Das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist eine der Bemessungsgrundlagen für den Kindesunterhalt. Als Grundlage für das bereinigte Nettoeinkommen wird das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten drei Monate herangezogen. Wer selbstständig ist oder freiberuflich arbeitet, bei dem wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen. Anschließend werden verschiedene Verbindlichkeiten abgezogen. Dazu zählen etwa Einkommenssteuer, Kranken- und Sozialversicherung, Miete und Kreditraten.
Je höher das bereinigtes Nettoeinkommen ausfällt, desto mehr Unterhalt muss in der Regel gezahlt werden. Es gibt verschiedene Einkommensstufen, anhand derer der zu zahlende Unterhalt eingeteilt werden kann. Wird die höchste Stufe der Düsseldorfer Tabelle überschritten, muss die Höhe nach den Umständen des Einzelfalls bestimmt werden.