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Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

DEFINITION

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist die Richtlinie, nach der Gerichte den Kindesunterhalt berechnen. Sie kommt meist dann zur Anwendung, wenn Eltern getrennt leben und ein Elternteil barunterhaltspflichtig ist. Die Höhe des Kindesunterhalts ist abhängig vom Einkommen des zahlenden Elternteils sowie vom Alter des Kindes. Die Tabelle wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Aktuell ist die Fassung vom 1. Januar 2024.

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Kurzfassung - Alles auf einen Blick

  • Die Düsseldorfer Tabelle gibt Auskunft darüber, in welcher Höhe Kinder getrennter Eltern Ansprüche auf Barunterhalt gegenüber dem Elternteil haben, wenn sie beim anderen Elternteil aufwachsen.
  • Der Unterhalt wird in Abhängigkeit von den Einkommensgruppen 1 - 15, der Altersgruppe des Kindes, dem Bedarfskontrollbetrag und Selbstbehalt unter Anrechnung der Hälfte des Kindergeldes errechnet.
  • Kann der zahlende Elternteil nicht alle Ihre Unterhaltspflichten erfüllen, liegt ein sogenannter Mangelfall vor. Dann wird das verfügbare Einkommen nach einer Rangfolge der unterhaltsberechtigten Person verteilt.

Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle

Gerichte haben sich früher immer sehr schwergetan, den Kindesunterhalt zu beziffern. Dieses Dilemma soll die Düsseldorfer Tabelle beseitigen. Nach der Tabelle berechnen die Familiengerichte den Kindesunterhalt. Die Tabelle stammt aus dem Jahr 1962. Sie wurde ursprünglich vom Landgericht Düsseldorf entwickelt und wird seither vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht. Die Tabellenbeträge werden in regelmäßigen Abständen angepasst. Derzeit ist die Fassung vom 1. Januar 2024 aktuell. Auch wenn die Tabelle keine Gesetzeskraft hat, wird sie von den Gerichten dennoch als maßgebliche Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts angewandt.

EinkommensstufeNettoeinkommen des UnterhaltspflichtigenAltersstufen in Jahren 1-56-1112-17Ab 18ProzentsatzBedarfskontrollbetrag
1bis 2.100 EUR480 EUR551 EUR645 EUR689 EUR100 %1.200/1.450 EUR
22.101 - 2.500 EUR504 EUR579 EUR678 EUR724 EUR105 %1.750 EUR
32.501 - 2.900 EUR528 EUR607 EUR710 EUR758 EUR110 %1.850 EUR
42.901 - 3.300 EUR552 EUR634 EUR742 EUR793 EUR115 %1.950 EUR
53.301 - 3.700 EUR576 EUR662 EUR774 EUR827 EUR120 %2.050 EUR
63.701 - 4.100 EUR615 EUR706 EUR826 EUR882 EUR128 %2.150 EUR
74.101 - 4.500 EUR653 EUR750 EUR878 EUR938 EUR136 %2.250 EUR
84.501 - 4.900 EUR692 EUR794 EUR929 EUR993 EUR144 %2.350 EUR
94.901 - 5.300 EUR730 EUR838 EUR981 EUR1.048 EUR152 %2.450 EUR
105.301 - 5.700 EUR768 EUR882 EUR1.032 EUR1.103 EUR160 %2.550 EUR
115.701 - 6.400 EUR807 EUR926 EUR1.084 EUR1.158 EUR168 %2.850 EUR
126.401 - 7.200 EUR845 EUR970 EUR1.136 EUR1.213 EUR176 %3.250 EUR
137.201 - 8.200 EUR884 EUR1.014 EUR1.187 EUR1.268 EUR184 %3.750 EUR
148.201 - 9.700 EUR922 EUR1.058 EUR1.239 EUR1.323 EUR192 %4.350 EUR
159.701 - 11.200 EUR960 EUR1.102 EUR1.290 EUR1.378 EUR200 %5.050 EUR

 

Wie ist die Düs­sel­dor­fer Ta­bel­le zu le­sen?

Die Düsseldorfer Tabelle bietet einen ersten guten Überblick. Beachten Sie jedoch, dass die Beträge noch nicht die endgültig zu zahlenden Unterhaltshöhen darstellen. Sie können die Tabelle wie folgt ablesen: 

Einkommensgruppen

Die Höhe des Unterhalts hängt vom sogenannten bereinigten Nettoeinkommen ab. Es ergibt sich, wenn vom Bruttoeinkommen die Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, berufsbedingte Aufwendungen und berücksichtigungsfähige Schulden abgezogen werden. Je nachdem wird der unterhaltsverpflichtete Elternteil in eine der Einkommensgruppen 1 - 15 eingeordnet. 

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16.9.2020 (Az. XII ZB 499/1) begrenzt die Düsseldorfer Tabelle den Unterhalt nach oben hin jedoch nicht, sodass bei einem höheren Einkommen bei entsprechendem Lebensbedarf des Kindes auch ein höherer Betrag festgesetzt werden kann.

Altersgruppe des Kindes

Die Düsseldorfer Tabelle enthält drei Altersgruppen für minderjährige Kinder sowie eine Altersgruppe für volljährige Kinder. In der Einkommensgruppe 1 sehen Sie den Mindestunterhalt, der gemäß der „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ nach § 1612a BGB gesetzlich festgelegt wurde. Diesen Mindestunterhalt muss in jedem Fall gezahlt werden, unabhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen. Um der elterlichen Verantwortung gerecht zu werden, muss der barunterhaltsverpflichtete Elternteil jede zumutbare Arbeit annehmen.

GUT ZU WISSEN

Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

Der Gesetzgeber hat es übernommen, nach Einschätzung der Lebenshaltungskosten Mindestbeträge festzusetzen, die das Existenzminimum eines Kindes möglichst sichern sollen. Nach § 1612a BGB ergibt sich der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder gegenüber dem barunterhaltspflichtigen Elternteil als der doppelte „sächliche Kinderfreibetrag“ des Einkommensteuergesetzes. Der sächliche Kinderfreibetrag beträgt monatlich 551 EUR. Dieser Betrag ist die Bezugsgröße für den Mindestunterhalt für Kinder der zweiten Altersstufe im Alter von 6 bis 11 Jahren. Daraus ergeben sich folgende Monatsbeträge für den Mindestunterhalt:

  • Altersstufe 1 (0 – 5 Jahre): 480 EUR
  • Altersstufe 2 (6 – 11 Jahre): 551 EUR
  • Altersstufe 3 (12 – 17 Jahre): 645 EUR
Zum Ratgeber: Mindestkindesunterhalt

Prozentsatz

Die Rubrik Prozentsatz bringt die Steigerung des Unterhalts zum Ausdruck, der sich in den höheren Einkommensgruppen gegenüber der Einkommensgruppe 1 und damit dem Mindestbedarf ergibt. Die Angabe ist informatorisch.

Unterhaltsbeträge gelten für zwei unterhaltsberechtigte Personen

Die angegebenen Unterhaltsbeträge gehen davon aus, dass Unterhalt an zwei Personen geleistet wird (Elternteil und Kind oder zwei Kinder). Wer für weniger oder mehr als zwei Berechtigte Unterhalt zahlt, ist in eine höhere bzw. niedrigere Einkommensgruppe einzustufen.

Bedarfskontrollbetrag und Selbstbehalt

Trotz Kindesunterhalt zahlen müssen soll dem Zahlenden ein Existenzminimum verbleiben. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) beträgt 1.450 EUR.

Anrechnung des Kindergeldes

In der Düsseldorfer Tabelle ist das Kindergeld nicht berücksichtigt. Fließt das Kindergeld dem betreuenden Elternteil zu, ist die Hälfte des Kindergeldes auf den sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltsbetrag anzurechnen. Es ist also im Ergebnis weniger zu zahlen, als in der Düsseldorfer Tabelle angegeben ist.

EinkommensstufeNettoeinkommen des UnterhaltspflichtigenAltersstufen in Jahren 0-56-1112-17Ab 18Prozentsatz
1bis 2.100 EUR
480 EUR-250 EUR/2 
EUR 
551 EUR-250 EUR/ 2

EUR

645 EUR-250 EUR/ 2

 EUR

689 EUR-250 EUR

EUR 

100 %
22.101 - 2.500 EUR
504 EUR-250 EUR / 2

EUR

579 EUR-250 EUR/ 2

EUR

678 EUR-250 EUR/ 2

EUR 

724 EUR-250 EUR 

EUR

105 %
32.501 - 2.900 EUR
528 EUR-250 EUR/ 2

EUR 

607 EUR-250 EUR/ 2

EUR

710 EUR-250 EUR/ 2

EUR

758 EUR-250 EUR 

EUR

110 %
42.901 - 3.300 EUR
552 EUR-250 EUR/ 2

EUR

634 EUR-250 EUR/ 2

EUR

742 EUR-250 EUR/ 2

EUR

793 EUR-250 EUR

EUR

115 %
53.301 - 3.700 EUR
576 EUR-250 EUR / 2

EUR

662 EUR-250 EUR/ 2

EUR

774 EUR-250 EUR/ 2

EUR

827 EUR-250 EUR

EUR

120 %
63.701 - 4.100 EUR
615 EUR-250 EUR/ 2

EUR

706 EUR-250 EUR/ 2

EUR

826 EUR-250 EUR/ 2

EUR

882 EUR-250 EUR

EUR

128 %
74.101 - 4.500 EUR
653 EUR-250 EUR/ 2

EUR

750 EUR-250 EUR/ 2

EUR

878 EUR-250 EUR/ 2

EUR

938 EUR-250 EUR

EUR

136 %
84.501 - 4.900 EUR
692 EUR-250 EUR/ 2

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794 EUR-250 EUR/ 2

EUR

929 EUR-250 EUR/ 2

EUR

993 EUR-250 EUR 

EUR

144 %
94.901 - 5.300 EUR
730 EUR-250 EUR/ 2

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838 EUR-250 EUR/ 2

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981 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.048 EUR-250 EUR

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152 %
105.301 - 5.700 EUR
768 EUR-250 EUR/ 2

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882 EUR-250 EUR/ 2

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1.032 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.103 EUR-250 EUR

EUR

160 %
115.701 - 6.400 EUR
807 EUR-250 EUR/ 2

EUR

926 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.084 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.158 EUR-250 EUR

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168 %
126.401 - 7.200 EUR
845 EUR-250 EUR/ 2

EUR

970 EUR-250 EUR/ 2

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1.136 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.213 EUR-250 EUR

EUR

176 %
137.201 - 8.200 EUR
884 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.014 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.187 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.268 EUR-250 EUR

EUR

184 %
147.201 - 8.200 EUR
922 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.058 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.239 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.323 EUR-250 EUR

EUR

192 %
159.701 - 11.200 EUR
960 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.102 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.290 EUR-250 EUR/ 2

EUR

1.378 EUR-250 EUR

EUR

200 %

Verpflichteter kann nicht al­le Un­ter­halts­ver­pflich­tun­gen er­fül­len (Man­gel­fall)

Reicht das Einkommen nicht aus, um alle Unterhaltsverpflichtungen zu erfüllen, geht das Unterhaltsrecht von einem Mangelfall aus. § 1609 BGB legt dafür eine Rangfolge fest, nach der Unterhaltsansprüche gezahlt werden müssen:

  • Vorrangig sind minderjährige und privilegierte Kinder (volljährige Kinder, die sich in der Berufsausbildung befinden und bei einem Elternteil wohnen) zu unterhalten.
  • Im zweiten Rang folgt der Ex-Ehepartner, der das Kind betreut.
  • Volljährige, nicht privilegierte Kinder sind erst im vierten Rang zu bedienen.

Kann der Zahlende mit dem Einkommen nur den ersten Rang bedienen, muss sich derjenige, der im Rang nachfolgt, mit dem Rest zufriedengeben oder erhält überhaupt keinen Barunterhalt (einfacher Mangelfall). Reicht das Einkommen nicht einmal aus, um die im ersten Rang stehen Unterhaltspflichten zu erfüllen, ist das Einkommen nach Abzug des Selbstbehalts auf die Kinder aufzuteilen (absoluter Mangelfall).

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Dauer: 17:05

Podcast

Unterhalt für das Kind

Wann kann das Kind Un­ter­halts­vor­schuss vom Ju­gend­amt for­dern?  

Verweigert der zahlungsverpflichtete Elternteil den Kindesunterhalt oder verfügt über keinerlei Einkommen, kann das Kind beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss bekommen. Allerdings wird der Elternteil von der Unterhaltspflicht dadurch nicht entlastet. Das Jugendamt wird ihn in Regress nehmen, also die als Unterhaltsvorschuss gezahlten Beträge zurückverlangen und notfalls zwangsweise vollstrecken. Im ungünstigsten Fall muss der Elternteil damit rechnen, wegen Verletzung der Unterhaltspflichten auch strafrechtlich belangt zu werden.

Was ist die Berliner Tabelle?

Die Tabelle wurde in den neuen Bundesländern von 1990 bis 2007 als Alternative zur Düsseldorfer Tabelle verwendet, um den Kindesunterhalt zu ermitteln. Sie enthält zwei weitere Einkommensstufen, um die Unterschiede bei Einkommen und Lebenshaltungskosten besser widerzuspiegeln und die Unterhaltshöhe daran anzupassen. Dementsprechend gab es auch eine angepasste Kindergeldanrechnungs- bzw. Kindergeldabzugstabelle für West bzw. Ost, die je nach Wohnsitz des Kindes einzubeziehen waren.

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Unterhaltsrecht
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Geht es um Unterhalt, stehen immer zwei Aspekte zur Debatte: Einerseits geht es darum, Verantwortung für das Kind zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass es ihm an nichts fehlt. Doch auch der Elternteil, der Barunterhalt leistet, darf nicht unter das Existenzminimum fallen und muss seinen eigenen Lebensunterhalt sicherstellen können. Die Düsseldorfer Tabelle zu lesen, ist allerdings mitunter nicht ganz leicht, weil viele Faktoren zu beachten sind. Wenn es Unklarheiten darüber gibt bzw. Sie und Ihr Ex-Partner bzw. Ihre Ex-Partnerin sich nicht einig über die Höhe der Unterhaltszahlungen sind, lohnt es sich, die Summe nach der Düsseldorfer Tabelle gerichtsfest berechnen zu lassen. So haben Sie beide die Sicherheit, dass es sich um eine angemessene Summe handelt und können im Hinblick auf das Thema Unterhalt Frieden bewahren. Das dient nicht nur Ihnen beiden, sondern insbesondere Ihrem Kind, das ja eine sichere, glückliche und unbeschwerte Kindheit haben soll.

 

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