Hilft mir der Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"?

Was Sie bei einem Streit um die Unterhaltshöhe außerdem tun können

Mann Nimmt Ueberweisung Vor iurFRIEND® AG

Freitag, 03.11.2023 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihrem Kind Unterhalt zu zahlen, laufen Sie ein gewisses Risiko, wenn Sie die Zahlung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" leisten. Auch wenn es durchaus Gründe geben kann, Unterhalt zu zahlen und die Zahlung mit einem Vorbehalt zu verbinden, existieren praktikable Alternativen. Zum Beispiel können (uns sollten) Sie bei einer offensichtlich zu hohen Unterhaltsforderung selbst eine Unterhaltsberechnung veranlassen – dies geht auch komplett online.

Was bedeutet der Zusatz?

Der Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" bedeutet, dass Sie freiwillig Unterhaltszahlungen leisten, sich aber vorbehalten, die Zahlungen sofort wieder einzustellen, wenn sich Ihre Einschätzung oder die Gegebenheiten ändern. Grund ist meist, dass die Rechtslage unklar ist.

Praxisbeispiel

Wo wird der Zusatz vermerkt?

Sie sind Ihrem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Das Jugendamt hat Sie unter Fristsetzung aufgefordert, Unterhalt in Höhe von xy EUR zu zahlen. Sie halten die Unterhaltsberechnung für falsch. Um das Risiko einer drohenden gerichtlichen Auseinandersetzung zu vermeiden und Ihrem Kind trotzdem das notwendige Geld zukommen zu lassen, vermerken Sie im Betreff Ihrer Überweisung den Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

Nutzt einem der Zusatz wirklich etwas?

Der Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" beinhaltet ein hohes Risiko. Sind Sie nämlich gesetzlich verpflichtet, Ihrem Kind Unterhalt zu leisten, können Sie Ihre Unterhaltspflicht nicht einschränken oder darauf beschränken, dass Sie nur freiwillige Zahlungen leisten und irgendwelche Rechtspflichten nicht anerkennen wollen.

 

Gerade, wenn es um den Kindesunterhalt geht, tritt diese Problematik zu Tage. Das Kind hat nämlich Anspruch darauf, dass sein Anspruch auf Kindesunterhalt rechtsverbindlich festgeschrieben wird. Ihre Erklärung, freiwillig und regelmäßig und zuverlässig Unterhalt zahlen zu wollen, genügt dafür nicht.

 

Auch wenn Sie die Zahlungsbereitschaft ohne jeglichen Vorbehalt erklären, können das Kind und dessen vertretungsberechtigter Elternteil darauf bestehen, dass Sie Ihre Zahlungspflicht rechtsverbindlich dokumentieren. Sollten Sie per Gerichtsbeschluss zur Zahlung verurteilt werden, müssten Sie auch die Verfahrenskosten übernehmen, obwohl Sie vorab erklärt haben, freiwillig Unterhalt für das Kind zahlen zu wollen.

 

Um die Rechtsverbindlichkeit des Anspruchs zum Ausdruck zu bringen, wird der Kindesunterhalt regelmäßig in einer Jugendamtsurkunde beim Jugendamt anerkannt. Eine weitere Option ist, die Unterhaltspflicht notariell zu beurkunden oder im Rahmen des Scheidungsverfahrens in einer Scheidungsfolgenvereinbarung rechtsverbindlich festzuschreiben.

 

Sollten Sie den Wunsch äußern, Ihre Unterhaltspflicht unter dem Vorbehalt "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" in der Jugendamtsurkunde oder in einer notariellen Urkunde anerkennen zu wollen, würden Jugendamt oder Notar Ihre Erklärung so nicht dokumentieren. Die rechtsverbindliche Anerkennung der Unterhaltspflicht kann nur ohne Vorbehalt erfolgen.

EXPERTENTIPP

Vorbehalt, um drohende gerichtliche Klage zu vermeiden

Der Zusatz kann insoweit nutzen, als Sie grundsätzlich zur Zahlung von Unterhalt bereit sind. Um wegen einer eventuellen Fristsetzung zu vermeiden, dass Sie in eine gerichtliche Auseinandersetzung hineingezogen werden, erklären Sie Ihre Zahlungsbereitschaft, allerdings nur insoweit, als die endgültige und abschließende Prüfung ergibt, dass Sie zahlungspflichtig sind. Es geht also darum, den Kindesunterhalt unter Berücksichtigung Ihrer Gegebenheiten zu verhandeln und das Ergebnis rechtsverbindlich festzuschreiben. Sie signalisieren der Gegenseite, dass Sie zahlen möchten, wegen der Details der Zahlung aber noch Unklarheiten sehen. Noch besser ist es dann, wenn Sie einen Betrag zahlen, der ungefähr dem entspricht, was Sie aller Wahrscheinlichkeit nach zahlen müssen. Damit weiß die Gegenseite, dass es augenblicklich wenig Sinn macht, es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen. Sollte es dann tatsächlich zu einem Gerichtsverfahren kommen, würden Ihre Zahlungsbereitschaft und Ihre Zahlungen bei der Bemessung der Verfahrenskosten wohlwollend berücksichtigt.

Vorbehalt "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" beim Trennungs- und Ehegattenunterhalt

Fordert der Ex-Partner Trennungs- oder nachehelichen Ehegattenunterhalt, empfiehlt sich eine private Unterhaltsvereinbarung. Darin regeln Sie Ihre Unterhaltspflicht. Anders als beim Kindesunterhalt besteht aber keine Pflicht, den Unterhaltsanspruch rechtsverbindlich feststellen zu lassen. Um sich eventuelle Einwendungen vorzubehalten, könnten Sie durchaus erklären, dass Sie Ihre Zahlungen unter dem Vorbehalt "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" leisten. Sollte der Ex-Partner Sie dann trotzdem verklagen, würden Sie zwar auch verurteilt. Sie bräuchten aber die Verfahrenskosten nicht zu übernehmen, da Sie zur Klage keinen Anlass gegeben haben.

Was ist die bessere Option gegenüber "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht"?

Fordert Sie das Jugendamt auf, Kindesunterhalt zu zahlen oder Ihre Unterhaltspflicht in einer Jugendamtsurkunde anzuerkennen, sollten Sie umgehend eine professionelle Unterhaltsberechnung vornehmen lassen. Zahlungen unter irgendwelchen Vorbehalten sind immer problematisch. Damit verschieben Sie das Problem lediglich in die Zukunft.

 

Sie riskieren zudem, dass der Unterhaltsberechtigte den Unterhalt umgehend gerichtlich geltend macht und Sie auch noch die Verfahrenskosten übernehmen müssen. Sie müssen damit rechnen, dass Ihre erklärte Zahlungsbereitschaft daran möglicherweise nichts ändert. Besser ist, umgehend aktiv zu werden. Ein in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten erfahrener Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin können Sie kompetent beraten und gegebenenfalls anwaltlich begleiten.

GUT ZU WISSEN

Unterlassungserklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" im Wettbewerbsrecht

Die Problematik zeigt sich eklatant auch im Wettbewerbsrecht. Wer gegen wettbewerbsrechtliche Grundsätze verstoßen hat, kann von einem Wettbewerber abgemahnt werden. Dazu muss der Übeltäter eine ernsthafte und vorbehaltslose und ernsthafte Unterlassungserklärung abgeben. An dieser Ernsthaftigkeit fehlt es, wenn die Unterlassungserklärung "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" abgegeben wird. In diesem Fall kann der Wettbewerber seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Diese Grundsätze lassen sich auch auf das Unterhaltsrecht übertragen. Auch wenn Sie erklären, regelmäßig Unterhalt zahlen zu wollen, erscheint diese Absicht nicht ernsthaft, wenn Sie Ihre Zahlungen zugleich mit dem Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" verbinden.

GUT ZU WISSEN

Paketannahme "unter Vorbehalt von Mängeln"

Stellt der Paketdienst ein Paket zu, ist nicht zu erkennen, ob der Inhalt frei von Mängeln ist. Sie erklären allenfalls, dass das Paket ohne äußerlich erkennbare Beschädigungen angeliefert wurde. Was im Paket drin ist, können Sie ohne Öffnung des Pakets nicht beurteilen. Sollte der Inhalt des Pakets mit Mängeln behaftet sein, braucht es keinen Vorbehalt. Sie können eventuelle Gewährleistungsansprüche ohne weiteres geltend machen.

GUT ZU WISSEN

Abnahme „unter Vorbehalt“ im Baurecht

Im Werkvertragsrecht muss der Besteller das Werk abnehmen. Mit der Abnahme kann der Unternehmer seine Schlussrechnung erstellen. Beanstandet der Besteller Mängel und erklärt die Abnahme „unter Vorbehalt“, bringt er zum Ausdruck, dass er die Leistung des Unternehmers „als im Wesentlichen vertragsgerecht“ ansieht und sich mit einer finanziellen Abgeltung der Mängel begnügen will. Der Vorbehalt verhindert nicht, dass der Unternehmer eine fällige Schlussrechnung erstellen kann. Besser ist, einen Teil des Werklohns zurückzubehalten und erst dann auszuzahlen, wenn die Mängel beseitigt sind.

Alles in allem

Der Satz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" enthält ein verheißungsvolles Signal. Er verleitet zu der Annahme, rechtlich oder gesetzlich begründete Pflichten ließen sich relativieren. Das damit verbundene Risiko ist nicht zu unterschätzen. An sich besteht auch keine nachvollziehbare Notwendigkeit, ein derartiges Risiko einzugehen. Besser ist es im Bereich des Unterhaltsrechts, seine eigene Zahlungspflicht durch eine selbst in Auftrag gegebene Unterhaltsberechnung zu überprüfen. Unser Online-Unterhaltsservice ist lang erprobt, kostentransparent und rechtssicher. Stellen Sie noch heute Ihre Anfrage!

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