermeldeamt) genügen dafür nicht.
Insoweit überprüft die Unterhaltsvorschussstelle jedes Jahr, ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss noch vorliegen. Um diese Überprüfung zu ermöglichen, wird der betreuende Elternteil vom Jugendamt aufgefordert, entsprechende Fragen zu beantworten und Unterlagen vorzulegen.
Unterlässt es der betreuende Elternteil, das Jugendamt über Ihre Unterhaltszahlungen zu informieren, dürfte es auch in Ihrem Interesse liegen, die Initiative zu ergreifen und das Jugendamt zu informieren, dass Sie die Unterhaltszahlungen für das Kind wieder aufgenommen haben. Empfehlenswert wäre, dafür Zahlungsnachweise vorzulegen. Dies gilt umso mehr, als der betreuende Elternteil vielleicht bestreitet, Zahlungen zu erhalten. Einmalige Zahlungen oder unvollständige Zahlungen dürften jedoch nicht ausreichend sein, dass die Zahlungen des Jugendamtes zum Unterhaltsvorschuss eingestellt werden. Ihre Zahlungen sollten also regelmäßig erfolgen.
Genügt es zunächst, Zahlungen in Höhe des UHV zu leisten, um den UHV zu beenden?
Um die Unterhaltsvorschusszahlungen einzustellen, genügt es, wenn Sie zumindest so viel Unterhalt leisten, als es dem Unterhaltsvorschuss entspricht. Sie brauchen nicht unbedingt den vollen Unterhaltsbedarf zu zahlen, der sich in Abhängigkeit von Ihrem Einkommen und dem Alter des Kindes aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt. Ungeachtet dessen bleiben Sie natürlich trotzdem verpflichtet, den vollen gesetzlich begründeten Unterhalt zu leisten, auch wenn Sie faktisch nur zu Teilzahlungen in der Lage sind.
Schließt sich an die Beendigung des Unterhaltsvorschuss automatisch eine Beistandschaft des Jugendamts an?
Nein. Nur weil das Jugendamt bislang in Vorleistung getreten ist, setzt es seine Arbeit deswegen nicht fort. Dazu müsste der Unterhaltsempfänger das Jugendamt aktiv bitten. Auch wird nicht automatisch ein Unterhaltstitel zur Unterzeichnung fällig, den der Schuldner unterschreiben muss.
GUT ZU WISSEN
Warum ist der Kindesunterhalt höher als der Unterhaltsvorschuss?
Der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ist zu entnehmen, dass der Kindesunterhalt bereits in der niedrigsten Einkommensstufe 1 höher ist als der Unterhaltsvorschuss. Sie müssen also mehr Kindesunterhalt zahlen, als der betreuende Elternteil als Unterhaltsvorschuss bekommen hat. Der Unterhaltsvorschuss ist immer nur eine Ersatzlösung, wenn Sie zu wenig oder keinen Kindesunterhalt zahlt. Der Kindesunterhalt steigt an, je mehr Sie als unterhaltspflichtiger Elternteil verdienen. Außerdem wird beim Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind nur die Hälfte des Kindergeldes angerechnet, während das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss in voller Höhe zur Anrechnung kommt.
Alles in allem
Es ist richtig und lobenswert, wenn Sie sich vornehmen, den Kindesunterhalt für Ihr Kind zu entrichten und den Staat davon zu entlasten, dem Kind Unterhaltsvorschuss leisten zu müssen. Dies ist aber nur der erste Schritt. In einem zweiten Schritt sollten Sie eine professionelle Unterhaltsberechnung (lesen Sie hier unsere FAQ dazu) durchführen lassen, um etwaige Abzugsmöglichkeiten von Ihrem relevanten Nettoeinkommen prüfen zu lassen. Dies nicht vor dem Hintergrund, der anderen Seite etwas wegzunehmen, sondern ein realistisches Zahlungsbild zu ermöglichen. Denn was nutzt es, wenn Sie als Unterhaltszahler ein paar Monate (zu viel) Unterhalt zahlen, nur, um sich (wieder) zu verschulden und den Empfänger erneut in den Unterhaltsvorschuss zu schicken?