Sie zahlen pflichtgemäß Unterhalt für Ihr Kind und erwarten, dass Sie dafür auch die gebotene Wertschätzung erhalten. Aber weder von Kind oder Ex-Partner/in kommt auch nur 1x ein Dankeschön. Glauben Sie sich nur in der Rolle eines Zahlmeisters zu befinden, fragen Sie sich am besten, wie die Situation entstanden ist, in der sich alle Beteiligten befinden, und wie Sie sich selbst untereinander sehen. Vielleicht stellen Sie mit der Zeit fest, dass Änderungen in Denkweise und Verhalten ein wohlwollenderes Echo auslösen, und die Geldtransfers sogar unbemerkt in den Hintergrund rücken. Keinesfalls sollten Sie jedoch einfach wegen erkalteter Liebe die Unterhaltszahlungen einstellen – vor diesem Schritt empfiehlt sich mindestens eine eigene Berechnung der Unterhaltshöhe als Grundlage weiterer professioneller Unterstützung.
Warum zahlen Sie Unterhalt für Ihr Kind?
Zahlen Sie für Ihr Kind Unterhalt, gibt es dafür moralische und rechtliche Aspekte. Als leiblicher Elternteil sind Sie verpflichtet, im Rahmen Ihrer finanziellen Möglichkeiten zum Lebensunterhalt des Kindes beizutragen. Schließlich sind Sie blutsverwandt, haben das Kind in die Welt gesetzt und tragen Verantwortung als Elternteil.
Das Kind bleibt auch nach der Trennung Ihr gemeinsames Kind und begründet und rechtfertigt Ihre Verantwortung als Elternteil. So steht es im Gesetz. Das Gesetz wiederholt damit nur, was moralisch geboten ist. Ob das Kind oder der betreuende Elternteil Ihre Zahlungen wertschätzt, steht auf einem anderen Blatt.
Dabei sollte bereits jetzt klar sein: Betrachten Sie die Unterhaltszahlungen lediglich als Ihre gesetzliche Pflicht, die Sie wohl oder übel erfüllen, dürfen Sie kaum mehr erwarten, als die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers. Sind Sie damit nicht zufrieden, werden Sie zunächst an sich selbst arbeiten müssen.
Was waren die Ursachen für Ihre Trennung?
Unterhalt für das Kind zahlen Sie deshalb, weil Sie sich von Ihrem Ex-Partner getrennt haben und das Kind nicht selbst betreuen. Die Gründe dafür kennen Sie selbst am besten. Möglicherweise waren Sie selbst die Ursache, die die Trennung ausgelöst hat. Dass auf Seiten des Ex-Partners dann negative Gefühle vorhanden sind, liegt auf der Hand. Dass sich diese Gefühle zwar nicht zwingend auf das Kind auswirken, das Kind aber in jungen Jahren all das nicht sofort einordnen kann, auch.
Genauso gut kann es umgekehrt gewesen sein. Vielleicht hat der Ex-Partner die Trennung oder Scheidung verursacht. Dann haben Sie erst recht das Gefühl, dass Sie Unterhalt zahlen müssen, obwohl Sie die dafür maßgebliche Ursache gar nicht zu verantworten haben. Wie es auch immer ist: Sie leben getrennt und zahlen als verantwortungsvoller Elternteil Unterhalt für das Kind.
Es empfiehlt sich, dass Sie die Trennung und alle damit verbundenen Umstände in die Vergangenheit schieben und sich verstärkt der Gegenwart widmen. Auch wenn sich Vergangenheit und Gegenwart emotional nicht immer trennen lassen, werden Sie die gewünschte Wertschätzung für Ihre Unterhaltszahlungen nur erreichen, wenn Sie konstruktiv an der Gegenwart und damit an Ihrer Beziehung zum Kind und zum betreuenden Elternteil arbeiten. Vergangenheit hat nun mal keine Zukunft.
Wer sind Sie in den Augen des Kindes?
Die Beziehung zu Ihrem Kind hängt von vielen Umständen ab. Bereits in der Zeit, als Sie zusammenwohnten und zusammenlebten, wurde das Fundament gelegt, auf welchem die Beziehung zum Kind aufbaut. War die Beziehung bereits früher problematisch, werden Sie nach der Trennung kaum erwarten können, dass das Kind in Ihrer Person mehr sieht als davor. Dies gilt umso mehr, wenn das Kind die Einschätzung hat, dass Sie möglicherweise derjenige Elternteil sind, der die Trennung verschuldet und Schuld daran hat, dass die aus seiner Sicht vermeintlich heile Welt der Familie zerbrochen ist.
Wäre es hingegen so, dass das Kind Sie als Elternteil vermisst, hätten Sie vielleicht das Gefühl, dass Ihre Unterhaltszahlungen nicht nur auf dem Konto verpuffen, sondern tatkräftig zum Lebensbedarf des Kindes und dazu beitrügen, dass es dem Kind so gut geht, wie es im Rahmen der Gegebenheiten möglich ist. Aus Sicht des Kindes wären Sie dann der Elternteil, der trotz der Trennung Interesse am Leben des Kindes zeigt und dieses Interesse auch mit den Unterhaltszahlungen untermauert.
EXPERTENTIPP
Nutzen Sie Ihr Umgangsrecht
Betreuen Sie das Kind nicht selbst, haben Sie ein gesetzlich verbrieftes Umgangsrecht. Wenn Sie vom Kind Wertschätzung erwarten, werden Sie nicht umhinkommen, dieses Umgangsrecht verantwortungsvoll wahrzunehmen. Sie haben damit Gelegenheit, sich als verantwortungsvoller und liebevoller Elternteil darzustellen und bezeugen, dass Sie das Kind nicht nur als Zahlungsempfänger betrachten. Immer wieder kommt es vor, dass ein Elternteil, der das Kind ständig betreut, das Kind so sehr vereinnahmt, dass der Blickwinkel auf den anderen Elternteil weitgehend von negativen Aspekten bestimmt wird. Das Kind ist dann so beeinflusst, dass der nicht betreuende Elternteil keine oder nur wenig Möglichkeiten hat, sich in einem positiven Bild darzustellen. Es ist meist nicht zielführend, zu versuchen, den betreuenden Elternteil zu diskreditieren und sich auf eine Diskussion über Wahrheit und Lügen einzulassen. Besser ist, wenn das Kind von sich heraus zu der Erkenntnis kommt, dass Sie nicht die Person sind, die der betreuende Elternteil schildert. Auch wenn es schwierig ist, bleibt es Ihre Herausforderung, mit der Situation umzugehen und sich in den Augen des Kindes als liebevoller und verantwortungsvoller Elternteil darzustellen.
Wer sind Sie in den Augen Ihres Ex-Partners?
Betreut ein Elternteil das gemeinsame Kind nach der Trennung, geht damit bei ihm oft die Einschätzung einher, dass die Last der Verantwortung überwiegend auf den eigenen Schultern liegt, während der andere Elternteil sich mit seinen Unterhaltszahlungen von seiner Verantwortung für das Kind freikauft. Dies gilt umso mehr, wenn die Betreuung des Kindes wesentlich mehr Geld erforderlich macht, als die Unterhaltszahlungen ausgleichen können.
Ein Ansatzpunkt könnte darin bestehen, dass Sie anbieten, sich in der Betreuung des Kindes über Ihr Umgangsrecht hinaus zu engagieren. Im Idealfall verständigen Sie sich auf ein umfassendes Umgangsrecht oder sogar ein paritätisches Wechselmodell, bei dem beide Elternteile das Kind zeitlich und organisatorisch gleichermaßen betreuen. In der Konsequenz wären beide Elternteile gegenüber dem Kind barunterhaltspflichtig, was in der Praxis meist dazu führt, dass die Unterhaltszahlungen mit der alltäglichen Betreuung verrechnet werden. Gelingt es, sich auf ein solches Modell zu verständigen, hätten Sie eine gute Basis, einander wertzuschätzen. Dann geht es weniger ums Geld als vielmehr darum, aufeinander angewiesen zu sein.
Was sonst tun bei zu wenig Anerkennung für Ihre Unterhaltszahlungen? 5 gute Tipps!
Fehlender Dank kann an einem nagen. Es ist gut, auch einmal darüber zu sprechen. Haben Sie einen neuen Partner oder eine neue Partnerin, die solchen Themen gegenüber offen ist (vielleicht nur nicht am ersten Tag Ihrer Beziehung), können Sie sich glücklich schätzen. Auch wenn das Gespräch nicht in Hetztiraden gegenüber der „ersten Familie“ münden sollte.
Vermeiden Sie es indes, mit Ihrem Kind darüber zu sprechen. Kinder lernen die Welt der Emotionen erst kennen – versteht es Ihre offenbarten Gedanken als Vorwürfe, macht es sich eventuell länger Schuldgefühle als Sie glauben. Was können Sie also konkret tun? Hier sind 5 gute Tipps für Sie!
Versuchen Sie nicht, Wertschätzung zu kaufen
Zuneigung lässt sich nicht kaufen. Es ist keine gute Idee, das Kind beispielsweise an Weihnachten oder am Geburtstag mit Geschenken zu überhäufen und damit die Hoffnung zu verbinden, das Kind werde Sie als Elternteil deshalb lieben und wertschätzen. Kinder merken schnell, wenn sie manipuliert werden. Zuneigung erwächst nur, wenn damit auch Achtung und Respekt verbunden ist.
Bleiben Sie diplomatisch, haben Sie Geduld
Gibt es keinen Dank für Ihre Unterstützung, hilft es wenig, wenn Sie Streitigkeiten vom Zaun brechen oder den betreuenden Elternteil in ein schlechtes Licht rücken. Im Verhältnis zum Kind erreichen Sie damit nichts. Besser ist, sich diplomatisch zu verhalten und Schritt für Schritt daran zu arbeiten, wie Sie Ihr Verhältnis zum Kind und eventuell auch zum betreuenden Elternteil verbessern könnten. Im Hinblick auf eine vielleicht schwierige Vergangenheit brauchen Sie dafür sicherlich viel Geduld. Ein für eine gute Beziehung notwendiges Fundament erfordert viele kleine Schritte.
Suchen Sie ein konstruktives Verhältnis zum Ex-Partner
Der Ex-Partner ist das Bindeglied zum Kind. Haben Sie eine gute Beziehung untereinander, beeinflusst diese sicherlich auch Ihr Verhältnis zum Kind und umgekehrt. Selbst wenn es infolge der Trennung emotionale Vorbehalte gibt, sollten Sie daran interessiert sein, auch nach der Trennung und Scheidung ein konstruktives Verhältnis zueinander zu pflegen. Schließlich ist Ihr Kind auch nach der Scheidung Ihr gemeinsames Kind. Als Elternteile tragen Sie gemeinsam die Verantwortung für das Kind. Gerade, wenn und weil Kinder in der Erziehung eine Herausforderung darstellen, kann es einen großen Vorteil darstellen, wenn beide Elternteile gemeinsam an der Erziehung teilhaben und sich gegenseitig unterstützen. Geteiltes Leid ist halbes Leid, geteilte Freude hingegen ist doppelte Freude. Ihre Unterhaltszahlungen lassen sich dann besser in die Gesamtverantwortung für das Kind einbinden.
Lassen Sie Ihre Unterhaltspflicht prüfen
Fühlen Sie sich nicht nur als Zahlstelle, sondern haben das Gefühl, "die Bank wird überfallen", sollten Sie Ihre Unterhaltspflicht auf den Prüfstand stellen. Die Prüfung beginnt bereits damit, ob die Unterhaltspflicht überhaupt noch besteht. Ist das Kind beispielsweise volljährig, sind Sie nur noch unterhaltspflichtig, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert.
In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, welcher konkrete Unterhaltsbetrag laut Düsseldorfer Tabelle nach Maßgabe Ihrer Einkommensverhältnisse überhaupt zu zahlen ist. Hat sich Ihr Einkommen verringert, verringert sich in vielen Fällen auch die Höhe des Unterhalts. Umgekehrt müssten Sie mehr Unterhalt zahlen, wenn Sie mehr verdienen. Vielleicht würde es sich sehr positiv auswirken, wenn Sie in diesem Fall von sich aus die Initiative ergreifen und freiwillig mehr Unterhalt zahlen.
Stellen Sie die Unterhaltszahlungen nicht nach eigenem Ermessen ein
„Ob ich nun zahle oder nicht, meine Familie hasst mich eh, da kann ich es auch gleich sein lassen!“ Solche Gedankengänge sind schlechte Ratgeber.
Ist der Unterhalt rechtsverbindlich festgestellt und tituliert, wäre es eine schlechte Idee, die Unterhaltszahlungen einzustellen. Sie riskieren, dass der betreuende Elternteil als gesetzlicher Vertreter des minderjährigen Kindes oder das volljährige Kind die Zwangsvollstreckung in die Wege leitet. Dies würde Ihre Position sicherlich auch emotional verschlechtern.
Alles in allem
Menschliche Beziehungen müssen wachsen und bedürfen der beständigen Pflege. Als nicht betreuender Elternteil haben Sie es zwangsläufig schwer, Ihr Verhältnis zum Kind so fortzuführen, wie es vielleicht vorher einmal war oder ein positives Verhältnis neu zu begründen, wenn die Beziehung wegen der Trennung gelitten hat oder gar zerbrochen ist. Trotzdem: Gerade, weil menschliche Beziehungen beeinflussbar sind, sollten Sie es als Chance betrachten, mit Bedacht an Ihrer Beziehung zum Kind zu arbeiten und mit Ihren Unterhaltszahlungen die gebotene Wertschätzung zu erhalten.