Die Düsseldorfer Tabelle legt in regelmäßigen Abständen fest, welchen Anteil von seinem relevanten Nettoeinkommen ein Unterhaltszahler für sein Kind oder seine Kinder zahlen muss. Dabei werden verschiedenste Erfahrungswerte berücksichtigt, konkret sollen die Beträge den „bei einfacher Lebenshaltung erforderlichen Bedarf des Kindes“ decken. Es stellt sich die Frage in verschiedene Richtungen, ob man diese Beträge überhaupt sicher schätzen oder gar wissen kann, und ob sie nicht zu tief oder zu hoch angesetzt sind. Der Bedarf eines Kindes und die tatsächlichen Ausgaben für den Nachwuchs stecken schließlich in verschiedenen Paar Schuhen. Sind Sie an den aktuellen Zahlen des Unterhaltsrechts interessiert und möchten eine Berechnung für Ihr Kind oder eine Forderung gegen sich prüfen lassen, beantragen Sie gerne eine Unterhaltsberechnung bei uns über unser Online-Formular an!
Wie viel Geld geben Paare für ihr Kind aus?
Betrachten wir zunächst die Situation nichtgetrennter Paare, die also zusammen wirtschaften und sich (meistens) keine Gedanken über gerechtfertigte oder ungerechtfertigte Ausgaben und Bedürfnisse für ihr Kind machen (brauchen).
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gaben Paare mit einem Kind im Jahr 2018 im Schnitt 763 € im Monat für ihren Nachwuchs aus. Das ist mehr als ein Fünftel der gesamten Konsumausgaben des Haushalts in Höhe von monatlich 3.593 €. Im Vergleich zum Jahr 2013 (660 €) waren die Ausgaben für ein Kind damit um 16 % gestiegen.
Die Hälfte der Konsumausgaben für das Kind wurde zur Deckung der materiellen Grundversorgung (Ernährung, Bekleidung, Wohnen) verwendet. Alleinerziehende setzten hierfür fast 60 % der Konsumausgaben ein. Paare verwendeten dafür maximal die Hälfte.
Werden die Kinder älter, steigen die Kosten. Paare mit einem Kind bis zu 6 Jahren gaben 679 € im Monat für das Kind aus. Ein größerer Ausgabeposten in dieser Altersgruppe war die Kinderbetreuung. Für Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren gaben die Eltern in Paarhaushalten mit einem Kind mit ca. 953 € im Monat deutlich mehr aus. Hier fallen die höheren Ausgaben für Nahrungsmittel und die Ausgaben für Freizeit, Unterhaltung und Kultur stärker ins Gewicht.
Wird das Kind volljährig, kann es noch teurer werden, wenn das Kind studiert, eine eigene Wohnung braucht und den Führerschein machen will. Werden diese Kosten aufgerechnet, kostet ein Kind bis zum 18. Geburtstag knapp 180.000 €.
Das, was ein Kind braucht und das, was es bekommt, ist oft ungleich
Trennen Sie sich, wird es oft deutlich schwieriger, Lebensbedarf und Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen. Sie werden mit dem Geld auskommen müssen, das Sie selbst verdienen oder als Kindesunterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten. Die Antwort auf die Frage, wie hoch die Ausgaben für ein Kind im Monat sind, führt zu verklärten Sichtweisen. Die Antwort ergibt sich oft allein daraus, was an Liquidität zur Verfügung steht.
Erfahrungsgemäß fühlen sich im Lebensalltag vielfach beide Elternteile finanziell überfordert und müssen sich der Herausforderung stellen, dem Lebensbedarf des Kindes gerecht zu werden und zugleich den eigenen Lebensbedarf sicherzustellen. Viele wollen es an dieser Stelle genauer wissen und suchen Ansätze zur Berechnung, was ein Kind im Monat wirklich „kosten muss“.
Was Existenzminimumbericht der Regierung zu den Kosten eines Kindes sagt
Betrachten wir den Kostenansatz ungeachtet aller emotionaler Erwägungen in einem weiteren Ansatz sachlich rechnerisch. Ein rechnerischer Ansatz, um den Kostenaufwand für ein Kind zu beurteilen, ergibt sich mithin aus dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern. Der Bericht wird von der Bundesregierung alle zwei Jahre neu erstellt. Danach muss das sogenannte Existenzminimum für alle Bürger steuerfrei sein. Diesem Zweck dienen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag. Demgemäß steigen im Jahr 2024 der
- Grundfreibetrag auf 11.604 € für Singles und 23.208 € für Verheiratete und
- Kinderfreibetrag von bisher 6.024 € auf 6.384 € für beide Elternteile.
- Auch der als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbare Unterhaltshöchstbetrag steigt auf 11.604 €.
Außerdem definiert der Existenzminimumbericht den Mindestkindesunterhalt. Der Mindestkindesunterhalt von 100 % umfasst den doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes. Details ergeben sich aus dem Gesetz zur Ermittlung des Regelbedarfs. Dort werden in verschiedenen Abteilungen einzelne Kosten für bestimmte Bedürfnisse bei unterschiedlichen Familienverhältnissen definiert. Ein Auszug verdeutlicht „regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben“ für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres:
- Abteilung 1 und 2 (Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren) 90,52 €
- Abteilung 3 (Bekleidung und Schuhe) 44,15 €
- Abteilung 4 (Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung) 8,63 €
- Abteilung 5 (Innenausstattung, Haushaltsführung) 15,83 €
- Abteilung 6 (Gesundheitspflege) 8,06 €
- Abteilung 7 (Verkehr) 25,39 €
- Abteilung 8 (Post und Telekommunikation) 24,14 €
- Abteilung 9 (Freizeit, Unterhaltung und Kultur) 44,16 €
- Abteilung 10 (Bildungswesen) 1,49 €
- Abteilung 11 (Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen) 3,11 €
- Abteilung 12 (Andere Waren und Dienstleistungen) 10,37 €
Es ist anzunehmen, dass Sie diese Kostenansätze kritisch betrachten. Diese werden dem tatsächlichen Kostenaufwand wahrscheinlich nicht gerecht. Trotzdem ergeben sich daraus Ansatzpunkte, die Kosten für ein Kind überschlägig zu kalkulieren. Schließlich ist der Existenzminimumbericht Grundlage, auf der die Bundesregierung die Kostenansätze für ein Kind und die darauf aufbauenden öffentlichen Leistungen beurteilt.
Sie sind nicht allein, der Staat hilft
Kinder sind Zukunft. Ohne Kinder kann keine Gesellschaft auf Dauer existieren. Deshalb unterstützt der Staat bedürftige Familien mit zahlreichen finanziellen Leistungen. Bevor Sie das Kind ausschließlich als Kostenfaktor betrachten, sollten Sie prüfen, inwieweit Sie Anspruch auf eine der folgenden Leistungen haben:
- Kindergeld, Kindergeldzuschlag
- Unterhaltsvorschuss
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Elterngeld und Elternzeit
- Anspruch auf einen Betreuungsplatz
- Steuerfreibetrag für alleinerziehende Elternteile
- Besteuerung nach dem Splittingtarif, wenn Sie verheiratet sind
- Krankenfamilienversicherung für Ehepaare
- Wohngeld, Bürgergeld
- Riester-Förderung
- Baukindergeld
- BAföG
Mit dem zweiten oder dritten Kind wird es billiger
Die Kostenansätze, über die wir hier sprechen, beziehen sich auf 1 Kind. Bekommen Sie ein weiteres Kind oder mehrere Kinder, wird es so sein, dass sich die Kosten nicht einfach vervielfachen. Mit einem weiteren Kind werden gewisse Kosten eingespart. Das beginnt damit, dass ein Kind aus seiner Kleidung herauswächst und die Kleidung auch für ein jüngeres Kind verwendet werden kann. Ist in Ihrer Wohnung einigermaßen Platz, lässt sich zweites Kind unterbringen, ohne dass dadurch gleich höhere Wohnkosten entstehen.
Demgemäß ergibt sich auch aus den Daten des Statistischen Bundesamtes, dass die durchschnittlichen Kosten für Kinder sinken, je mehr Kinder in einem Haushalt leben. Ein Teil der Grundausstattung schaffen Eltern nur für das erste Kind an und nutzen diese dann bei jüngeren Geschwistern weiter. Verglichen mit 763 € Konsumausgaben pro Monat für ein Kind, sollen die Ausgaben bei Paaren mit zwei Kindern bei „nur“ 638 € und mit drei Kindern bei 590 € pro Kind liegen.
Alles in allem
Haben Sie das Glück, Elternteil eines Kindes zu sein, sind Sie Teil eines Wunders der Natur. Sie dürfen teilhaben, wie das Kind heranwächst und zu einem hoffentlich wertvollen Teil der Gesellschaft wird. Spätestens im Alter zahlt sich aus, dass Sie sich zuvor für das Kind engagiert haben. Was interessieren dann noch die ursprünglichen Kosten für das Kind? Auf der anderen Seite – damit Sie all das erleben, haben Sie ein Interesse daran, weder durch zu niedrige Unterhaltssätze Chancen verwehrt zu bekommen noch durch zu hoch angesetzte Beträge vorzeitig zu verarmen. Lassen Sie sich von uns helfen, indem Sie sich zum Beispiel über unser kostenloses InfoPaket zu den Grundsätzen der Unterhaltsberechnung informieren, wahlweise natürlich auch durch ein Telefongespräch mit unserem InfoPoint (0800 34 86 72 3) – ebenfalls immer kostenfrei für Sie!