Was, wenn Medikamente für Unterhaltspflichtige nicht mehr bezahlbar sind?

Frau Und Kind Beim Arzt iurFRIEND® AG

Dienstag, 03.12.2024 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion

Deutschland ist bekannt für ein sehr gutes soziales Auffangsystem, unter anderem beim Krankenschutz. Solange jemand krankenversichert ist und mit einer Verletzung ins Krankenhaus kommt, erhält er oder sie sofort Hilfe, und auch zu den Kosten von Medikamenten steuern die Krankenkassen den Großteil bei. Was aber, wenn man regelmäßig auf Medizin angewiesen ist, aber gleichzeitig noch monatlich feste Unterhaltspflichten zu bedienen hat? In beide Richtungen gibt es Möglichkeiten, die Kosten zu senken. Bezüglich Unterhalt empfehlen wir Ihnen geradeheraus: Beantragen Sie hier eine Neuberechnung Ihrer Unterhaltspflichten, insbesondere, wenn Sie sie schon vor mehr als 1 Jahr berechnet lassen haben. Richtlinien ändern sich genauso wie die finanzielle Situation der Gegenseite, und es wäre schade, wenn Sie darunter leiden müssten.

Bezahlt die Krankenkasse alle Medikamente?

In Deutschland bezahlt die Krankenkasse nicht alle Medikamente vollständig. Es gibt Unterschiede zwischen bestimmten Medikamentengruppen.

Verschreibungspflichtige Medikamente

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für viele verschreibungspflichtige Medikamente, jedoch nicht für alle. Die Medikamente müssen im Arzneimittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sein, um erstattet zu werden. Für viele Medikamente müssen Patienten eine Zuzahlung leisten. 

Nicht erstattungsfähige Medikamente

Einige Medikamente, wie bestimmte rezeptfreie Arzneimittel oder solche, die nicht als notwendig erachtet werden (z. B. Nahrungsergänzungsmittel), werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Dies gilt auch für Medikamente, die im Rahmen von Privatverordnungen verschrieben werden.

Wenn Sie externe Inhalte von www.youtube-nocookie.com aktivieren, werden Daten automatisiert an diesen Anbieter übertragen.

Dauer: 30:17

Podcast

Unterhalt im Überblick

Wie hoch ist maximal die Zuzahlung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten?

In Deutschland gelten für verschreibungspflichtige Medikamente bestimmte Regelungen zur Zuzahlung, die durch das Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt sind.

Allgemeine Zuzahlung

Patienten müssen in der Regel eine Zuzahlung von 

  • 10 % des Medikamentenpreises leisten,
  • mindestens 5 EUR und
  • höchstens 10 EUR. 

Die maximale Zuzahlung beträgt also 10 EUR. Wenn der Preis des Medikaments unter 10 EUR liegt, ist die Zuzahlung 10 % des Preises, jedoch mindestens 5 EUR.

GUT ZU WISSEN

Ist die Zuzahlung pro Rezept oder pro Medikament?

Die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland erfolgt pro Rezept und nicht pro Medikament. Wenn Sie ein Rezept für mehrere Medikamente erhalten, wird die Zuzahlung für alle Medikamente auf diesem Rezept zusammengezählt. Wenn auf einem Rezept Medikamente im Wert von 50 EUR stehen, beträgt die Zuzahlung 10 % von 50 EUR, also 5 EUR. Wenn die Medikamente 100 EUR kosten, beträgt die Zuzahlung 10 EUR, da dies die Höchstgrenze ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die finanziellen Belastungen für Patienten überschaubar bleiben, insbesondere wenn mehrere Medikamente auf einem Rezept verschrieben werden.

Ausnahmen

Bestimmte Personengruppen sind von Zuzahlungen befreit oder zahlen reduzierte Zuzahlungen. Dazu gehören unter anderem:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
  • Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen, wenn sie die jährliche Zuzahlungsgrenze erreicht haben.
  • Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung.

Jährliche Zuzahlungsgrenze

Die Zuzahlungen sind auf 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens eines Versicherten begrenzt. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Grenze bei 1 % des Einkommens.

CHECKLISTE

Tipps und Infos rund um Unterhalt

Haben Sie ein Unterhaltsanliegen? Gehen Sie diese Checkliste durch. 

Checkliste

Was Sie beim Thema Unterhalt beachten sollten

Hier finden Sie einen ersten Überblick, wenn es um Unterhaltsfragen geht. 

Download

Was ist, wenn ich Medikamente trotzdem nicht bezahlen kann?

Wenn Sie Schwierigkeiten haben, die Kosten für Medikamente zu bezahlen, gibt es mehrere Optionen und Ressourcen, die Ihnen helfen können. 

 

Welche sind das?

Arztgespräch

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihre finanzielle Situation. Der Arzt kann möglicherweise alternative Medikamente empfehlen, die kostengünstiger sind, oder eine andere Therapie vorschlagen. 

Generika

Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker auch, ob es generische Versionen der Medikamente gibt, die in der Regel günstiger sind, aber die gleichen Wirkstoffe enthalten.

Preisvergleich für nicht erstattungsfähige Medikamente

Nutzen Sie Online-Preisvergleichstools oder Apps, um die Preise für solche Medikamente in verschiedenen (Online-)Apotheken zu vergleichen. Manchmal gibt es große Preisunterschiede.

Ratenzahlungen

Wenn Sie die Kosten für die Medikamente nicht auf einmal bezahlen können, fragen Sie die Apotheke, ob Ratenzahlungen möglich sind.

GUT ZU WISSEN

Lohnt es sich vielleicht, die Krankenkasse zu wechseln?

Oder anders gefragt: Steuern unterschiedliche Krankenkassen unterschiedlich viel zu ein und demselben verschreibungspflichtigen Medikament bei? Nein. In Deutschland ist die Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente in der Regel einheitlich geregelt. Dies bedeutet, dass die Zuzahlung für dasselbe Medikament in der Regel unabhängig von der Krankenkasse gleich ist. Einige Krankenkassen bieten spezielle Zusatzleistungen oder Unterstützungen an, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Dies betrifft jedoch nicht die grundsätzliche Zuzahlung selbst.

Kann ich den Unterhalt kürzen wegen der Kosten für Medikamente?

Eine Verringerung Ihres nettorelevanten Einkommens ist nicht direkt durch gestiegene Kosten bei Medikamenten möglich, allerdings gibt es bzgl. Unterhalts andere Möglichkeiten, um hier die Kosten nach unten zu schrauben. Es kommt hier unter anderem drauf an,

  • welche Art Unterhalt Sie zahlen (für ein Kind unter 18, über 18 Jahre oder einen Erwachsenen),
  • wann der Unterhalt das letzte Mal berechnet wurde,
  • von wem er berechnet wurde,
  • ob es einen Unterhaltstitel gibt
  • und ob sich inzwischen Änderungen bei der Empfängerseite aufgetan haben.

Was sollten Sie überprüfen?

Kinder werden älter und beziehen vielleicht Einkommen

Minderjährigen Kindern sind Sie uneingeschränkt unterhaltspflichtig. Hat Ihr 17jähriges Kind jedoch inzwischen eine Ausbildung begonnen und lebt in einer eigenen Wohnung zur Miete, muss sich auch der andere Elternteil nunmehr am Barunterhalt beteiligen.

Volljährige Kinder, die in einer Ausbildung eigenes Geld verdienen, müssen sich dieses zu einem großen Teil anrechnen lassen auf den Unterhalt, sodass hier Kürzungen möglich sein können.

Ist Ihr Ex-Partner inzwischen verheiratet, oder hat wieder Arbeit?

Bei Erwachsenen ist es so, dass sie Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt beziehen können. Sollten Sie sich mit Ihrem/Ihrer Ex schon länger im Trennungsjahr befinden, und die anfängliche Erwerbslosigkeit ist einem neuen Job gewichen, könnte der Anspruch auf Trennungsunterhalt versiegt sein.

 

Sind Sie schon geschieden und zahlen bisher nachehelichen Unterhalt, wird dieser hinfällig, sobald Ihr/e Ex abermals heiratet.

Private Unterhaltsabkommen überprüfen

Haben Sie sich vor langer Zeit einmal auf eine Unterhaltshöhe geeinigt, könnte die entsprechende Summe eventuell nicht mehr aktuell sein. Doch Vorsicht: Eventuell zahlen Sie auch seit Jahren deswegen zu wenig – auch deswegen ist der Gang zu einem Unterhaltsservice wie iurFRIEND immer der bessere Weg als sich nach Jahren wieder bei der Gegenseite zu melden und ins Blaue hinein zu fordern, dass der Unterhalt nun gesenkt werden müsse. Sie könnten schlafende Hunde wecken.

Selbstbehalt prüfen (lassen)

Bei Unterhaltsberechnungen wird immer geschaut, dass der Unterhaltszahlende etwas zum Leben übrig behält, was man Selbstbehalt nennt – auch wenn dessen Höhe sehr subjektiv erscheint. Dieser steigt fast jedes Jahr, und bietet auf diese Weise dann oft eine Grundlage, scheinbar feststehende Unterhalstitel in ihrer Höhe anzugreifen und abändern zu lassen.

GUT ZU WISSEN

Gesundheit geht vor

Wer chronisch krank ist, wird vorübergehend oder auch dauerhaft womöglich weniger arbeiten können. Falls Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen, so zählt diese als Einkommen und fließt normal in die Unterhaltsberechnung mit ein. Im Grundsatz muss immer so lange und so viel Unterhalt bezahlt werden, wie es möglich ist. Darüber hinaus jedoch nicht. Sie sollten also Ihre eigene Gesundheit nicht gefährden – das würde Ihnen nicht nur gesundheitlich schaden, sondern könnte auch unterhaltsrechtlich zusätzlich belasten. Wer z.B. seine Behandlung absichtlich hinauszögert oder Medikamente nicht nimmt, obwohl dies zur Besserung oder Genesung führen würde, muss sich ggf. fiktiv (zusätzliches) Einkommen anrechnen lassen, wenn er dann gar nicht mehr oder deutlich weniger arbeiten kann. Nutzen Sie daher die Tipps aus diesem Beitrag.

Alles in allem

Es versteht sich, dass wir hier unter Dutzenden Wegen, den Unterhalt zu senken oder zu versagen, nur die gängigsten Beispiele aufführen können. Es gibt noch weitere Abzugsmöglichkeiten, die Sie unbedingt einmal prüfen sollten. Die Mittel für eine Unterhaltsberechnung müssen Sie, wenn Sie ohnehin nicht viel Geld haben, dabei nicht zwingend zur Verfügung haben. Sie haben bei iurFRIEND die Möglichkeit, einen sogenannten Beratungshilfeschein vorzulegen und die Unterhaltsberechnung damit zu begleichen.

 

Haben Sie weitergehende Fragen zu Ihrer Unterhaltsberechnung – die Sie übrigens nicht sofort nach Ausfüllen des Formulars bezahlen müssen, sondern erst nach Absegnung eines Kostenvoranschlags per Mail – können Sie diese entweder am iurFRIEND InfoPoint kostenlos mit uns klären unter 0800 34 86 72 3 oder finden weitere Fragen zur Berechnung in unserem großen Unterhalt FAQ.

 

Deutschlands Online-Unterhaltsservice Nr. 1 (seit über 10 Jahren am Markt) freut sich darauf, Sie zu unterstützen!