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Unterhaltsberechnung
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Freitag, 17.06.2022 , geschrieben von iurFRIEND-Redaktion
Wird ein unterhaltspflichtiger Elternteil inhaftiert, besteht die Unterhaltspflicht für ein Kind dennoch fort. Ob und inwieweit Sie als betreuender Elternteil den Kindesunterhalt für Ihr Kind dann tatsächlich realisieren können, hängt davon ab, wieweit der inhaftierte Elternteil finanziell leistungsfähig ist. Es kommt also auf folgende Fragen an: Hat man im Gefängnis Geld? Reicht das Geld für Unterhalt aus? Wie kann die Unterhaltshöhe ggf. angepasst werden? All dies und auch finanzielle Hilfen für Angehörige von Inhaftierten finden Sie in diesem Blogbeitrag.
Muss man Unterhalt zahlen, wenn man im Gefängnis ist?
Wer im Gefängnis sitzt, kann keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Dieser Umstand wird gerne so verstanden, dass damit auch die Unterhaltspflicht entfällt. Dazu wird auf § 1603 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verwiesen. Danach ist nicht unterhaltspflichtig, wer außerstande ist, ohne Gefährdung seines eigenen Lebensbedarfs den Unterhalt für das Kind zu gewähren.
Aber: Die Vorschrift hat auch einen zweiten Absatz. Befinden sich Eltern in einer solchen Situation, sind sie ihren minderjährigen Kindern gegenüber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden. Da Strafgefangene im Gefängnis meist auch zu einer Arbeitstätigkeit verpflichtet und dafür entlohnt werden, stellt sich die Frage, inwieweit sie diesen Lohn für den Unterhalt verwenden müssen.
Hat man im Gefängnis Geld?
Wer im Gefängnis sitzt und nichts tut, verfällt schnell in Depression. Um dem vorzubeugen, haben Strafgefangene Gelegenheit, sich meist handwerklich zu engagieren. Dieses Engagement dient auch dazu, die Strafgefangenen auf das Leben nach der Haft vorzubereiten. Für die Tätigkeiten im Gefängnis erhalten Strafgefangene Geld.
Außerdem sind Strafgefangene auch gesetzlich verpflichtet, eine zugewiesene, den körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit, eine arbeitstherapeutische oder sonstige Beschäftigung anzunehmen, zu deren Verrichtung der Strafgefangene aufgrund seines körperlichen Zustandes in der Lage ist (§ 41 Stafvollzugsgesetz (StVollzG)). Die Arbeitspflicht entfällt erst mit dem 65. Lebensjahr. Außerdem erhalten Strafgefangene eine Ausbildungsbeihilfe für die Teilnahme an schulischen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen.
Wie viel Geld verdient man im Gefängnis?
Die Höhe des Arbeitslohns eines Strafgefangenen bestimmt sich nach § 43 Abs. II StVollzG und bemisst sich zunächst nach einer Eckvergütung. Diese beträgt 9 % des Durchschnittseinkommens aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vergangenen Jahr. Die so berechnete Eckvergütung bildet zusammen mit den fünf Vergütungsstufen der Strafvollzugsvergütungsordnung (StVollzVergO) die Grundlage für die endgültige Berechnung des Arbeitslohns. Die Vergütungsstufen bestimmen sich danach, wie qualifiziert die ausgeübte Tätigkeit ist (§ 1 StVollzVergO). Die Mindestvergütung beträgt in der
Vergütungsstufe I = 75 %,
Vergütungsstufe V = 125 % der Eckvergütung.
Die Stundensätze bewegen sich im unteren einstelligen Bereich.
Etwa ein Sechstel aller Gefängnisinsassen befindet sich im offenen Vollzug. Sie dürfen die Justizvollzugsanstalt (JVA) tagsüber verlassen und gehen einem regulären Beruf nach. Dadurch kann ein höheres Einkommen erwirtschaftet werden, von dem die JVAs allerdings meist einen monatlichen Haftkostenbeitrag in Höhe von mehreren Hundert Euro in Rechnung stellen. Denn: Jede(r) Strafgefangene kostet den Staat immerhin mehr als 100 Euro am Tag.
GUT ZU WISSEN
Mindestlohn und Sozialversicherung für Häftlinge
Seit 2014 gibt es die Gefangenengewerkschaft (GG/BO), die sich für die Rechte von Häftlingen einsetzt. Eines ihrer Ziele ist die Übernahme des gesetzlichen Mindestlohns sowie der Erhalt voller Sozialversicherungsleistungen. Dafür spreche, dass die Strafe im Freiheitsentzug liege und die Arbeit hiervon nicht berührt werden dürfe.
Steht dem Strafgefangenen Geld für den Unterhalt zur Verfügung?
Von dem verdienten Lohn darf der Strafgefangene 3/7 als sogenanntes Hausgeld für sich selbst verwenden. Dieses Geld steht zur freien Verfügung. Dafür kann er bzw. sie im Gefängnis über die Gefängnisleitung Lebensmittel, Tabakwaren oder Kosmetika kaufen. Die restlichen 4/7 des Arbeitslohns bilden das sogenannte Überbrückungsgeld. Dieses Geld hat den Zweck, den Strafgefangenen für die ersten vier Wochen nach der Entlassung aus der Haft finanziell zu unterstützen. Das Geld wird dem Gefangenen aber erst nach der Entlassung ausgezahlt und steht in der Haft nicht zur Verfügung. Es ist auch nicht pfändbar.
GUT ZU WISSEN
Unterhalt bei Haftstrafe aus Eigengeld zahlen
Ein Teil des Überbrückungsgeldes beinhaltet das sogenannte Eigengeld. Dieses Eigengeld wiederum ist pfändbar und stellt ein Einkommen dar, das der Strafgefangene für Unterhaltszahlungen einsetzen muss. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass ein inhaftierter unterhaltspflichtiger Elternteil die Herabsetzung des Unterhalts auf 0 EUR nicht verlangen könne. Gegenüber minderjährigen Kindern bestehe eine sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht. Deshalb sind Elternteile verpflichtet, alle ihnen verfügbare Mittel zu ihrem Unterhalt und dem Unterhalt der Kinder gleichmäßig zu verwenden (§ 1603 Abs.II BGB). Deshalb muss der Strafgefangene aus dem Eigengeld für sein Kind Unterhalt zahlen (BGH, Urteil vom 1.7.2015, Az. XII ZB 240/15).
Dieses Eigengeld ist ohne Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenzen pfändbar. Der Bundesgerichtshof lehnte es in einer anderen Entscheidung ab, dem Strafgefangenen Pfändungsschutz zu gewähren. Die Situation eines Strafgefangenen sei nicht vergleichbar mit einem in Freiheit lebenden unterhaltspflichtigen Elternteil. Der Strafgefangene benötige sein Eigengeld nicht, um seinen Lebensunterhalt zu sichern, da ihm Kost und Logis von JVA gewährt werden. Für seine persönliche Bedürfnisse stehe zudem das Hausgeld bereit, das nicht pfändbar sei (BGH, Beschluss vom 20.6.2013. Az. IX ZB 50/12).
Selbstbehalt für Strafgefangene
Dabei stellte der Bundesgerichtshof zugleich fest, dass dem Strafgefangenen aber auch ein Bargeldbetrag verbleiben müsse, „um ihm in einem Mindestmaß die Befriedigung solcher Bedürfnisse zu ermöglichen, die über die auf Existenzsicherung ausgerichtete Versorgung durch die JVA hinausgehen“ (Kost und Logis). Zur Bemessung dieses Bargeldbetrages greift der BGH auf den Taschengeldsatz zurück, der einem Strafgefangenen zusteht, wenn er ohne Verschulden kein Arbeitsentgelt und keine Ausbildungsbeihilfe erhält (§ 46 StVollzG). Soweit der so bestimmte Selbstbehalt aber bereits durch das Hausgeld abgedeckt ist, kann und muss das Eigengeld in voller Höhe für den Kindesunterhalt eingesetzt werden.
Das Taschengeld wird durch die bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift der Bundesländer zu § 46 StVollzG bestimmt. Danach beträgt das Taschengeld 14 % des Arbeitsentgelts eines Häftlings. Davon abgezogen werden das Eigen- und Hausgeld. In Baden-Württemberg betrug dieser Taschengeldsatz im Jahr 2013 monatlich 34,23 EUR.
Finanzielle Hilfe für Angehörige von Inhaftierten
Kann der strafgefangene Elternteil keinen Kindesunterhalt leisten, kann der betreuende Elternteil beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.
Hilfe finden Angehörige auch bei Sozialverbänden. So unterstützt beispielweise die Caritas an zahlreichen Standorten Angehörige von Strafgefangenen. Sie können sich in Gesprächskreisen austauschen, sich gegenseitig unterstützen und erhalten Hilfe in Behördenangelegenheiten. Auch die kostenfreie Online-Beratung wird angeboten.
Kindesunterhalt bei Haft anpassen
Im Regelfall verlangt das Jugendamt den an den betreuenden Elternteil ausgezahlten Unterhaltsvorschuss vom unterhaltspflichtigen Elternteil wieder zurück:
Um den Regress zu vermeiden, sollten Strafgefangene unmittelbar nach Antritt der Haft beim Jugendamt beantragen, den Unterhalt zu mindern oder auf null festzusetzen.
Stimmt das Jugendamt nicht zu, kann der Strafgefangene die gerichtliche Entscheidung in Form einer Abänderungsklage beantragen.
Ansonsten läuft die Unterhaltsverpflichtung automatisch weiter, mit dem Risiko, dass die Unterhaltsansprüche auflaufen und der Strafgefangene nach der Entlassung aus der Haft finanziell endgültig vor einem Scherbenhaufen steht.
Der Abänderungsklage empfiehlt sich auch, wenn der Kindesunterhalt gerichtlich festgesetzt ist. Auch dann kann beantragt werden, den festgesetzten Kindesunterhalt zu reduzieren oder auf null zu setzen.
Alles in allem
Ist das Geld knapp, wird vieles kompliziert. Vor allem wenn es um unterhaltsrechtliche Fragen geht, sollten Sie sich möglichst anwaltlich beraten lassen. Mit der Einbeziehung eines Anwalts oder einer Anwältin erleichtern Sie sich zudem die Kommunikation zwischen Strafgefangenen, Angehörigen und den Behörden.