Wer Recht hat, will auch Recht bekommen. Dafür braucht es Geld. Rechtsschutz gibt es bei Rechtsschutzversicherern, aber auch Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Rechtsschutz an. Da fragt es sich natürlich, ob der Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft auch das Familienrecht mit abdeckt. Schließlich sind familiäre Auseinandersetzungen um Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt immer denkbar. Wir erklären, was Sie dazu wissen sollten und wann eine Unterhaltsberechnung durch iurFRIEND die für Sie bessere Option ist.
Was bieten Gewerkschaften?
Gewerkschaften vertreten die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgebern, sie verhandeln Tarifverträge und Arbeitsbedingungen und bieten ihren Mitgliedern rechtliche Beratung und Unterstützung. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Um das Engagement der Gewerkschaft zu ermöglichen, zahlen die Mitglieder einen Mitgliedsbeitrag, der überwiegend ein Prozent des Bruttogehaltes beträgt. Zu den Leistungen der Gewerkschaften gehört mithin auch, den Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren.
Warum bieten Gewerkschaften Rechtsschutz?
Arbeitnehmerrechte haben nur einen Wert, wenn sie im Streitfall realisiert werden können. Deshalb gehören Durchsetzung und Absicherung von Rechten der Arbeitnehmer zum „Kerngeschäft“ der Gewerkschaften. Der gewerkschaftliche Rechtsschutz ist daher eine Leistung, die untrennbar mit der Idee einer solidarischen und starken Gemeinschaft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden ist. Aus diesem Grund ist sie als Mitgliederleistung beispielsweise bei ver.di in die Satzung der Gewerkschaft aufgenommen worden.
Welche Inhalte hat der Rechtsschutz der Gewerkschaften?
Der Rechtsschutz der Gewerkschaften stellt auf eine typische Angelegenheit ab, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Arbeitnehmers ergeben. Als Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft besitzen Gewerkschaften umfassende Expertise im Bereich des Tarif-, Sozial-, und Arbeitsrechts. Dazu gehören:
- Rechtsschutz zur Durchsetzung von Ansprüchen des Mitglieds und zur Abwehr gegnerischer Forderungen aus einem Arbeits-, Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis;
- Rechtsschutz in Angelegenheiten des Sozialrechts,
- Rechtsschutz bei der Ausbildungsförderung,
- Rechtsschutz bei Fragen des Kindergeldes oder
- Rechtsschutz bei gewerkschaftlicher Betätigung.
GUT ZU WISSEN
Unterhaltsrecht ist keine Gewerkschaftsangelegenheit
Aus dem Zweck des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes lässt sich schnell ableiten, dass unterhaltsrechtliche Angelegenheiten nicht erfasst werden. Geht es um Fragen des Unterhalts, spielt sich die Auseinandersetzung immer im familiären Rahmen ab, der mit der Tätigkeit einer Gewerkschaft nichts zu tun hat. Fordern Sie also Unterhalt oder möchten sich gegen eine unterhaltsrechtliche Forderung zur Wehr setzen, ist die Gewerkschaft nicht Ihr Ansprechpartner. Es gibt dort naturgemäß auch niemanden, der Sie aufgrund seiner beruflichen Ausrichtung in unterhaltsrechtlichen Fragen informieren und beraten könnte oder gar vertreten dürfte. Auch in sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten sind Gewerkschaften nicht der richtige Ansprechpartner.
GUT ZU WISSEN
Sind Gewerkschaftsbeiträge abzugsfähig?
Die Gewerkschaftsbeiträge können meistens vom Einkommen bei der Unterhaltsberechnung abgezogen werden. Dazu müssen sie konkret nachgewiesen werden und dürfen im konkreten Fall nicht außer Verhältnis zum Einkommen stehen. Es lohnt sich also, die Gewerkschaftsbeiträge mit anzugeben.
Ehe-, Scheidungs- und Unterhaltsrechtsschutz bei Rechtsschutzversicherern
Sind Sie selbst rechtsschutzversichert oder über die Rechtsschutzversicherungspolice Ihres Noch-Ehepartners familienversichert, bezahlen die Rechtsschutzversicherer eine anwaltliche Erstberatung im Familienrecht. Zum Familienrecht gehört auch, wenn Sie Fragen zur Scheidung oder zum Unterhalt haben. Die Scheidung als solche wird im Regelfall aber nicht bezahlt. Es gibt nur wenige Anbieter in Deutschland, die einen besonderen Ehe-Rechtsschutz, ggf. mit Unterhalt als Zusatzkomponente, anbieten. Die anwaltliche Erstberatung deckt alle Fragen ab, die Sie zur Orientierung benötigen, ob ein Unterhaltsanspruch besteht oder nicht besteht.
Unterhaltsberechnung über UNTERHALT.com
Geht es um unterhaltsrechtliche Fragen, bietet UNTERHALT.com einen umfassenden Service an. Wir vermitteln Sie an einen unserer im Unterhaltsrecht erfahrenen Kooperationsanwälte, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten.
Vorab bieten wir eine ganze Reihe von Serviceleistungen:
- In einem Sofort-Gespräch arbeiten wir Ihr unterhaltsrechtliches Problem heraus und prüfen überschlägig, was der nächste Schritt sein sollte.
- In unseren Ratgebern und aktuellen Blog-Beiträgen finden Sie Informationen zu allen Fragen des Unterhaltsrechts sowie
- Leitfäden und Checklisten helfen, sich zu orientieren.
Geht es um Fragen des Unterhalts, steht danach immer eine professionelle Unterhaltsberechnung.
CHECKLISTE
Kann ich den Kindesunterhalt auch mit meinem Ex-Partner vereinbaren?
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, eine private Vereinbarung über den Kindesunterhalt zu treffen.
Checkliste
Unterhaltsvereinbarung Kindesunterhalt
So können Sie eine individuelle Vereinbarung über den Kindesunterhalt treffen.
GUT ZU WISSEN
Unterhaltsrechner im Internet
Möchten Sie die Höhe des Unterhalts berechnen, finden Sie im Internet eine Reihe von Unterhaltsrechnern. Nach Eingabe einiger Daten erhalten Sie umgehend ein Ergebnis. Aber: Das Ergebnis ist immer nur so gut, wie die Daten und Fakten, die Sie selbst in den Unterhaltsrechner eingeben. Der Rechner kann Ihre familiären Verhältnisse nur sehr eingeschränkt erfassen und wenn überhaupt, nur bedingt beurteilen. Es ist kaum möglich, die vielen Details, die gerade in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten eine Rolle spielen, pauschal zu erfassen, gegeneinander abzuwägen und in ein zuverlässiges Ergebnis umzusetzen. Sind Sie an einer zuverlässigen Unterhaltsberechnung interessiert, empfiehlt sich immer, sich kompetent beraten zu lassen.
Alles in allem
Rechtsschutz ist nicht gleich Rechtsschutz. Es kommt immer darauf an, mit welchen Details Rechtsschutz angeboten wird und vereinbart ist. Soweit Sie Ihrer Police keine zuverlässige Antwort finden, kontaktieren Sie uns. Möchten Sie sofort Ihre Unterhaltsberechnung beantragen, finden Sie hier direkt das Online-Formular bei uns – wir freuen uns auf Ihre Nachricht!