Unter Auswanderern und Weltreisenden sind Geldtransfer-Services wie WISE, Revolut oder Western Union sehr beliebt. Mit ihnen lassen sich Überweisungen vom heimischen Konto ins EU-Ausland günstiger und schneller vornehmen, als wenn die eigene Bank dies tut. Aber auch für den Empfang von Geld aus Deutschland ist es beliebt – mit einem Multiwährungskonto solcher Anbieter fallen dadurch schließlich für den Geldentsendenden die üblichen Gebühren weg. Dies ist für Unterhaltszahlende natürlich interessant – können sie demnach von Unterhaltsempfängern verlangen, dass diese bei Wegzug ins EU-Ausland WISE & Co. Konten für den Unterhaltsempfang einrichten?
Ist man weiter unterhaltspflichtig, wenn der Empfänger aus Deutschland auswandert?
Die Unterhaltspflicht bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn der Empfänger ins Ausland zieht. Die Verpflichtung zur Zahlung basiert auf dem deutschen Familienrecht und ist unabhängig vom Aufenthaltsort des Unterhaltsempfängers. Allerdings können sich bestimmte Aspekte ändern, wie die Höhe des Unterhalts oder die Art und Weise der Zahlung.
Wichtig ist, dass der Unterhaltspflichtige über alle Änderungen über den Aufenthaltsort des Empfängers informiert wird. Nicht zuletzt ist dies beim Kindesunterhalt relevant, da gut abgewogen werden muss, ob ein Elternteil mit Kind einfach so aus dem Heimatland auswandern darf.
Empfänger zieht in ein Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten – kann man den Unterhalt senken?
Wenn der Unterhaltsempfänger in ein Land mit deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten umzieht, kann dies ein Grund für eine Anpassung der Unterhaltshöhe sein. Dies erfordert im Streitfall und bei Vorliegen eines Unterhaltstitels jedoch eine gerichtliche Prüfung. Der Unterhaltspflichtige muss nachweisen, dass die Lebenshaltungskosten am neuen Wohnort des Empfängers wesentlich geringer sind und dadurch eine Senkung gerechtfertigt ist.
Empfänger zieht in ein Land mit höheren Lebenshaltungskosten – muss man dann mehr Unterhalt zahlen?
Ein Umzug in ein Land mit höheren Lebenshaltungskosten wie zum Beispiel die Schweiz bedeutet nicht automatisch, dass der Unterhaltspflichtige mehr zahlen muss. Die Unterhaltshöhe orientiert sich primär an den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen und den Bedürfnissen des Empfängers. Ein Anspruch auf höheren Unterhalt wäre nur gerechtfertigt, wenn dies im Einzelfall vereinbart oder gerichtlich angeordnet wurde.
Muster
Wie vereinbaren Sie mit Ihrem erwachsenen Kind Unterhalt?
Sie können eine individuelle Unterhaltsvereinbarung treffen.
Muster
Unterhaltsvereinbarung für ein volljähriges Kind
Was können Sie bezüglich des Kindesunterhalts vereinbaren?
Wie kann man innerhalb der EU Geld überweisen?
Innerhalb der EU sind SEPA-Überweisungen (Single Euro Payments Area) der Standard für Geldüberweisungen. Sie sind schnell, sicher und in der Regel kostengünstig. Voraussetzung ist, dass beide Konten über IBAN und BIC verfügen. SEPA-Überweisungen erfolgen in Euro und bieten eine einheitliche Grundlage für Zahlungen innerhalb des EU-Binnenmarkts.
GUT ZU WISSEN
Unterhalt muss nicht überwiesen werden
In unserem Artikel darüber, wie man den Unterhalt generell (in Deutschland) übermittelt, finden sich auch andere Optionen als die der bargeldlosen Überweisung. Basis anderer Methoden ist ungeachtet dessen ein gutes Verhältnis untereinander, worauf Vereinbarungen zu Unterhalt, Umgang und anderen Dingen erst fußen.
Wie kann man außerhalb der EU Geld überweisen?
Für Überweisungen in Nicht-EU-Länder gibt es mehrere Optionen:
- Banküberweisung: Dies ist oft teuer, da Banken Gebühren und ungünstige Wechselkurse berechnen.
- Internationale Zahlungsdienstleister: Anbieter wie WISE, Revolut oder Western Union sind oft kostengünstiger und schneller.
- PayPal oder andere Online-Dienste: PayPal bietet den Dienst Xoom an, der ähnlich arbeitet wie obige Services. Der Unterschied zu ihnen ist, dass viele Deutsche PayPal bereits nutzen und kein weiterer Dienst hinzukommt, die Gebühren aber unterschiedlich hoch sind.
Was sind generell die Nachteile von Überweisungen ins EU-Ausland?
- Gebühren: Je nach Bank oder Zahlungsdienstleister können hohe Kosten anfallen.
- Wechselkursverluste: Wenn die Zahlung in eine andere Währung erfolgt, sind die Wechselkurse oft ungünstig.
- Dauer: Einige Überweisungen können mehrere Tage in Anspruch nehmen.
- Komplexität: Eine Überweisung einer hohen Summe ins Ausland wird aus Sicherheitsgründen von der Bank abgefangen, vor allem über Papierüberweisungsträger. Oft fehlen entsprechende Felder in Formularen, sodass man im Zweifel erst einmal viel telefonieren muss, um zum Ziel zu kommen.
Wie hilft ein WISE-Konto?
WISE ist ein Zahlungsdienstleister, der auf internationale Geldtransfers spezialisiert ist. Die Vorteile eines WISE-Kontos umfassen:
- Geringe Gebühren: WISE nutzt reale Wechselkurse und erhebt transparente Kosten.
- Schnelligkeit: Zahlungen erfolgen oft innerhalb weniger Stunden.
- Flexibilität: Nutzer können in mehreren Währungen Konten führen.
- Einfache Bedienung: Die Plattform ist intuitiv und benutzerfreundlich.
Insbesondere Punkt 3 ist für Unterhaltszahlende von Wert: dadurch, dass sein Pendant eine IBAN zur Verfügung gestellt bekommt, also „so tut“, als ob er ein EU-Konto führt, muss der Unterhaltszahlende die üblichen Gebühren für eine Auslandsüberweisung nicht mehr begleichen.
Nutzt der Zahlende selbst einen WISE-Account, spart er zwar auch gegenüber dem herkömmlichen Gebührensatz der Bank vor Ort, jedoch werden für Überweisungen per Kreditkarte (höher) oder Banktransfer (niedriger) trotzdem Gebühren fällig, die an WISE zu zahlen sind.
Ist der Empfänger dazu verpflichtet, ein WISE-Konto zu haben (oder Revolut, Western Union)?
Pauschal gibt es darauf keine Antwort, da mehrere Szenarien denkbar sind. Beide Parteien sind dazu angehalten, den Weg der Zahlung so kostengünstig und praktikabel zu gestalten wie möglich.
Empfänger hat schon vor Erstellung des Titels im EU-Ausland gewohnt
Wenn der Empfänger bereits vor der Festlegung des Unterhaltstitels im Ausland lebte und es einen gerichtlichen Zahlungstitel gibt, steht darin vielleicht sogar etwas zur Abhandlung der Gebühren. Wenn Sie sich bisher nur privat geeinigt haben, ist es trotzdem in der Regel so, dass der volle Unterhalt beim Empfänger ankommen muss. Etwaige Überweisungsgebühren sollten dann nachvereinbart werden.
Unterhaltszahler ist nachträglich nach Deutschland zurückgezogen
In diesem Fall dürfte die Sachlage recht eindeutig sein – dafür kann der Unterhaltsempfänger nichts und zu dem vollen Unterhaltssatz wären die zusätzlichen Überweisungsgebühren zu entrichten.
Empfänger ist nachträglich ins EU-Ausland gezogen
Zieht der Empfänger erst nach der Festlegung des Unterhaltstitels ins EU-Ausland, bleiben die ursprünglichen Vereinbarungen zunächst bestehen. Es besteht jedoch eine gute Chance, dass der Unterhaltszahlende nicht auf den Überweisungsgebühren „sitzen bleiben“ muss, da ihm die Verantwortung für die Mehrgebühren nicht zuzurechnen ist. Der Unterhaltsempfänger kann sich in vielen Ländern der Welt ein entsprechendes Konto zulegen, das den Zahlenden, aber auch ihn selbst in vielerlei Hinsicht entlastet.
Ausklang – jetzt Unterhalt bei iurFRIEND berechnen lassen
Die Zahlung von Unterhalt ins Ausland wirft viele Fragen auf. Wie kann iurFRIEND / unterhalt.com Ihnen dabei helfen? Leben Sie beide in Deutschland, können Sie bei uns Ihre Unterhaltsberechnung durchführen lassen. Ein Vorhaben, dass einer von Ihnen ins Ausland zieht, kann dabei mitberücksichtigt werden.
Wenn einer von Ihnen bereits im Ausland ist und die Zahlungen eingestellt hat bzw. eine Mehrforderung besteht, wäre an dieser Stelle die Zentrale Behörde für Auslandsunterhalt zuständig.
In jedem Falle freuen wir uns, wenn Sie unser Online-Formular zunächst einmal ausfüllen, denn das kostet Sie nichts, und wir dann anhand Ihrer Angaben schauen, ob wir Ihnen helfen können und „wohin die Reise gehen“ könnte. Vielen Dank vorab für Ihr Vertrauen.